- Chursachsen
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Das Kurfürstentum Sachsen (Kursachsen, veraltet: Chursachsen) war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Das Territorium entstand durch die Erhebung des Herzogtum Sachsen-Wittenberg zum Kurfürstentum durch Kaiser Karl IV. in der Goldenen Bulle von 1356. Es existierte in der Zeit von 1356 bis 1806. Das Kurfürstentum Sachsen war der Nachfolgestaat des Herzogtums Sachsen-Wittenberg und ging 1806 in dem neu entstandenen Königreich Sachsen auf.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Das Kurfürstentum unter den Askaniern (1356–1423)
Das ursprüngliche Kernterritorium des 1356 errichteten Kurfürstentums Sachsen lag an der mittleren Elbe um die Stadt Wittenberg. Hier hatten die Askanier 1180 umfangreichen Besitz erworben, aus dem das Herzogtum Sachsen-Wittenberg hervorgegangen ist. In der Goldenen Bulle erhielten die Askanier als Herzöge von Sachsen-Wittenberg von Kaiser Karl IV. dauerhaft die Kurwürde zugesprochen. Die sächsischen Kurfürsten bekleideten zudem das symbolische Amt des Erzmarschalls des Heiligen Römischen Reiches.
Im Jahre 1423 verstarb Albrecht IV., Kurfürst und Herzog von Sachsen-Wittenberg aus dem Geschlecht der Askanier ohne erbberechtigten Nachkommen. Dem Markgrafen Friedrich IV. von Meißen aus dem Hause Wettin wurde nun das politische Erbe aufgrund seines Engagements in Reichsangelegenheiten beim Kampf gegen die böhmischen Hussiten zugesprochen.
Das Kurfürstentum unter den Wettinern ab 1425
Am 1. August 1425 wurde der Markgraf von Meißen in Budapest durch Kaiser Sigismund in den Kurfürstenstand versetzt, und er wurde mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg belehnt. Politisch erwiesen sich die Wettiner zukünftig als engagierte Sachwalter des Reiches, da die Reichsverfassung ihnen Rang und Einfluss sicherte. Damit dehnte sich der Begriff Sachsen bzw. Obersachsen weiter von Sachsen-Wittenberg, auf die bereits durch die Wettiner erlangten Gebiete: die Mark Meißen, die Lausitz und Thüringen aus. Ein Prozess des Herzogs Erich V. von Sachsen-Lauenburg gegen diese Entscheidung auf dem Konzil von Basel blieb ohne Erfolg. Das bisherige Machtzentrum der Wettiner, Meißen mit seiner Albrechtsburg, verlor nach und nach seine politische Bedeutung. Da auch Repräsentation und Residenz mehr und mehr an Bedeutung gewann, schufen die Wettiner in dem großzügigen Elbkessel Dresden gegen Ende des 15. Jahrhunderts eine neue Residenz.
Friedrich der Sanftmütige erhielt 1440 durch einen wettinischen Heimfall die Landgrafschaft Thüringen. Der durch die Altenburger Teilung hervorgerufene Sächsische Bruderkrieg teilte vorübergehend den wettinischen Machtbereich. Durch die Altenburger Teilung und den Halleschen Machtspruch wiederum in einen östlichen und westlichen Teil. Der östliche Teil blieb weiterhin Kurfürstentum und wurde 1466 um den Kern des Vogtlandes, die Herrschaft Plauen, ausgeweitet. Der westliche Teil Sachsens, der seit 1382 durch eine Nebenlinie der Wettiner regiert wurde, fiel nach dem Tode ihres letzten Vertreters Herzog Wilhelms III. von Sachsen im Jahre 1482 wieder zurück an die wettinische Hauptlinie unter Kurfürst Ernst. In dessen Hand befand sich nunmehr ein, auch im europäischen Maßstab bedeutender Territorialkomplex.
