EU-Emissionsrechtehandel

EU-Emissionsrechtehandel
Treibhausgase sind die wichtigste anthropogene Ursache des Klimawandels

Der EU-Emissionsrechtehandel (European Emission Trading System, ETS) ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Es soll helfen das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel zu erreichen um die Globale Erwärmung zu verlangsamen.

Aktuell umfasst und begrenzt der EU-Emissionshandel die Treibhausgasemissionen im Bereich der Stromerzeugung und in zahlreichen Industriebranchen wie Zementherstellung oder die Stahlindustrie in 30 europäischen Ländern (27 EU-Staaten plus Lichtenstein, Island und Norwegen), die zusammen etwa die Hälfte der europäischen CO2-Emissionen ausmachen. Das erste multinationale Emissionsrechtehandelssystem trat am 1. Januar 2005 in Kraft und fungiert als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems. Momentan (2008/09) wird über die Ausgestaltung der Phase III (ab 2013) verhandelt.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Kohlekraftwerk Werdohl Elverlingsen. Steinkohle macht 22% und Braunkohle 25% der deutschen Stromerzeugung aus.[1]
Funktionsweise

Ein Emissionsrechtehandel (cap & trade - beschränken und handeln) wie das Europäische ETS ist ein marktwirtschaftliches Instrument der Umweltpolitik. Im Kern geht es darum, Emissionen dort zu senken, wo es am günstigsten ist. Ökonomisch gesprochen, sollen die Grenzkosten der Vermeidung von Treibhausgasemissionen angeglichen werden.

Dazu setzt der Gesetzgeber Emissionshöchstgrenzen fest, die von den Treibhausgasverursachern nicht überschritten werden dürfen. Das System ist anlagenbasiert, das heißt jede der etwa 12.000 abgedeckten Fabriken und Kraftwerke wird einzeln erfasst (und nicht ganze Unternehmen oder Länder). Jede Anlage bekommt eine bestimmte Menge Emissionsberechtigungen (European Union Allowance Unit EUA) zugeteilt, die zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid berechtigt. Stößt eine Anlage mehr Treibhausgase aus als ihr zusteht, muss der Anlagenbetreiber die fehlenden Zertifikate zukaufen oder den Ausstoß verringern. Je nach Kosten beider Optionen wird das Unternehmen entweder Investitionen tätigen um die eigenen Treibhausgasemissionen auf das maximal erlaubte Niveau zu senken oder aber es kauft am Markt Emissionsberechtigungen zu. In letzterem Fall erhält ein anderer Marktteilnehmer Geld (als Tausch für die Emissionsberechtigung) und kann damit seinerseits Treibhausgase senken. Der Preis der Zertifikate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und schwankt zurzeit (Stand: Mai 2009) zwischen 7 und 15 Euro.[1]

Jeweils zum 30. April müssen die Anlagenbetreiber die Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen des vorangegangenen Jahres abgeben. Kann ein Unternehmen nicht die erforderliche Menge an Zertifikaten nachweisen, muss es pro fehlendem EUA Strafe zahlen und außerdem ein Zertifikat nachreichen. Zu Beginn lag die Strafe bei 40 Euro. Im Rahmen der zweiten Phase wurde sie im Jahr 2008 auf 100 Euro erhöht.[2]

Um die Funktionsweise des Emissionshandels zu gewährleisten, muss die Menge an zugeteilten Emissionsberechtigungen geringer sein, als die prognostizierten Emissionen. Nur so entsteht auf die Verursacher Druck ihre Emissionen zu senken. Entsprechend ist geplant die Anzahl der zur Verfügung stehenden Emissionsberechtigungen (und damit die Emissionen selbst) in den kommenden Jahren sukzessive zu verringern.

Umfang

Der europäische Emissionshandel umfasst nur einen Teil aller Treibhausgasemissionen und nur einen Teil der Verursacher. Zurzeit sind dies nur die Kohlendioxid-Emissionen aus der Stromerzeugung in thermischen Kraftwerken ab 20 MW Leistung (Beispiele) und aus den fünf Industriebranchen: 1) Eisen- und Stahlverhüttung, 2) Kokereien, Raffinerien und Cracker, 3) Zement- und Kalkherstellung, 4) Glas-, Keramik- und Ziegelindustrie, sowie 5) Papier- und Zelluloseproduktion. Zusammen machen diese Industrien etwa 50 Prozent der europäischen CO2-Emissionen und 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der teilnehmenden Länder aus. Aktuell nicht erfasst werden andere Treibhausgase wie Methan oder Distickstoffoxid (Lachgas). Außerdem sind die Haushalte, andere Industrien und Gewerbe, die Landwirtschaft und der Transportsektor ausgenommen. Mit einem Emissionsvolumen von gut zwei Milliarden Tonnen CO2 erfasst das System etwa 8% aller globalen CO2-Emissionen. In Zukunft soll der EU-Emissionshandel auch auf andere Treibhausgase (z.B. Lachgas und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) und Verursacher (z.B. der Flugverkehr) ausgedehnt werden.

