- Notariatskunde
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Die Notariatskunde ist eine Fachkunde über Notariatswesen. Es umfasst die Tätigkeit der Notare und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, Aufgaben des Notars, seine Pflichten als öffentlicher Amtsträger, die wichtigsten Vorgänge der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vor allem aus dem Grundstücks-, Handels- und Gesellschaftsrecht), das Privatrecht (Zivil- und Familienrecht), teilweise das Baurecht, das Kosten- und Gebührenrecht (Kostenberechnungen). Die Notariatskunde deckt die Stoffgebiete "Fachkunde" und "Rechtskunde" nach der Verordnung vom 23. November 1987 über die Berufsausbildung zum Notargehilfen, geändert durch den Artikel 46 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994 (Neuordnung der Rechtsberufe: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r), ab.
Literatur
- Hermann J. Faßbender, Walter Grauel, Werner Ohmen. Notariatskunde. 15. Auflage, 2005; 826 Seiten. Deutscher Anwaltverlag.
- Dannenberg-Mletzko, Lena / Baumgärtner-Wrede, Gerhard. Notariatskunde // SerienReihentitel: Abschlussprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Verlag: Gabler, Wiesbaden. Auflage: 3. Auflage 2005. 352 Seiten, EAN: 9783409314480
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