An der Spitze des wettinischen Herrscherhauses standen seit 1464 die Brüder Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht. Am 26. August 1485 vereinbarten diese beiden Wettiner in Leipzig die Teilung ihres Besitzes, die am 11. November vollzogen wurde. Die Mehrzahl der Territiorien wurde nun getrennt regiert. Ernst hatte mit seiner Residenz Weimar den Schwerpunkt im Westen, Albrecht residierte in Dresden und besaß den Schwerpunkt im Osten. Die albertinischen Territorien wurden weitgehend zum Traditionsträger des heutigen Sachsens, die ernestinischen gingen weit verzweigt zumeist im heutigen Thüringen auf. So schwächte die Leipziger Teilung, die ursprünglich nicht auf Dauer angelegt gewesen war, in erheblichem Maße die zuvor sehr mächtige Stellung des Kurfürstentums Sachsen im Heiligen Römischen Reich. Das einvernehmliche bestehende Verhältnis zwischen Albert und Ernst, welches für eine enge Verbindung beider Landesteile sorgte, schlug nach einigen Jahrzehnten in offene Konfrontation beider Herrscherhäuser um.
Im ernestinischen Kurfürstentum stiftete Friedrich der Weise die Universität Wittenberg, von der die kirchenpolitische Reformation ausging. Durch die Folge des Schmalkaldischen Krieges gelangte die albertinische Linie in den Besitz der Kurwürde. Die ernestinische Linie behielt nur die Ämter Weimar, Jena, Saalfeld/Saale, Weida, Gotha, Eisenach und Coburg. 1547 kamen die Ämter Dornburg/Saale, Camburg und Roßla, 1554 noch die Ämter Sachsenburg, Altenburg, Herbsleben und Eisenberg hinzu. Das ernestinische Herzogtum teilte sich in der Folge von Erbteilungen wiederum in verschiedene sächsische Linien.
Kursachsen nach dem Dreißigjährigen Krieg (1648–1733)
Nach dem Dreißigjährigen Krieg 1648 hatte das albertinische Sachsen den Höhepunkt seiner territorialen Ausdehnung erreicht. Trotzdem erlitt es durch den Verlust von Magdeburg einen bedeutenden strategischen Nachteil gegenüber dem expandierenden Brandenburg-Preußen. Die Bevölkerung im Lande war um etwa die Hälfte reduziert worden (Bevölkerungszahl um 1650 ca. 540.000). Die Verluste konnten jedoch zu großen Teilen durch Glaubensflüchtlinge, von denen etwa 150.000 aus Böhmen und Schlesien nach Sachsen kamen, ausgeglichen werden.
Dieses zusammenhängende Territoriale Gebiet in Deutschlands Mitte war von fruchtbaren Ackerland und reichhaltigen Bodenschätzen geprägt. In diesen sehr günstigen Rahmenbedingungen übernahm Friedrich August I. (der Starke) 1694 die Kurwürde. Mit seiner Wahl zum polnischen König im Jahre 1697 gab er dem Kurfürstentum Sachsen eine ganz neue Ausrichtung. Seine Politik scheiterte jedoch, da dem sächsischen Kurfürstentum die angestrebten Territorialgewinne verwehrt blieben, die es im Großen Nordischen Krieg (1700-1721) zu erreichen hoffte. Der schwedische Gegner verwüstete zwischenzeitlich sogar Kursachsen und zwang August den Starken auf den zeitweiligen Verzicht seiner polnischen Krone.
Niedergang des Kurfürstentums Sachsen (1733–1806)
Trotz seines politischen Scheiterns hat der 1733 gestorbene Kurfürst und polnische König August der Starke große Verdienste bei der Förderung der sächsischen Kultur und Kunst auf höchstem europäischen Niveau. Die Union Sachsens mit Polen endete mit dem Tode des Sohns Augusts des Starken, August III im Jahre 1763. Ein neues Angebot der polnischen Königskrone lehnte Kurfürst Friedrich August III. im Jahre 1791 ab. Sachsen war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, im Konzert der Großmächte mitzuspielen.