Phasen

Der Emissionsrechtehandel erfolgt in Phasen, um Schwankungen etwa in Folge von extremen Wetterlagen auszugleichen (milde Winter z.B. bedeuten geringere Emissionen) und längerfristige Investitionssicherheit zu schaffen. Bisher ist Phase I (2005–07) abgeschlossen. Momentan läuft Phase II (2008–12), wobei allerdings bereits die Details von Phase III (2013–20) verhandelt werden. In jeder Phase wird von den EU-Ländern gemeinsam festgelegt, wie viele Emissionszertifikate (sprich Treibhausgasemissionen) zur Verfügung gestellt werden und unter welchen Bedingungen. Die Verteilung der Anfangsausstattung obliegt weitgehend der Entscheidungsfreiheit der Nationalstaaten und wird in sogenannten nationalen Allokationsplänen geregelt. In Deutschland zum Beispiel erhalten die Industriebetriebe ihre Anfangsausstattung in Phase II komplett kostenfrei, die Stromerzeuger allerdings nur zu 90 %, der Rest wird von der staatlichen KfW Bankengruppe über die Börse verkauft, wobei monatlich etwa 80 Millionen Euro erzielt werden.

Handel

Der Handel der rein elektronischen Emissionsberechtigungen erfolgt über Börsen (etwa die Leipziger EEX), Makler oder over the counter (OTC), also direkt zwischen den Beteiligten. Emissionsrechte aus anderen Ländern, die im Rahmen des Clean Development Mechanism erworben wurden, können im ETS unter bestimmten Bedingungen begrenzt angerechnet werden (siehe Phase II). Neben dem ETS findet noch ein zweiter Handel mit Emissionsrechten statt: Unter dem Kyoto-Protokoll können Staaten bilateral ihre Senkungsverpflichtungen handeln.

Hintergrund und Entstehungsgeschichte

Das Ziel des ETS ist eine Verminderung der globalen Erwärmung.
Die atmosphärische Konzentration von Kohlendioxid steigt stark und ist für etwa 80% des anthropogenen Treibhauseffektes verantwortlich.

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat die EU 1997 zugesagt, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 um acht Prozent gegenüber 1990 zu verringern, um der globalen Erwärmung durch den Treibhauseffekt und deren Folgen entgegenzuwirken. In den Ergänzungen von Marrakesch wurden 2001 Ziele für die einzelnen Länder festgelegt, für Deutschland etwa eine Verringerung um 21 Prozent. Bis 2020 soll dieser Basiswert nach einer unilateralen Selbstverpflichtung der EU um 20 Prozent (im Falle eines internationalen Übereinkommens um 30 Prozent) unterschritten werden.[3] Um das Ziel zu erreichen, einigten sich die EU-Staaten im Rahmen des Europäischen Programms für den Klimaschutz (ECCP) unter anderem auf die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels als ein zentraler Baustein der Klimapolitik der Europäischen Union.[4] In Vorbereitung auf das ETS wurden in Dänemark und Großbritannien nationale Emissionshandelssysteme eingerichtet.

Rechtliche Basis

Der Rechtsweg zum EU-Emissionshandel

Europäische Rechtsgrundlage des Emissionshandels bildet die Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG). Ausgabe von Zertifikaten und Überwachung der Emissionen übernimmt in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes auf Grundlage des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Die Zuteilung im Rahmen der NAPs ist in den Zuteilungsgesetzen ZuG 2007 und ZuG 2012 geregelt.

In Österreich ist der Handel mit Emissionsberechtigungen im Emissionszertifikategesetz geregelt.

Zuteilung von Emissionszertifikaten

Emissionsberechtigungen und tatsächliche Emissionen in Phase I und II
Nur Länder, die seit 2005 am ETS teilnehmen
Quelle: EU Presseerklärung IP/07/459 vom 2. April 2007[5]
in Mio. t p.a. Phase I Phase II
Staat Zertifikate p.a. Emissionen (2005) Zertifikate p.a. Emissionen (2008)
 OesterreichÖsterreich Österreich 33,0 33,4 30,7 k.A. 1
Belgien Belgien 62,1 55,6 2 58,5
Tschechien Tschechien 97,6 82,5 86,8
Frankreich Frankreich 156,5 131,3 132,8
Deutschland Deutschland 499,0 474,0 453,1
Griechenland Griechenland 74,4 71,3 69,1
Irland Irland 22,3 22,4 21,2
Lettland Lettland 4,6 2,9 3,3
Litauen Litauen 12,3 6,6 8,8
Luxemburg Luxemburg 3,4 2,6 2,7
Malta Malta5 2,9 2,0 2,1
Niederlande Niederlande 95,3 80,4 3 85,8
Polen Polen 239,1 203,1 208,5
Slowakei Slowakei 30,5 25,2 30,9
Slowenien Slowenien 8,8 8,7 8,3
Spanien Spanien 174,4 182,9 152,3
Schweden Schweden 22,9 19,3 22,8
Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 245,3 242,4 4 246,2
Gesamt 1784,4 1646,5 1623,9

