- res publica
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Der Begriff res publica (lat., wörtlich: öffentliche Sache) bezeichnet
- historisch: von der Antike bis zum Beginn der Neuzeit, den Staat an sich bzw. das „Gemeinwesen“.
- geschichtswissenschaftlich: die Staatsform des römischen Staates in der Zeit von ca. 500 v. Chr. bis zum Beginn der Kaiserzeit, siehe Römische Republik.
sowie in abgewandelter Schreibweise:
- eine konservative Partei in Estland, siehe Res Publica (Partei).
- eine Menschenrechtsorganisation, siehe RES publica (Menschenrechtsorganisation).
Siehe auch:Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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