Weinkauf

Weinkauf
Bauern liefern ihre Abgaben an den Grundherrn ab. Holzschnitt aus dem 15. Jahrhundert

Mit Weinkauf wurde in der Grafschaft Lippe, aber auch darüber hinaus, während der Zeit der Leibeigenschaft (1500–1810) ein Antrittsgeld bezeichnet, das bei Übernahme eines Kolonats an den Grundherrn zu zahlen war. Der Begriff Weinkauf hat mit Wein nichts zu tun, sondern stammt von dem niederdeutschen Wort Winkop ab. Die erste Silbe beinhaltet den Ausdruck Gewinn und bedeutet in diesem Fall Nutzungsrecht an Grund und Boden. Win wurde beim Übertragen ins Hochdeutsche zunächst irrtümlich in wien und dann in wein verändert.[1]

Der in der Regel leibeigene Bauer erkannte mit der Zahlung des Weinkaufs das Eigentumsrecht des Grundherrn an, erwarb damit aber seinerseits gewisse Eigentumsrechte. Übernahm zum Beispiel ein Nachfolger das Nutzungsrecht, so bekam sein Vorgänger eine Abfindung. Manchmal wurde der Weinkauf für das Kolonat im Abstand von einigen Jahren mehrmals fällig. Die Höhe des Weinkaufs richtete sich nach der Größe des Besitzes und dem Wert des Inventars.[2]

Einzelnachweise

  1. Stichwort: Weinkauf
  2. Chronik von Großenmarpe, Seite 17

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  • Weinkauf — Leihkauf, Trinkgeld, gemeinsames Mahl und Gelag zur Bestätigung des Vertragswillens …   Herders Conversations-Lexikon

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