Die Tabelle umfasst nicht jene Anlagen und Emissionen der Phase II, die später hinzugefügt wurden.
1 Die Zahlen für das Jahr 2008 werden am 15. Mai 2009 bekannt gegeben.[6]
2 Einschließlich der Anlagen, die Belgien 2005 vorübergehend von dem System ausgeschlossen hat.
3 Seit 2006 umfassen die Zahlenangaben zusätzliche Anlagen und zusätzliche Emissionen in Höhe von 6 Mio. t.
4 Ohne die 2005 vom Vereinigten Königreich zurückgenommenen Anlagen (ca. 30 Mio. t), die erst in Phase II berücksichtigt werden.
5 Zypern und Malta haben als neue Mitgliedstaaten keinen Anhang-I-Status. Sie haben eigene nationale Allokationspläne und nehmen erst in Phase II am Emissionsrechtehandel teil.

Die Verteilung der Zertifikate wird von jedem teilnehmenden Land in sogenannten Nationalen Allokationsplänen (NAPs) geregelt. Ein NAP besteht aus einem Makroplan und einem Mikroplan. Der Makroplan legt fest, wie viele Zertifikate in einem Land insgesamt ausgegeben werden sollen. Er legt dar, wie viel der im Kyoto-Protokoll festgelegten Einsparung durch den ETS-Sektor (Stromerzeugung, Raffinerien, Stahlerzeugung etc.) und wie viel durch den nicht-ETS-Sektor (Haushalte, andere Gewerbe, Transport, Landwirtschaft etc.) erreicht werden sollen. Er wird von der Europäischen Kommission auf die Erreichbarkeit der Kyoto-Ziele hin überprüft. Deutschland etwa hatte für die aktuelle Phase II 482 Mio. Zertifikate jährlich beantragt, die Kommission hat dies aber auf 453 Millionen Stück gekürzt.[7]

Im Zweiten Teil des NAP, dem Mikroplan wird die Verteilung der Zertifikate auf die einzelnen Anlagen festgelegt. Alle Staaten verfahren bisher in erster Linie nach dem Prinzip des Grandfathering. Demnach erhalten die Anlagen kostenlose Zertifikate gemäß ihren bisherigen Emissionen. Ein geringer Teil der Zertifikate wird in einigen Ländern auch versteigert. Außerdem haben viele NAPs Sonderregelungen um Firmen zu belohnen, die bereits vor Einführung des Emissionshandels emissionsmindernde Maßnahmen gesetzt haben (Early action). Weitere Ausnahmen gibt es in Deutschland etwa für Kraft-Wärme-Kopplung und die Abschaltung von Atomkraftwerken. Auch der Mikroplan wird von der Kommission geprüft, besonders bezüglich der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und der Einhaltung des EU-Wettbewerbsrecht.

Entwicklung des ETS

Phase I (2005-07)

In Phase I mussten die Nationalstaaten 95 Prozent der Zertifikate kostenlos abgeben. Fünf Prozent konnten versteigert werden. Nur wenige Mitgliedstaaten nutzten ihren Spielraum. Somit wurden fast alle Emissionsberechtigungen verschenkt.

Preisentwicklung der EU-Emissionszertifikate (EAU) in Phase I

Phase I stand unter dem Zeichen einer massiven Überallokation an Berechtigungen. Insgesamt wurden etwa 2150 Millionen Zertifikate pro Jahr ausgegeben. Tatsächlich wurden aber nur 2012 Millionen Tonnen (2005), 2034 Mio. t (2006) beziehungsweise 2050 Mio. t (2007) CO2 von den erfassten Anlagen emittiert, also jährlich gut 100 Millionen Tonnen weniger als durch Zertifikate erlaubt gewesen wäre.[8]

Nachdem Ende April 2006 bekannt wurde, dass die französischen Unternehmen im Jahr 2005 knapp 12 % weniger Kohlendioxid emittierten als sie eigentlich dürften, brach der Preis der Emissionshandelszertifikate vom historischen Höchstwert von 30 Euro auf 9,13 Euro ein.[9] Verantwortliche sprechen von einer "Testphase" für das System, wobei allerdings nicht klar ist, ob diese tatsächlich beabsichtigt war.

Der kontinuierliche Preisverfall zum Ende des Jahre 2007 ist darauf zurückzuführen, dass die Zertifikate nicht in die nächste Periode mitgenommen werden konnten. Entsprechend näherte sich ihr Wert gegen null.

Phase II (2008-12)

Preisentwicklung der European-Carbon-Futures von Januar 2005 bis Dezember 2008

Die zweite Phase läuft von 2008 bis 2012 und fällt damit mit der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammen, auf die sich die Emissionsziele beziehen. Die Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien (seit 2007) nehmen nun genauso teil wie die EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen.

