Státní plánovací komise

Státní plánovací komise

Die Státní plánovací komise, deutsch Staatliche Plankommission (SPK), war eines der wichtigsten Instrumente der realsozialistischen Politik der zentralen Wirtschaftsplanung und deren Durchsetzung in der Tschechoslowakei. Die Kommission zeichnete verantwortlich für die Erstellung der Fünfjahrespläne.

Sie wurde noch in der stalinistischen Phase am 22. Juli 1959 mit dem Gesetz 41/1959[1] errichtet als die Nachfolgeeinrichtung des Staatlichen Planungsbüros (Státní plánovací úřad) vom 12. März 1949[2]. Aufgelöst wurde die Planungskommission erst im Zuge des Übergangs zu der Marktwirtschaft. Entsprechend dem damaligen Aufbau des Staates wurde für die Slowakei ein untergeordnetes Organ errichtet, die Slowakische Planungskommission, eine tschechische Kommission gab es dagegen nicht.

Die Struktur und die Aufgaben dieser Behörde entsprachen denen der Staatlichen Plankommission der DDR bzw. der entsprechenden Institutionen in anderen Ostblockländern. Sie sollte durch die maximale Nutzung der wirtschaftlichen und Naturressourcen das materielle und kulturelle Niveau der Bevölkerung heben und somit die Bedingungen zum raschen Übergang vom Sozialismus zu Kommunismus schaffen. Die Kommission wurde geleitet vom jeweiligen stellvertretenden Ministerpräsidenten des Landes, der zugleich den Rang des Vorsitzenden der Kommission innehatte. Zu den hochrangigen Mitgliedern gehörten wichtige Minister aus den verschiedenen wirtschaftlichen Ressorts, Finanzen sowie weitere Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik usw. Die Mitglieder der Kommission wurden durch den Präsidenten ernannt (bzw. entlassen) auf Vorschlag der Regierung, die auch die Zahl der Mitglieder regelte.[1] Eine entsprechende Struktur und Aufgaben (mit einigen Besonderheiten) besaß auch die Slowakische Planungskommission, wie sich im Einzelnen aus dem Gesetz 45/1959 ergibt. [3]

Die genauen Struktur, Aufgaben, Statut und Ziele der Kommission wurden im Gesetz 44/1959 reguliert.[4] Dem Wortlauf dieses Gesetzes nach waren die wichtigsten:

  • Planentwürfe der weiteren ökonomischen Entwicklung auszuarbeiten und diese der Regierung vorzulegen
  • die Rahmenmaßnahmen im Bereich der Preisbildung auszuarbeiten
  • den Wachstum tder Arbeitsproduktivität und der Technologie in der Produktion sichern
  • die Entwicklung der tschechoslowakischen Wirtschaft als einen Bestandteil der Entwicklung des gesamten sog. sozialistischen Lagers zu begreifen und daher die Begebenheiten der internationalen Arbeitsteilung und Kooperation berücksichtigen
  • mit der Wichtigkeit dieser Ziele alle Werktätigen bekannt zu machen und sie für diese Ziele zu gewinnen

Für diese Aufgaben standen der Kommission zahlreiche Instrumente zur Verfügung wie das Staatliche Komitee für die Technikentwicklung, das Staatliche Komitee für den Aufbau, die Staatliche Lohnkommission u.a. Sie wurde außerdem mit Vollmachten ausgestattet, die eine komplexe Einbindung aller untergeordneter Organe bis hin zur Gemeindeebene und einzelnen Produktionsstätten gewährleisteten.

Mit dem Übergang zur Marktwirtschaft nach der sog. samtenen Revolution von 1989 verlor die Kommission ihre Berechtigung und wurde aufgelöst.

Einzelnachweise

  1. a b Zákon 41/1959 Sb. / www.lexdata.cz, Gesetz 41/1959 vom 8. Juli 1959, in Kraft ab 22. Juli 1959 (tschechisch), abgerufen am 12. Januar 2010
  2. Zákon 60/1949 Sb. / www.lexdata.cz, Gesetz 60/1949 vom 22. Februar 1949, in Kraft ab 12. März 1949, abgerufen am 12. Januar 2010
  3. Zákon 45/1959 Sb. / Gesetz 45/1959, online mvcr.cz/sbirka-zakonu, Seite 9, slowakisch, abgerufen am 24. Januar 2010
  4. Zákon 44/1959 Sb. / www.lexdata.cz, Gesetz 44/1959 vom 17. Juli 1959, in Kraft ab 22. Juli 1959 (tschechisch), abgerufen am 12. Januar 2010

Siehe auch


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