In den Schlesischen Kriegen von 1740 bis 1763, gelang es dem aufstrebenden Königreich Preußen Sachsen auszuschalten und es als protestantische Führungsmacht im Heiligen Römischen Reich abzulösen. Durch den Einmarsch der Preußen in das neutrale Sachsen im Jahre 1740, blieb den sächsischen Truppen keine Wahl als den Preußen zu folgen. Im Zweiten Schlesischen Krieg standen die Sachsen auf Seiten der Habsburger, ebenso im dritten Schlesischen Krieg, dem Siebenjährigen Krieg. Die Auswirkungen für Sachsen waren verheerend, weil es als zentraler Schauplatz von Schlachten und Truppenbewegungen exorbitante Verluste an Menschenleben und auf Jahrzehnte sichtbare Zerstörungen in Kauf nehmen musste. Die Außenpolitik Sachsens verlor ihre Orientierung mit dem Bayerischen Erbfolgekrieg (1778/79) und schlug fortan einen Zickzack-Kurs wechselnder Koalitionen ein, der bis zur Erhebung zum Königreich im Jahre 1806 und darüber hinaus anhalten sollte. Im Jahr 1805 hatte das Kurfürstentum Sachsen eine Größe von 716 Quadratmeilen, was umgerechnet etwa 39.380 km² entspricht.[1]
Bei Ausbruch des 4. Koalitionskrieges im Jahre 1806 kämpfte das Kurfürstentum Sachsen auf preußischer Seite. So kämpften und verloren sächsische Soldaten auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt gegen die Napoleonischen Armeen. Das ganze Kurfürstentum wurde besetzt und in Dresden zogen 10.000 bayerische Soldaten sowie ein französischer Stadtkommandant ein. In Posen wurde am 11. Dezember 1806 Frieden mit Frankreich geschlossen. Kursachsen stieg zum Königreich Sachsen auf, erhielt einige preußische Territorien zugesprochen, musste dem Rheinbund beitreten und wurde verpflichtet Truppenkontingente für die französischen Angriffskriege zu stellen. Kurfürst Friedrich August III. von Sachsen durfte sich fortan König Friedrich August I. von Sachsen nennen.
Wirtschaft und Staatsfinanzen
Wirtschaftliches Standbein Kursachsens war der Bergbau, dessen Bedeutung aber in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nachließ. So wurde vornehmlich im Erzgebirge Silber und seit 1463 Bismut (für die Lettern des neuerfundenen Buchdrucks) gefördert. Der zweite wirtschaftliche Schwerpunkt lag in der Textilproduktion. So entwickelte sich die Leinenproduktion zu einem Exportschlager, dessen Lieferungen in fast alle europäischen Länder ging, später auch in Übersee. Hinzu kamen im 18. Jahrhundert die Glas- und Porzellanherstellung.
Die Wollindustrie, die älteste Landesmanufaktur Sachsens beschäftigte um 1800 25.000 Menschen, welche für 516.000 Reichstaler inländische und für 47.000 Reichstaler ausländische Ware weiterverarbeitete Die Seidenmanufakturei war relativ unbedeutend und beschäftigte um 1800 350 Beschäftigte an 200 Stühlen. Kursachsen besaß um 1800 4 Waffenmanufakturen, die bedeutendste Manufaktur mit 300 Beschäftigten befand sich in Suhl. Die Papierherstellung erstreckte sich 1800 auf 82 Papiermühlen mit 226 Beschäftigten, die den inländischen Bedarf jedoch nur zu einem Drittel decken konnte. Die bedeutende Meißener Porzellanmanufaktur beschäftigte um 1800 700 Menschen.[2]
Im Jahre 1800 exportierte Sachsen Wollenwaren für 400.000 RT, Leinen für 3.500.000 RT, unverarbeitete Wolle für 300.000 RT, Metallwaren für 1.500.000 RT (Silber, Zinn und Bleche), Porzellan für 163.000 RT. Importiert wurden Baumwolle (300.000 RT), Seide, Flachs und Hanf, Zucker, Kaffee, Tee, Tabak (308.000 RT), Kupfer (200.000 RT), Salz (160.000 RT), Gewürze und Modewaren. Insgesamt wurden 1768 Waren im Wert von 5.600.000 RT importiert und Waren im Wert von 6.350.000 RT exportiert. Ein Handelsüberschuss von etwa 750.000 RT.[3]
1804 nahm der sächsische Staat 12 Millionen Reichstaler ein und gab im selben Zeitraum 11.5 Millionen Gulden (1778: 6.634.153 Mio RT) aus. Trotz dieses Überschusses betrugen die Staatsschulden 27 Millionen Reichstaler (1798: 21.961.941 RT, 1764: 41.028.424 RT) also deutlich mehr als das doppelte der jährlichen Staatseinnahmen. In dem Jahr wurden allerdings die Schulden um 2 Millionen Reichstaler abgetragen.[4]
Religion
Mit Ausnahme der Oberlausitz dominierte in Kursachsen seit 1539 das orthodoxe Luthertum. Durch die Einführung der Reformation 1539 war der sächsische Landesherr auch Oberhaupt der sich formierenden sächsischen Landeskirche geworden. Die katholischen Kirchengüter wurden durch den sächsischen Kurfürsten eingezogen und unterschiedlichen Bestimmungen zugeführt. Die protestantische Dominanz änderte sich auch nicht, nachdem Kurfürst August der Starke 1697 für seine polnische Königsbewerbung zum Katholizismus konvertierte. Die sächsischen Stände ließen sich die Vorherrschaft der lutherischen Konfession verbriefen und achteten peinlich darauf, dass das Kurfürstentum trotz katholischen Herrscherhauses nicht schleichend katholisiert wurde.