Nach Genehmigung der 27 nationalen Allokationspläne durch die EU-Kommission stehen ab 2008 nur mehr Emissionsberechtigungen für 2,08 Mrd. t CO2 pro Jahr zur Verfügung. Dies entspricht lediglich einer Unterausstattung von 40 Mio. t CO2 (-1,9 %) gegenüber den Emissionen in 2005.[10]

Im Gegensatz zur ersten Handelsperiode können fehlende CO2-Emissionsberechtigungen auch durch Emissionsreduzierungen in Drittländern, aus sogenannten Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint Implementation (JI) Projekten ausgeglichen werden. Beide Mechanismen ermöglichen es vor allem Industrieländern ihre Reduktionsverpflichtungen bis zu einem gewissen Grad auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets (etwa in Entwicklungsländern) einzulösen, wobei Aufforstungsprojekten ausgenommen sind. Einerseits sollen dadurch die Kosten der Emissionsveringerung möglichst niedrig gehalten werden. Andererseits soll der Transfer von Geld und Technologie den Entwicklungsländern eine ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen. Die zulässige Höhe der so ausgeglichenen Emissionen kann jeder Staat eigenständig festlegen; in Deutschland wurde sie auf 22 % der jeder einzelnen Anlage zugeteilten Emissionszertifikate begrenzt.[11]

Außerdem werden etwas mehr Anlagen erfasst als in der ersten Periode, etwa Cracker in Chemiefabriken (insgesamt 52 Millionen Tonnen pro Jahr).

Bezüglich der Allokation der Zertifikate haben die Länder in ihren NAPs mehr Freiheiten: Sie können bis zu zehn Prozent ihrer Zertifikate versteigern. Deutschland verkauft momentan 8,8 Prozent der Zertifikate über die Börse.[12] Dies wird von der staatseigenen KfW Bankengruppe (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt.[13]

Flugverkehr
Der Luftverkehr in der EU 25 verursacht jährlich gut 130 Millionen t CO2, etwa 3% aller Emissionen.[14]

Am 20. Dezember 2007 einigten sich die EU-Umweltminister ab 2012 auch den Luftverkehr in den EU-Emissionsrechtehandel einzubeziehen. Damit müssen alle Airlines, die in der EU starten oder landen in Zukunft unabhängig von ihrer Herkunft Verschmutzungszertifikate kaufen - auch für Interkontinentalflüge. Damit soll der seit 1990 um 87 % gewachsene CO2-Ausstoß des Luftverkehrs verringert werden. Im Gegensatz zu den Industrie- und Stromunternehmen gibt es für den Flugverkehr keine NAPs. Stattdessen werden die Zertifikate direkt durch die Kommission verteilt. Weiters werden nicht maximal 10 % sondern 15 % der Zertifikate versteigert, und die kostenlose Verteilung erfolgt nicht nach Grandfathering sondern anhand eines technologischen Benchmarks (best available technology, BAT).[15] Damit werden zahlreiche Vorschläge der EU-Kommission für Phase III bereits antizipiert (siehe nächster Abschnitt).

Das Europaparlament war in den Verhandlungen als Verfechter strengerer Regeln aufgetreten. So sollte der Flugverkehr bereits 2011 einbezogen, weniger Zertifikate zugeteilt und zudem ein größerer Anteil (nämlich 25 %) versteigert werden. [16]

Phase III (2013-20)

In der am 6. April 2009 von der EU beschlossenen dritten Handelsphase kommt es bei der Vergabe der Zertifikate zu massiven Veränderungen. So wird es in Zukunft keine 27 nationalen Allokationspläne mehr geben. Stattdessen gibt die Europäische Kommission eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO2-Emissionen vor. Diese wird im Jahr 2013 nur noch 1,97 Mrd. t CO2 betragen. Die Menge wird danach jährlich um 1,74 Prozent gesenkt, um sie schließlich im Jahr 2020 auf 1,72 Milliarden Tonnen oder 79 Prozent der Emissionen des Jahres 2005 zu begrenzen.

Auch die Abdeckung des Handelssystems wird erhöht. Künftig werden auch andere klimaschädliche Substanzen wie Lachgas und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe in das Emissionshandelssystem miteinbezogen. Zudem gilt das System ab 2013 grundsätzlich für alle Industrieunternehmen mit einem jährlichen Kohlendioxidausstoß von mehr als 10.000 Tonnen, und damit für 95 Prozent der europäischen Industrie. Allerdings gibt es bedeutende Ausnahmen für energieintensive und exportorientierte Unternehmen (siehe Gratiszuteilung weiter unten).

Während in der ersten und zweiten Phase die Emissionszertifikate großteils gratis verteilt wurden, werden diese in Zukunft verstärkt durch Versteigerung vergeben. 2013 soll der Anteil der auktionierten Zertifikate 20 Prozent betragen (bisher bis zu zehn Prozent). In den folgenden Jahren wird der Anteil Schritt für Schritt auf 70 Prozent (2020) und schließlich 100 Prozent (2025) erhöht. Laut ursprünglichem Kommissionsvorschlag sollten bereits 2020 sämtliche Emissionszertifikate versteigert werden.[17] Für die CO2-Sequestrierung sind keine Gratiszuteilungen vorgesehen[18] und auch die Stromproduzenten müssen bereits ab 2013 alle benötigten Zertifikate bezahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Kraftwerke mit hohem Kohleanteil. Sie erhalten zu Beginn noch bis zu 70 Prozent der Zertifikate gratis, müssen diese jedoch spätestens 2019 ebenfalls zur Gänze ersteigern.[19]

