- Erbrecht
-
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Rechtslage in einzelnen Ländern
- Erbrecht (Deutschland)
- Erbrecht (Österreich), Verlassenschaftsverfahren und Einantwortung.
- Erbrecht (Schweiz)
- Erbrecht (Lichtenstein)
Literatur
- Marius J. de Waal: Comparative Succession Law. In: Mathias Reimann und Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Oxford Handbook of Comparative Law. Oxford University Press, Oxford 2008, ISBN 978-0199535453, S. 1071–1098.
- Karl H. Neumayer (Hrsg.): International Encyclopedia of Comparative Law. Volume V. Succession, Mohr Siebeck, Tübingen 2007.
- Ferid/ Fisching/ Dörner/ Hausmann (Hrsg.): Internationales Erbrecht. 79. Auflage. Loseblattkommentar in mehreren Bänden, C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-37932-1.
Weblinks
- Erbrecht in Europa – Internet-Seite des europäischen Dachverbandes der Notariate (CNUE) und der EU-Kommission (verfügbar in allen EU-Sprachen)
- Erbrecht in Deutschland – Internet-Seite der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.