Telekommunikationslinie

Telekommunikationslinie

Der Begriff Telekommunikationslinie ist in § 3 Nr. 26 des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) definiert. Dort heißt es: „Telekommunikationslinien sind unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen einschließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Kabelkanalrohre.“

Nicht drahtgebundene Telekommunikationsverbindungen (z. B. Funkverbindungen) gehören nicht zu den Telekommunikationslinien i. S. d. TKG.

Große Bedeutung hat der Begriff im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht an Grundstücken zur Unterbringung solcher Linien i. S. d. §§ 68 und 76 TKG.


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