- Renten Service der Deutschen Post AG
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Der Renten Service der Deutsche Post AG zahlt Renten an Rentenempfänger aus. Die Auszahlung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung war die erste und ursprüngliche Aufgabe des Renten Service (früher Rentenrechnungsstelle) seit den 1890er Jahren. Später übernahm der Renten Service weitere Arbeiten als Dienstleister, so dass im Jahre 2006 monatlich über 25 Millionen Renten an etwa 19 Millionen Rentenempfänger ausgezahlt wurden. Davon gingen über 1,4 Millionen Zahlungen ins Ausland.
Inhaltsverzeichnis
Auftraggeber
Durch § 119 Sozialgesetzbuch -Gesetzliche Rentenversicherung- (SGB VI) ist die Deutsche Post AG vom Gesetzgeber ausdrücklich ermächtigt, die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auszuzahlen. Darüber hinaus bietet sich der Renten Service als kompetentes Dienstleistungsunternehmen an.
Die Auszahlung erfolgt für die Deutsche Rentenversicherung, für die staatlichen Versorgungseinrichtungen, z. B. VBL, die ZVK der ehemaligen Deutschen Bundespost sowie deren Nachfolgeunternehmen und für verschiedene Anbieter von privaten Betriebsrenten. Außerdem werden Renten der gesetzlichen Unfallversicherung verschiedener Träger ausgezahlt.
Rentenzahlung
Früher wurden die Renten meist durch die Poststelle oder die Postzusteller (Briefträger) bar ausbezahlt. Als immer mehr Menschen ein persönliches Girokonto eröffnet hatten, wurde darauf hingewirkt, dass sich die unbare Zahlung etablierte. Die Zahlung per Zahlungsanweisung ist aber auch heute noch möglich. Damit wird Rentnern ohne Girokonto innerhalb einer bestimmten Frist die Rente bei einer Postfiliale ausgezahlt.
Dienstleistung
Als Dienstleister übernimmt der Renten Service dabei die Rentenzahlung, Rentenanpassung, Bestandspflege, Betriebsrentenverwaltung, Zulagenverwaltung (Riester-Rente) und die Erstellung von Statistiken. Hierbei ist für Namens- oder Adressänderungen, Änderungen des Gutschriftkontos, Sterbefälle etc. nicht mehr der Leistungsträger, sondern der Renten Service zuständig. Pro Jahr werden etwa 2,7 Millionen Änderungen von Daten durchgeführt. Die Änderungen werden an die Leistungsträger in maschinell zu bearbeitender Form übermittelt, damit auch dort die Änderungen bekannt sind.
Änderungsanzeige und Anträge
Antragsformulare sind in jeder Postfiliale erhalten. Es ist aber auch möglich, die Anträge online zu stellen.
Um die Abmeldung von Rentenzahlungen zu vereinfachen, können auch Bestatter die Sterbefallmitteilungen mit einem speziellen Formular per Fax an den Renten Service übermitteln.
Weblinks
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