- Verfassung des Ersten Französischen Kaiserreiches
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Die Verfassung des Ersten Französischen Kaiserreiches vom 18. Mai 1804 (frz. offiziell: Sénatus-consulte organique du 28 floréal an XII) bestimmte Napoleon Bonaparte zum Kaiser der Franzosen. Sie wurde am 4. Juni 1814 durch die Charte Constitutionnelle abgelöst, welche das Königtum wieder einführte.
Sie wurde durch den Verfassungsrat (Sénat conservateur) nach Aufforderung durch Napoleon, der damals erster Konsul auf Lebenszeit war, ausgearbeitet und am 6. November 1804 durch eine Volksabstimmung bestätigt.
Der aus 142 Artikeln bestehende Text errichtete in Frankreich das Erste Kaiserreich (Premier Empire). Die ersten beiden Artikel bestimmen, dass Frankreich von einem Kaiser ('Empereur") regiert wird und dass Napoleon Bonaparte dieser Kaiser ist.
Die Artikel 3 bis 8 regeln, dass bei Napoleons Tod die Kaiserwürde auf seine männlichen Nachkommen übergeht. Die Artikel 9 bis 16 erheben die Mitglieder der kaiserlichen Familie in den Fürstenstand, bestimmen aber auch, dass diese nicht ohne Zustimmung des Kaisers heiraten dürfen.
Durch die Einführung von sechs Erzämtern (Grandes Dignités) und weiteren hochrangigen Positionen (Grands Officiers) stellte die Verfassung teilweise auch Adelsprivilegien wieder her.
Es wurden zwei neue Senatskommissionen errichtet, die willkürliche Verhaftungen und den Missbrauch von Zensurmaßnahmen untersuchen sollten. In der Verfassungspraxis äußerten diese Kommissionen lediglich Ratschläge, legten aber keine Sanktionen fest.
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