- Rentenalter (Schweiz)
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Das Rentenalter gibt in der Schweiz das Alter einer Person vor, ab dem sie die gesetzliche Alteresrente durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung beziehen kann. Es wird auch als ordentliches Rentenalter bezeichnet. Zur Zeit liegt dies bei Frauen bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. So erhält eine Frau, die am 17. Juni 1945 geboren wurde, ihre erste ordentliche Altersrente ab 1. Juli 2009.
Da es sich beim schweizerischen Rentenalter um ein flexibles Rentenalter handelt, können Bezugsberechtigte die Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorbeziehen oder um ein bis fünf Jahre aufschieben.
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