Weiters kommt es zu einer Neuregelung der Vergabe von Gratiszertifikaten. Jene Zertifikate die weiterhin kostenfrei bleiben, werden in Zukunft nicht mehr nach dem Grandfathering (die Orientierung an historischen Emissionen der Anlage) vergeben, sondern nach dem Prinzip der besten verfügbaren Technologie (best available technology, BAT, Orientierung am technischen Standard der Anlagenklasse). Einem Stahlwerk etwa wird nicht mehr danach Zertifikate zugeteilt wie viel CO2 es bisher ausgestoßen hat, sondern wie viel ein modernes effizientes Stahlwerk der gleichen Größenordnung ausstößt. Energieintensive Betriebe, die zu den zehn Prozent umweltfreundlichsten ihrer Branche in Europa zählen werden mit Gratisemissionszertifikaten belohnt.[20]

Ebenfalls kostenlos sind Emissionszertifikate für exportorientierte Industrieunternehmen, deren Produktionskosten durch die CO2-Abgaben um mehr als fünf Prozent steigen würden und die ihre Umsätze zu mehr als zehn Prozent im Export außerhalb der EU erlösen. Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern verhindert werden, die in Staaten operieren, die sich nicht am globalen Klimaschutz beteiligen. Welche Sektoren in Zukunft von diesem sogenannten "Carbon Leakage" profitieren, wird bis zum 31. Dezember 2009 von der EU-Kommission bestimmt und danach alle fünf Jahre neu festgelegt.[21]

Die Einnahmen in Höhe eines hohen zweistelligen Milliarden Euro Betrages werden zum Teil an die Mitgliedsländer ausgeschüttet, zum Teil einen Klimafond speisen. Reiche EU-Staaten müssen zwölf Prozent der ihnen zustehenden Emissionsrechte an ärmere Staaten abgeben, um deren Kosten durch den Emissionshandel abzufedern.[22] Im Detail werden die zur Auktionierung vorgesehen Emissionsberechtigungen wie folgt an die Mitgliedstaaten verteilt:

  • 88 Prozent gehen an die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Emissionsanteile im Jahr 2005.
  • 10 Prozent werden entsprechend dem Umverteilungsvorschlag der Kommission (Annex 2) an 19 ärmere bzw. wachstumsschwache Mitgliedstaaten verteilt.
  • 2 Prozent gehen an neun der neuen EU-Mitgliedsländer (z.B. Rumänien 29 Prozent, Polen 27 Prozent und Bulgarien 15 Prozent), wenn deren Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2005 um 20 Prozent sanken.[21]

Technischer Ablauf

Obwohl von EU-Emissionszertifikaten die Rede ist, existieren diese nicht als Dokumente in Papierform. Der Handel findet in einem rein elektronischen System statt. Die Zertifikate des ETS heißen European Allowance Unit (EUA) und sind eingeschränkt kompatibel zu den Zertifikaten des Kyoto-Protokolls (Assigned Amount Unit (AAU), Emission Reduction Unit (ERU) aus Joint Implementation und Certified Emission Reduction (CER) aus CDM-Projekten). Ein Zertifikat berechtigt zur Emittierung von einer Tonne Kohlendioxid (umgerechnet 0,27 Tonnen Kohlenstoff). Jeder Handelsteilnehmer muss hierfür ein Konto eröffnen, das ähnlich einem Bankkonto funktioniert. Rechtlich ist nicht festgelegt wie und wo der Handel abläuft. Er kann direkt zwischen Unternehmen, aber auch über Vermittler stattfinden. Es existieren mehrere Marktplätze für Emissionsberechtigungen, z. B. die European_Climate_Exchange (ECX) in London, die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig oder die Energy Exchange Austria (EXAA) in Wien. In Leipzig dient der EEX Carbon Index, kurz Carbix, als Referenzpreis für Emissionsberechtigungen. Der Carbix ist ein Spotmarktpreis, der börsentäglich um 10.30 Uhr per Auktion ermittelt wird. Der Ausgang der Auktion wird meist 10 Minuten später auf der Homepage der EEX mitgeteilt. Eine globale Handelsplattform bietet das transatlantische Börsenunternehmen NYSE Euronext mit der Umweltbörse BlueNext.[23]

Das Ausmaß der Emissionen der einzelnen Anlagen wird in der Regel über die Messung der verbrannten Energieträger ermittelt. Durch die Verbrennung einer Tonne Kohlenwasserstoffe entstehen knapp drei Tonnen Kohlendioxid. Dieser Wert ist bei Kohle etwas höher als bei Öl und dieser wiederum höher als bei Erdgas.

