- Abschriftlich
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Abschrift wird auch gebraucht im Sinne von "Abschreibung", insbesondere bei Handelsware, also geringwertigen Wirtschaftsgütern, wenn vom Händler wegen einer Preisreduzierung oder der Unverkäuflichkeit und Entsorgung einer Ware eine Wertberichtigung vorgenommen wird (Steuerrecht, Handelsbilanz).
Eine Abschrift ist eine wortgetreue Kopie eines Schriftstücks.
In der Vergangenheit und insbesondere vor Erfindung des Buchdrucks waren Abschriften von ganzen Büchern üblich. Wie der Begriff schon deutlich macht, wurden die Kopien früher durch Abschreiben gefertigt. Heute werden die Abschriften in der Regel durch Fotokopieren oder durch einen weiteren Ausdruck eines elektronisch gespeicherten Dokumentes erstellt.
Unter dem Begriff Abschrift sind heute zuweilen auch textliche Auszüge aus amtlichen oder kirchlichen Dokumenten gemeint.
Durch eine Bescheinigung (Beglaubigung) eines Notars wird im Rechtsverkehr sichergestellt, dass es sich bei der Abschrift oder Kopie tatsächlich um eine wortgetreue Wiedergabe der Vorlage (meist der Urschrift) handelt.
Siehe auch
Faksimile, Kopie, Druck, Vervielfältigung, Flyer, Schreibmaschine, Schriftgut, Fotokopie, Korrektor
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