Bevölkerung und Gesellschaft
Bevölkerungsentwicklung in Kursachsen von 1755 bis 1805[5] Jahr 1755 1763 1772 1780 1795 1798 1799 1802 1805 Einwohner 1.686.908 1.635.000 1.632.660 1.843.260 1.925.695 1.962.790 1.980.790 1.997.508 2.010.000 Der Bevölkerungsrückgang zwischen 1755 und 1763 begründet sich aus dem zu dieser Zeit verlaufenden Siebenjährigen Krieg, in dessen Folge auch Sachsen zum Kriegsgebiet wurde.
Um 1805 waren von den 2 Millionen Einwohnern des Kurfürstentum Sachsen 1.849.400 Millionen deutscher Abstammung, 160.000 sind sorbischer Abstammung. Die Anzahl der Menschen jüdischen Glaubens wird für dieses Jahr mit 600 angegeben (1768: 459), die nur in einigen Städten geduldet wurden.
Die Gesellschaft verteilte sich um 1805 folgendermaßen: Dem Zweiten Stand (Adel und Staatsbeamte) gehören 7.600 Menschen an. Dem Ersten Stand (Geistliche und Lehrer), gehörten 16.706 Menschen an. Die Bürgerschicht besteht aus 592.000 Menschen. Die größte Gesellschaftsschicht um 1805 machten die Bauern mit einer Zahl von 1.342.703 Menschen aus.[6]
Die größten Städte um 1800 im Kurfürstentum Sachsen waren an erster Stelle Dresden mit 55.181 Einwohnern, an zweiter Stelle Leipzig mit 30.796 Einwohnern. An dritter Stelle folgt Chemnitz mit 10.835 Einwohnern. [7]
Verwaltungsgeschichte
Im 14. Jahrhundert konnten durch den zunehmenden Bargeldbedarf der Kurfürsten die Stände im Kurfürstentum durch den Erwerb von Rechten (Stadtrecht, Marktrecht, Gerichtsbarkeit etc.) ihre Position weiter ausbauen. So kam es 1438 auf dem Landtag in Leipzig zum förmlichen Zusammenschluss der Landstände zu einer Körperschaft, in der die Prälaten, Grafen, Ritter und Vertreter der Städte aller den Wettiner unterstehenden Länder das Recht erlangten, sich zu gemeinsamer Beratung zusammenzufinden. Damit wurde die monarchische Gewalt der Kurfürsten durch ein kollektives Mitspracherecht der Stände eingeschränkt, womit sich Kursachsen in zeitlicher Hinsicht mit an die Spitze der Geschichte deutscher Ständevertretungen stellte. In der noch einheitlichen Zentralverwaltung kündigte sich mit dem 15. Jahrhundert die spätere fachliche Arbeitsteilung an, indem der Kanzler vom bloßen Kanzleileiter zum Träger politischer Verantwortung aufstieg und sich dabei besonders der Rechtspflege widmete.
Die Landesverwaltung des Kurfürstentums Sachsen wurde von Friedrich dem Weisen durch den Erlass der kurfürstlichen Hofratsordnung von 1499 geregelt. Die unterste Stufe der Verwaltungsorgane im Kurfürstentum waren die Ämter. Die Ämter bestanden seit dem Mittelalter. Es waren kleinere Bezirke, die auch Vogteien oder Pflegen genannt wurden. Neben den Ämtern gab es geistlichen Besitz und die Gebiete ritterlicher Grundherren. Mitten zwischen diese hinein waren die Ämter des Kurfürsten wie Inseln eingestreut.