Kritik am EU-Emissionsrechtehandel

Emissionen (ETS-Sektor und nicht-ETS-Sektor)
ausgewählter Länder 1990 und 2006 [24]
Staat 1990 in Mio. t
CO2e
2006
verbindl. Ziel
Ø 2008-2012
Abweichung in
Prozentpunkten
USA 6.135 +14,4 % kein verbindl. Ziel
(urspr. -7,0 %)
+21,4 %
Abw. zum urspr. Ziel
EU 4.244 -2,2 % -8,0 % +5,8 %
Russland 3.326 -34,2 % 0 % -34,2 %
Japan 1.272 +5,3 % -6,0 % +11,3 %
Deutschland 1.228 -18,2 % -21,0 % +2,8 %
Ukraine 922 -51,9 % 0 % -51,9 %
Vereinigtes
Königreich
772 -15,1 % -12,5 % -2,6 %
Kanada 592 +21,7 % -6,0 % +27,7 %
Frankreich 566 -3,5 % 0 % -3,5 %
Polen 563 -28,9 % -6,0 % -22,9 %
Italien 517 +9,9 % -6,5 % +16,4 %
Australien 416 +28,8 % +8,0 % +20,8 %
Spanien 288 +50,6 % +15,0 % +35,6 %
Rumänien 282 -44,4 % -8,0 % -36,4 %
Niederlande 212 -2,0 % -6,0 % +4,0 %
Tschechien 194 -23,7 % -8,0 % -15,7 %
Belgien 145 -5,2 % -7,5 % +2,3 %
Österreich 79 +15,1 % -13,0 % +28,1 %
Schweden 72 -8,7 % +4,0 % -12,7 %
Dänemark 70 +2,2 % -21,0 % +23,2 %
Schweiz 53 +0,8 % -8,0 % +8.8 %

Bei der Analyse eines Emissionsrechtehandels ist zu beachten, dass ein einfacher Vergleich von Zertifikate-Zuteilung und tatsächlichen Emissionen nicht ausreicht, um zu einer Einschätzung bezüglich des Erfolges zu kommen. Werden den Treibhausgasverursachern mehr Emissionsberechtigungen zugeteilt als diese brauchen, könnte das einerseits auf eine zu hoch angesetzte Begrenzung der Zertifikate (Überallokation), jedoch genauso gut auf unerwartete Einsparungen von Seiten der Industrie hindeuten.

Bewertung der ersten Phase

Laut der Nichtregierungsorganisation Climate Action Network zeigten sich die EU-Mitgliedsländer bei der Zuteilung der Emissionszertifikate äußerst großzügig. Speziell der Energiesektor wurde mit Emissionsrechten übervorteilt.[25] Insgesamt standen den 15 alten EU-Staaten in Phase I nicht weniger, sondern 4,3 % mehr Emissionszertifikate zur Verfügung als im Basisjahr 1990. Lediglich Großbritannien und Deutschland verpflichteten sich in Phase I zu einer CO2-Reduktion.[26]

Umweltökonomen der Berkeley University schätzen die Reduzierung von CO2-äquivalenten Emissionen als Folge der Einrichtung des EU-Emissionshandels auf 50 bis 100 Megatonnen pro Jahr, in den Jahren 2005 und 2006. Das Ergebnis deutet damit eher auf unerwartete Ersparnisse vonseiten der Industrie hin, was einem – zumindest kleinen – Erfolg des Emissionshandels in dieser Phase gleichkommt. Die Forscher weisen jedoch darauf hin, dass einige der zugrunde gelegten Daten (Emissionen der Jahre 2000 bis 2002, die auch für die Erstellung der nationalen Allokationspläne verwendet wurden) nicht sehr verlässlich sind, da sie von der Industrie und unter Zeitdruck zur Verfügung gestellt wurden.[27]

Veränderung der Treibhausgasemissionen des ETS-Sektors in Phase I (2005-2007)[28]

Laut Berechnungen der Europäischen Kommission (Stand Oktober 2008) lagen die Treibhausgasemissionen der EU-15 (ETS und nicht-ETS-Sektor) im Jahr 2006 um 2,7 % unter dem Ausgangswert von 1990, und das obwohl die Wirtschaft dieser Länder im selben Zeitraum um 40 % wuchs. Die Emissionen der EU-27 fielen demnach um 10,8 % unter den Basiswert. Laut eigener Prognosen wird die EU ihr selbst gestecktes Ziel (siehe Abschnitt Hintergrund und Entstehungsgeschichte) somit voraussichtlich erreichen oder sogar übertreffen.[29] Zumindest die jüngsten Erfolge basieren jedoch auf Einsparungen abseits des Emissionshandels. Schließlich sind die Emissionen des ETS-Sektors zwischen 2005 und 2007 nicht gesunken, sondern um 1,9 % gestiegen (siehe Grafik).

