Maßnahmenbeschwerde

Maßnahmenbeschwerde

Eine Maßnahmenbeschwerde ist ein im österreichischen Verwaltungsrecht geschaffenes Rechtsmittel über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes[1]. Die Beschwerde ist grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde.[2]

Die Beschwerde muss unter anderem die Bezeichnungs des Verwaltungsaktes, den Sachverhalt, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären und die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, enthalten.[3]

Quellen

  1. Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG
  2. § 67c Abs. 1 AVG
  3. § 67c Abs. 2 AVG
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