Um die Einkünfte zu sichern und straffer zu organisieren, wurden ab 1506 allmählich Amtserbbücher für die einzelnen Ämter angelegt. In ihnen wurden alle landesherrlichen Besitzungen, Rechte und Einkünfte aufgeschrieben und verschafften dem Kurfürsten und deren Räten einen Überblick über die Ämter. Geleitet wurde das Amt ursprünglich von einem dem Ritterstand angehörigen Vogt (Vocatus). Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts bürgerte sich der Titel Amtmann (auch Hauptmann) ein. Neben dem Amtmann findet sich seit dem 15. Jahrhundert im einzelnen Amt noch der Schösser, der für die Wirtschafts- und Finanzverwaltung zuständig war. Nötigenfalls vertrat er den Amtmann, ja mitunter war er der Leiter eines Amtes.
Die Vogtei hatte er auf dem Wege einer „freien, reinen Bestallung” erhalten. Eine Amtsentsetzung war jederzeit möglich gewesen. Schon seit dem 14. Jahrhundert war die Übertragung immer häufiger aus finanziellen Gründen erfolgt. Und zwar konnte ein Amt entweder als Pfand für eine größere Geldsumme oder zur Tilgung einer älteren Schuldforderung vergeben werden. Auf diesem Wege kamen schließlich auch Bürgerliche in die Verwaltung eines Amtes. Die Dauer der Vergabe wurde häufig bei der Verpfändung festgesetzt. Bei besonderen Verdiensten konnte ein Amt auch als Eigentum übertragen werden.
Mit den Amtleuten an der Spitze waren die Ämter die ausführenden Organe des Kurfürsten in Sachsen. Sie handelten im Auftrag und an Stelle des Landesherrn. Die Amtleute waren für ihren jeweiligen Bereich Verwaltungs-, Finanz- und Gerichtsbeamte, hatten militärische Funktionen und die Polizeigewalt. Den Amtleuten unterstanden die einzelnen Behörden des Amtes, in den Städten die Bürgermeister, die mitunter den Titel eines Richters trugen, auf den Dörfern die Schulzen. Diese wurden vom Amtmann ernannt bzw. bestätigt und hatten ihrerseits für ihren Bereich die ihnen zukommenden Verwaltungs-, Gerichts- und Polizeiaufgaben wahrzunehmen. Wo Ritter als Grundherren die volle, d. h. auch die hohe Gerichtsbarkeit erworben hatten, traten sie bei ihren Hintersassen an die Stelle des Amtmanns. Ihre Untertanen waren auch dessen finanzieller Zuständigkeit und militärischer Macht entzogen. Und hier vermittelte nicht mehr der Amtmann zwischen dem Grundherrn und der landesherrlichen Zentralbehörde, sondern die Edelleute standen in unmittelbarer Verbindung mit ihr. Man bezeichnete sie als Schriftsassen. Sie erhielten nämlich nötige schriftliche Mitteilungen unmittelbar von der kurfürstlichen Kanzlei. Diejenigen, die die volle Gerichtsbarkeit nicht erlangt hatten, die also im Verwaltungsbereich des Amtmanns verblieben, waren die Amtssassen. Der Schriftverkehr mit ihnen ging von der Zentrale über die Ämter. Schriftsassen konnten nicht nur Adlige, sondern auch Städte sein. Mitunter leisteten Amtleute zugleich bestimmte Dienste etwa als kurfürstliche Räte oder als Gesandte. Dadurch bestand eine enge Verbindung von Zentralverwaltung und Ämterverwaltung, oft nicht nur hinsichtlich der Person, sondern auch der Besoldung.