Kritik an der Umsetzung in Deutschland

  • Die festgelegten Emissionsreduktionen bleiben deutlich hinter der Verpflichtung durch das Kyoto-Protokoll sowie früheren, weiter gehenden Reduktionszielen zurück.
  • Bei der Zuteilungsregelung wurden aus politischen Gründen die besonders CO2-intensiven Kohlekraftwerke, auch Neuanlagen, gegenüber den wesentlich effizienter arbeitenden Gaskraftwerken (GuD-Kraftwerken) bevorzugt, da sie mehr Zertifikate erhalten. Der Gesetzgeber hat damit die Chance vertan, den besonders reduktionswirksamen Ersatz von alten Kohlekraftwerken durch Gaskraftwerke zu fördern. Da deshalb zurzeit insbesondere viele Kohlekraftwerke neu geplant werden, wird dies die Klimaschutzbemühungen auch nach 2012 deutlich behindern.
  • Die deutsche Energiewirtschaft befürchtet aufgrund der verschärften Regelungen in der dritten Emissionshandelsperiode Kosten in Höhe von 84 Milliarden Euro. Damit werde das Ziel, Klimaschutz zu minimalen Kosten, nicht erreicht.[30]
Politische Diskussionen

Das deutsche Umweltministerium unter Jürgen Trittin hatte ursprünglich eine Begrenzung auf 488 beziehungsweise 480 Millionen Tonnen, also eine Reduktion um ca. fünf Prozent vorgesehen, doch scheiterten diese Vorgaben am Widerstand des Wirtschaftsministeriums unter Wolfgang Clement. Nach einem langen und medienwirksamen Konflikt haben sich die Minister schließlich in einer Koalitionsvereinbarung am 30. März 2004 geeinigt, die Kohlendioxidemissionen für Industrie und Energiewirtschaft bis 2007 auf 503 Millionen Tonnen pro Jahr zu begrenzen, bis 2012 auf 495,5 Millionen Tonnen. Das entspricht einer Reduktion von zwei Prozent. Um das Kyoto-Ziel von maximal 962 Mio. t CO2-Äquivalenten an Gesamtemissionen zu erreichen wäre eine Reduktion von ca. vier Prozent erforderlich gewesen. Das Ziel lässt sich damit nur durch zusätzliche Anstrengungen in anderen Bereichen erreichen.

Kritik an der Umsetzung in Österreich

Österreich entfernt sich immer mehr von seinem Kyotoziel

Österreich hat sich verpflichtet im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 seinen Ausstoß an CO2-Äquivalenten um 13 Prozent auf 68,8 Millionen Tonnen zu reduzieren. Durch die dominierende Stromerzeugung aus Wasserkraft (ca. 70 %) und die vergleichsweise effizienten Industrieanlagen sind solche Einsparungen in diesen Sektoren jedoch nicht realisierbar. Hauptverantwortlich für die schlechten Zahlen ist der Verkehrsbereich. Hier haben sich die Treihausgasemissionen von 1990 bis Ende 2007 um 73 Prozent erhöht.[31] Der Transitverkehr zeichnete sich im Jahr 2006 für maximal acht Millionen Tonnen bzw. 30 Prozent der Emissionen im Verkehrsbereich verantwortlich.[32] Damit liegt Österreich bereits um 8,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Stand Ende 2007) hinter seiner Verpflichtung zurück, und dies obwohl der milde Winter 2006 den CO2-Ausstoß im Bereich der Raumwärme dämpfte. Rechnet man die Emissionen hinzu, für die lediglich Vorsorge in Form von Zertifikaten für treibhausgasarme Projekte getroffen wurden, dann verfehlt Österreich das Ziel sogar um knapp 20 Mio. Tonnen Treibhausgase.[33]

