- Zehlendorfer Stichkanal
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Der Zehlendorfer Stichkanal ist eine Abzweigung des Teltowkanals am Kilometer 13,49 in Berlin-Lichterfelde mit einer Länge von einem Kilometer. Vom Berliner Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wird er als Gewässer-Nr. 191 geführt. Das Land Berlin ist Eigentümer des Areals, wobei das örtliche Naturschutz- und Grünflächenamt zuständig ist. Die Einfahrt in das Areal wurde durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin verboten mit dem allgemeinen Verbotszeichen A.1 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung [1][2] Grund hierfür ist die geplante Entwicklung zu einem naturnahen Landschaftsraum.
Der Zehlendorfer Stichkanal ist ein Überrest des ehemaligen Teltower Sees und entstand in der heutigen Form gleichzeitig mit dem Bau des Teltowkanals am Anfang des 20. Jahrhunderts. Damals lag er auf dem Gebiet der Gemeinde Zehlendorf.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung pdf-Datei
- ↑ § 3.25 Nr. 1 Buchstabe b, § 6.08 Nr. 2 Buchstabe a, § 6.16 Nr.4, § 6.22 Nr. 1, § 6.22a, § 6.25 Nr. 1, § 6.27 Nr. 1 und § 6.28a Nr. 4 Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
52.40709722222213.278413888889Koordinaten: 52° 24′ 25,5″ N, 13° 16′ 42,3″ OKategorien:- Teltowkanal
- Kanal in Berlin
- Flusssystem Havel
- Flusssystem Dahme
- Berlin-Lichterfelde
- Erbaut in den 1900er Jahren
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