Um die Lokalbeamten zu überwachen, wurden regelmäßig in bestimmten Zeitabständen schriftliche Rechnungslegungen verlangt. Dafür waren Rechnungskommissionen ernannt, die Rechnung „abzuhören” hatten. Mitglieder der Kontrollkommissionen waren in der Hauptsache die obersten Hofbeamten und landesherrliche Räte. Sie waren somit unmittelbare Vorgesetzte der Amtleute, die auch verpflichtet waren, ihnen alle Mängel und Gebrechen in ihren Amtsbezirken anzuzeigen. Und die Räte hatten dort, wo es bei Differenzen zwischen Untertanen und Ämtern um Herrschaftsrechte wie Gerichtshoheit oder Jagdherrlichkeit ging, die Interessen des Kurfürsten zu vertreten und dessen Rechte zu wahren. Wenn nötig hatten sie den Amtleuten in solchen Streitfällen mit ihrem Rat zur Seite zu stehen.
Verwaltungsgliederung
Weil die Kontrolle des Landes durch die Visitationen der Kontrollkommissionen des gesamten ernestinischen Kurfürstentums zu umfangreich wurde, entschloss man sich 1527, das Land in vier Kreise zu teilen. Dabei entstanden Kurkreis, Meißnischer Kreis, Thüringischer Kreis und Fränkischer Kreis. Dabei wurde der Meißnische Kreis in einen Oberen und Unteren unterschieden, wie auch der Thüringische Kreis im Bereich der Saale und in den restlichen aufteilte. Nach der Schlacht bei Mühlberg des einst ernestinischen Kurfürstentums Sachsen wurde im Naumburger Vertrag eine Neuaufteilung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt. Spätere Erbteilungen änderten in der Folge die geographische Zuordnung der Ämter und fielen durch fehlende Nachkommenschaft wieder an Kursachsen zurück. Auch neu erworbene Besitzungen wie beispielsweise das Erzstift Magdeburg 1635, erweiterten die vorhandenen Verwaltungsstrukturen.
Seit dem 16. Jahrhundert war das Kurfürstentum in sieben kursächsische Kreise zusammengefasst, die bis 1816 (Königreich Sachsen) Bestand hatten:
- Erzgebirgischer Kreis,
- Kurkreis,
- Leipziger Kreis,
- Meißnischer Kreis,
- Neustädtischer Kreis,
- Thüringer Kreis,
- Vogtländischer Kreis
Daneben bestanden in den Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz eigene Verwaltungsstrukturen; ebenso waren die an Kursachsen gefallenen Stiftsgebiete (Meißen, Merseburg, Naumburg-Zeitz) und Fürstentümer (Querfurt sowie die Harzgrafschaften Mansfeld und Stolberg) nicht „eingekreist“.
Siehe auch
- Liste der Kreise und sonstigen Gebiete Kursachsens
- Liste der Kurfürsten und Könige von Sachsen
- Geschichte Sachsens
- Sächsische Renaissance
- Liste der kursächsischen Regimenter der Frühen Neuzeit
Einzelnachweise
- ↑ Georg Hassel:Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, Seite 22
- ↑ Georg Hassel:Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, Seite 26
- ↑ Georg Hassel:Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, Seite 27
- ↑ Georg Hassel:Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, Seite 27
- ↑ Georg Hassel:Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten, Braunschweig 1805
- ↑ Georg Hassel:Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, Seite 23
- ↑ Georg Hassel:Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten - Teil 2, Braunschweig 1805, Seite 29
Literatur
- Heinrich Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren (Leipzig 1859-62, 5 Bde.), Bd. 2
- Lorenz Friedrich Beck: Herrschaft und Territorium des Herzöge von Sachsen-Wittenberg (1212-1422), Potsdam, 2000, ISBN 3-932981-63-4
- Heinrich Kühne: "Die Askanier", Wittenberg, Drei Kastanien Verlag, 1999, ISBN 3-933028-14-0
- F. G. Leonhardi: Curfürstliche und Herzoglich sächsische Lande, Leipzig 1790
Weblinks
Entwicklung des Kurfürstenkollegiums des Heiligen Römischen ReichesNach der Goldenen Bulle von 1356: Kurmainz | Kurtrier | Kurköln | Kurpfalz | Kursachsen | Kurbrandenburg | Kurböhmen
Kurwürde im 17. Jh. erhalten: Bayern (1623) | Braunschweig-Lüneburg (1692)
Reichsdeputationshauptschluss 1803: Hessen-Kassel | Baden | Regensburg | Salzburg | Württemberg
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