- Logische Sekunde
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Als logische Sekunde, auch logische Minute oder rechtliche Sekunde bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen möglichst kurzen Zeitraum zwischen der Gültigkeit verschiedener Rechte.
Günther Winkler definierte den Begriffgebrauch als
„eine spezifisch rechtliche Denkform für die Zeit, durch die der zeitliche Anfang, der zeitliche Wechsel, und das zeitliche Ende der Zurechnung von dauerhaften Rechten und Pflichten und ebensolchen Rechtsverhältnissen zu verschiedenen Rechtssubjekten durch die Fiktion eines bloß gedachten, auf einen minimalen Zeitpunkt reduzierten Zeitraum voneinander unterschieden werden.“[1]
In einem Aufsatz von Gerhard von Beseler (1878–1947) in einer Festschrift von 1951 für Fritz Schulz wird angenommen, dass zwischen der Freilassung eines Sklaven und seinem Erwerb des Erbrechtes eine logische Minute abläuft.
Karl Engisch führte 1950 in seiner Schrift Vom Weltbild des Juristen die logische Sekunde ein.
1962 deutete Franz Wieacker die logische als eine juristische Sekunde, welche die mit dem Wechsel von Rechten und Pflichten verbundene „Denkschwierigkeit“[1] löse. Diese ergibt sich einerseits aus der Annahme, dass eine Ursache einer Wirkung vorausgehen muss, und andererseits aus einer Verwechslung von idealer Zeit und empirischer Zeit.
Einzelnachweise
Literatur
- Günther Winkler: Zeit und Recht. Kritische Anmerkungen zur Zeitgebundenheit des Rechts und des Rechtsdenkens, Springer, 1995, ISBN 3-211827-63-3 (Forschungen aus Staat und Recht, Band 100), Seite 318 ff.
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