Raffinerie-Richtlinie

Raffinerie-Richtlinie

Die Raffinerie-Richtlinie vom 14. April 1975 (MBl. NRW S. 966) war eine Verwaltungsvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen für Geruchsbelästigungen. Sie setzte § 3, Abs. 1 des BImSchG um. Als erhebliche Belästigung wurde angesehen, wenn in mehr als 4 % der Stunden eines Jahres Immissionsgrenzwerte für belästigende Wirkung überschritten wurden. Sie wurde durch die Geruchsimmissions-Richtlinie abgelöst.


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