Warmgasziehschweißen

Warmgasziehschweißen

Das Warmgasziehschweißen (WZ-Schweißen) bzw. Warmgasfächelschweißen (WF-Schweißen) ist ein Schweißverfahren zum Verbinden von Rohren oder Tafeln aus teilkristallinen (z.B. Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylidenfluorid) oder amorphen Thermoplasten (z.B. Polyvinylchlorid). Während Warmgasziehschweißen vorrangig für Kunststofftafeln angewendet wird, nutzt man Warmgasfächelschweißen für Kunststoffrohre. Das Verfahren wird in der DVS 2207 Teil 3 definiert.

Inhaltsverzeichnis

Verfahrensbeschreibung

Die DVS 2207-3 beschreibt den genauen Arbeitsablauf für das Schweißverfahren. Beim WZ- und WF-Schweißen wird mit Schweißzusätzen (z.B. Rund- oder Profilstab) gearbeitet. Durch ziehende (Warmgasziehschweißen) oder fächelnde (Warmgasfächelschweißen) Bewegungen wird das Grundmaterial sowie der Schweißzusatz mit warmem Gas (meist heiße Luft, selten auch Inertgas) plastifiziert und unter Druck miteinander verbunden. Eine Beurteilung dieser WZ- und WF-Verbindungen erfolgt nach Regelwerk DVS 2202 Teil l, Bewertungsgruppe I, II oder III.

Anwendungsgebiete

Das Warmgaszieh- bzw. Warmgasfächelschweißen findet seine Anwendung im Behälter-, Rohr- und Lüftungsbau. In der DVS 2212-1 werden weitere Untergruppen unterschieden:

  • Untergruppe I-1 WZ: Hart-Polyvinylchlorid, Tafeln bis 5mm Dicke, V-Naht
  • Untergruppe I-2 WF: Hart-Polyvinylchlorid, Rohre bis 110mm x 5,3mm, V-Naht
  • Untergruppe I-3 WZ: Polypropylen, Tafeln bis 10mm Dicke, X-Naht
  • Untergruppe I-5 WZ: Polyethylen-HD, Tafeln bis 10mm Dicke, X-Naht
  • Untergruppe I-7 WZ: Polyvinylidenfluorid, Tafeln bis 4mm, V-Naht

Kunststoffschweißlizenz

Wie bei allen Schweißverfahren gibt es verschiedene Lizenzen:

  • Lizenz nach DVS 2207-1 mit entsprechender Untergruppe: Berechtigt zum Schweißen von Bauteilen gemäß Untergruppe, jedoch nicht im öffentlichen Gas- und Wassernetz. Die Verlängerungsprüfung muss nach einem bzw. zwei Jahren durchgeführt werden.
  • Lizenz nach GW 330: Berechntigt zum Schweißen im öffentlichen Gas- und Wassernetz. Die Verlängerungsprüfung muss nach einem bzw. drei Jahren durchgeführt werden.

Literatur

  • DVS-Verlag (Hrsg.): Taschenbuch DVS-Merkblätter und -Richtlinien Fügen von Kunststoffen. 13. Auflage. 2010, ISBN 978-3-87155-220-5 (Online).

Weblinks


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