Einzelnachweise

  1. Energieeffizienz bei der Stromerzeugung, Umweltbundesamt, Februar 2009
  2. Emissionshandel, Deutsches Bundesumweltamt, März 2009
  3. Das EU-Klimapaket , Europäisches Parlament, 17. Dezember 2008
  4. Bericht über die Errichtung eines globalen Kohlenstoffmarkts – KOM(2006) 676 (79 KB), Europäische Kommission, 13. November 2006
  5. Emissionshandel: Kommission entscheidet über den nationalen Zuteilungsplan Österreichs für 2008–2012 , Pressemitteilung der Europäische Union, 2. April 2007
  6. Publication of Verified Emissions data for the year 2008, EU-Kommission, 27. März 2009
  7. Alle NAPs der zweiten Phase (2008-2012) zum Download (Englisch und Landessprache), Europäische Kommission, 2. März 2009
  8. Emissions trading: 2007 verified emissions from EU ETS, CO2 Handel.de, 25. Mai 2008
  9. Emissions trading: 2007 verified emissions from EU ETS, CO2 Handel.de, 25. Mai 2008
  10. Emissionshandel: EU-Kommission entscheidet über Änderungen am nationalen Zuteilungsplan der Slowakei für 2008-2012, Pressemitteilung der EU-Kommission, 7. Dezember 2007
  11. Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 § 18 (293 KB), BMU, 22. Juni 2007
  12. Nationaler Allokationsplan 2008-2012 für die Bundesrepublik Deutschland (337 KB), BMU, 28. Juni 2006
  13. Veräußerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland - Monatsbericht Juni 2008 (KfW) (121 KB), BMU
  14. Flugverkehr in den CO2-Emissions­handel einbeziehen, Greenpeace, 15.06.2006
  15. Pressemitteilung von Peter Liese, Hans-Peter Liese (Mitglied des Europäischen Parlaments)
  16. EU-Parlament verschärft Emissionsziele für Flugzeuge, Financial Times Deutschland, 13. November 2007
  17. Einigung auf verwässertes Klimapaket, derStandard Online, 12. Dezember 2008
  18. EU-Kommission beschränkt CO2-Emissionen 2020 auf 1,72 Mrd. t, Börse Online, 23. Januar 2008
  19. Europas Energie-Fresser kommen glimpflich davon, Spiegel Online, 12. Dezember 2008
  20. Klimapaket mit Krisenrabatt, Die Presse (Printausgabe), 13. Dezember 2008
  21. a b Richtlinie über die Dritte Phase des Europäischen Emissionshandelssystems , Europäisches Parlament, 8. Dezember 2008
  22. Fauler Kompromiss zum Emmissionshandel, Wirtschaftswoche Online, 16. Dezember 2008
  23. Neue Weltumweltbörse für CO2-Emissionshandel, Hamburger Abendblatt, 23. Januar 2008
  24. National greenhouse gas inventory data for the period 1990–2006 (228 KB) , UNFCCC, 17. November 2008
  25. Analysis of NAPs for the EU ETS (886 KB), Ecofys August 2004
  26. National Allocation Plans 2005-7: Do they deliver? (360 KB), Climate Action Network Europe, 2006
  27. Ellerman D. & Buchner B.: “Over-Allocation or abatement? A Preliminary Analysis of the EU ETS Based on the 2005-06 Emissions Data” (292 KB), Environmental and Resource Economics, forthcoming 2008.
  28. EU-Emissionshandelssystem: die geprüften Emissionen der EU-EHS-Betriebe im Jahr 2007, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 23. Mai 2008
  29. Prognosen zum Klimaschutz: EU auf dem Weg zur Umsetzung der Ziele von Kyoto, EU Pressemitteilung, 16. Oktober 2008
  30. Emissionshandel kostet 84 Milliarden Euro, Handelsblatt, 30. Januar 2008
  31. Ziel auch 2007 verfehlt, Der Standard, 12. Jänner 2009
  32. Kyoto-Ziele: Österreich weit hinten, Die Presse, 27. November 2007
  33. Ziel auch 2007 verfehlt, Der Standard, 12. Jänner 2009

Literatur

Literatur, die sich überwiegend mit dem Emissionsrechtehandel allgemein beschäftigt ist dort aufgelistet.

Bücher

  • Michael Lucht, Gorden Spangardt: Emissionshandel. Springer Verlag., Heidelberg 2004, ISBN 3-540-21005-9.
  • Walter Frenz: Emissionshandelsrecht. Kommentar zum TEHG und ZuG. Springer Verlag., Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22818-7.
  • Zenke, Schäfer: Energiehandel in Europa. C. H. Beck Verlag., München 2005, ISBN 3-406-52443-5.
  • Zenke, Fuhr: Handel mit CO2-Zertifikaten. C. H. Beck Verlag., München 2006, ISBN 978-3406552458.
  • Yvonne Kerth: Emissionshandel im Gemeinschaftsrecht. Die EG-Emissionshandelsrichtlinie als neues Instrument europäischer Klimaschutzpolitik, Band 29 der Reihe „Jus Europaeum“, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2004, 356 S., ISBN 3-8329-0709-2
  • Raimund Körner, Hans-Peter Vierhaus: Treibhausgasemissionshandelsgesetz und Zuteilungsgesetz 2007. Kommentar, Beck, München 2005, ISBN 3-406-52551-2
  • Timo Hohmuth: Emissionshandel und deutsches Anlagenrecht. Carl Heymanns, Köln 2006, ISBN 3-452-26471-8

Fachartikel

  • Alfred Endres, Cornelia Ohl: Kyoto, Europe? – An Economic Evaluation of the European Emission Trading Directive. In: European Journal of Law and Economics, 19: 17–39, 2005 ISSN 0929-1261
  • Uwe Lahl, Norbert Salomon, Camilla Bausch, Christine Lucha: Datengrundlage Emissionshandel in Deutschland. in: Wasser, Luft, Boden 48.2004, 3–4, S. 16–17, ISSN 0938-8303
  • Bernhard Kirchartz: Emissionshandel – Marktwirtschaft oder Ordnungsrecht? in: Wasser, Luft, Boden. 48.2004, 6, S. 32–35, ISSN 0938-8303
  • Franzjosef Schafhausen Das Brüsseler Klimapaket - wichtige Wegmarke für die internationalen Verhandlungen. In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 3/2009.
  • Deutsche Industrie steht dem Emissionshandel gelassen gegenüber. in: Wasser, Luft und Boden. 49.2005, 7–8, S. 40–43, ISSN 0938-8303

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  • Emission Trading — Der Emissionsrechtehandel oder auch Handel mit Emissionszertifikaten ist ein Instrument der Umweltpolitik mit dem Ziel, Schadstoffemissionen mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern. In der Europäischen Union wurde der EU …   Deutsch Wikipedia

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