- Stammhaus
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Stammhäuser werden die Schlösser und Güter derer Adelichen Familien genennet, wo dieselben wohnen und sich aufhalten. Sehr öffters haben die Geschlechter von ihren Stammhäusern den Nahmen bekommen, als die Grafen zu Altena, Gleichen, die Freyherrn von Hardenberg; öffters aber haben auch die Stammhäuser von den Familien, welche dieselben bewohnet haben, ihre Benennung erhalten.
Stamm-Haus, Domus avita, heißt insgemein ein Haus, oder Gebäude, welches einer nicht von selbst erworben und an sich gebracht hat, sondern noch von seinen Vor-Eltern herrühret, und auch noch weiter bey seinen Nachkommen bleiben muß.
- Siehe: Stamm-Gut
Weblinks
Stammhäuser; Stamm-Haus. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 39, Leipzig 1744, Spalte 1073 f.
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