- Kartellvertrag
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Verhältnisverträge regeln das Verhältnis von Studentenverbindungen oder deren Dachverbänden untereinander. Man unterscheidet Vorstellungs-, Freundschafts-, Kartell- und Traditionsverhältnisse sowie, davon abgehoben, Paukverhältnisse, die nur die Bereitschaft betreffen, Bestimmungsmensuren untereinander zu vereinbaren und wenig über die Erwartung freundschaftlichen Entgegenkommens aussagen. Verwandt, aber wesentlich weniger verbindlich sind die Kreise im KSCV.
Inhaltsverzeichnis
Vorstellungsverhältnis
Das Vorstellungsverhältnis ist zur Anbahnung eines Freundschaftsverhältnisses gedacht. Verbindungen, die beim Eingehen von Verhältnissen zurückhaltend sind, begeben sich einige Jahre in ein Vorstellungsverhältnis mit einer anderen Verbindung, ehe sie zu einem Freundschaftsvertrag bereit sind. Hier wird im KSCV noch zwischen offiziellen und inoffiziellen Vorstellungsverhältnissen unterschieden. Corps außerhalb Deutschlands und Österreichs können durch Eingehung eines Vorstellungsverhältnisses zum KSCV insgesamt anerkannt werden, wenn sie die Kösener Grundsätze (Toleranzprinzip und Pflichtmensur) anerkennen und übernehmen. Dies war bei Brandenburgia Cleveland zu Ohio der Fall, dem einzigen US-Corps, gilt im Flandern für Flaminea in Löwen und im Baltikum für Selonia in Riga, Lettland.
Freundschaftsverhältnis
Besonders in großen Dachverbänden ist es üblich, dass einzelne Verbindungen mit mehreren Verbindungen an jeweils anderen Studienorten befreundete Verhältnisse abschließen - durchaus schriftlich mit Vertrag. So erhalten die Aktiven die Gelegenheit, bei gegenseitigen Besuchen andere Universitätsstädte in anderen geographischen Regionen kennenzulernen und ihren Horizont zu erweitern. Viele Arten von Verbindungen erlauben ihren Mitgliedern, nach Studienortwechseln bei anderen Verbindungen (in der Regel desselben Dachverbandes, vorzugsweise bei befreundeten Verbindungen) eine weitere Mitgliedschaft einzugehen. Bei farbentragenden Verbindungen werden dann lebenslang zwei Bänder gleichzeitig getragen („Zwei-Farben-Bruder“, „Zweibändermann“ etc.). Einige Verbindungen schließen weitere Mitgliedschaften grundsätzlich aus.
Formell wird bei manchen Bünden auch das darüber hinausgehende innige Freundschaftsverhältnis unterschieden.
Kartellverhältnis
Das Kartellverhältnis geht über das Freundschaftsverhältnis hinaus. Kartellverbindungen betrachten sich oft als eine Verbindung an verschiedenen Orten. Zwar wird diese Einheit selten konsequent vollzogen: Wer vom einen Kartellstandort wechselt, muss dorten doch formell beitreten und gegebenenfalls das Band aufnehmen und für diese Verbindung eine Bestimmungspartie fechten. Er darf jedoch die Alten Herren dieser Verbindung meist als eigene alte Herren ansehen, hat mit diesem Bund das Du, hat oft Sitz- (aber meist nicht Stimmrecht) auf den Konventen.
Der Kartellgedanke ist normalerweise bei den konfessionellen, nichtschlagenden Verbindungen weitaus stärker ausgeprägt: Im größten Dachverband katholischer Verbindungen, dem Cartellverband (CV) steht jede Verbindung mit jeder anderen automatisch in einem Kartellverhältnis; hier gilt die Anrede per Du verbandsweit und ist ein Verbandsmitglied beim Wechsel des Hochschulortes verpflichtet, sich bei einem dortigen Mitgliedsbund (sofern vorhanden) aktiv zu melden. Der entsprechende Status heißt Zeitweiliges Mitglied bzw. im Österreichischen Cartellverband (ÖCV) Verkehrsaktiver; nach Verleihung einer dauerhaften Mitgliedschaft wird das Mitglied zum Bandinhaber.
Auch innerhalb des VVDSt ist das Kartell konsequent vollzogen. Pro Universität bzw. Universitätsstadt gibt es im Verband nur einen VDSt. Jedes Verbandsmitglied, egal in welcher Stadt es aktiv ist, ist Bundesbruder und wird, wenn es einmal die Universität wechseln will, automatisch mit vollen Rechten an den dortigen VDSt überstellt, sofern es einen gibt.
Gelegentlich werden auch unkündbare Kartellverträge geschlossen. Solche Kartelle bezeichnet man als eisern.
Während Freundschaftsverträge meist bilateral geschlossen werden, gibt es bei Kartellen auch multilaterale Verträge, etwa das Süddeutsche Kartell im Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV), das gleichnamige zwischen sechs freien Burschenschaften und das Blaue Kartell sowie das Weiße Kartell im Weinheimer Senioren-Convent (WSC).
Kartellverträge zwischen Dachverbänden sind selten, aber doch vorhanden: Beispielsweise der Kartellvertrag zwischen dem WSC und dem KSCV von 1955, der regelt, dass beide Dachverbände gewisse Verbandsaufgaben gemeinsam übernehmen und von Verbandsseite das Aufnehmen von Bändern des jeweils anderen Verbandes ausnahmslos gestattet ist. Ebenso sind der CV und der ÖCV seit 1961 durch einen Cartellvertrag verbunden; er besagt den allgemeinen Du-Comment zwischen Aktiven beider Verbände und die Ausdehnung der Verkehrsaktivenregelung auf Deutschland und Österreich.
Es gibt ein außergewöhnliches Kartellverhältnis zwischen Landsmannschaft Darmstadtia Gießen im CC und Burschenschaft Germania Gießen in der DB.
Traditionsverhältnis
Bei einem Traditionsverhältnis geht es um die Pflege einer Tradition durch einen oder mehrere Bünder. Dieser Begriff ist nur bei Corps üblich und die Gebräuche sind sehr uneinheitlich. Es besteht ein Tradition vertriebener Corps desselben SC, etwa für Halle und Jena, oder eine Tradition im Falle eines Ortswechsels (etwa bei den SC Innsbruck und Augsburg). Häufiger ist, dass ein Corps die Tradition eines anderen pflegt, etwa im Rahmen einer Fusion. Welcher Art die Traditionspflege ist, ist Vereinbarungssache. In der Regel bedeutet es die Übernahme und Bewahrung des Archivs und wichtiger Gegenstände. Häufig wird Mitgliedern des lebenden Corps erlaubt oder nahegelegt, auf das Band des aufgenommenen Corps zu fechten. Dies ist üblich, wenn der Seniorpartner stark genug ist, bei den eigenen Kennzeichen keine Zugeständnisse zu machen.
Verhältnisbruch
Alle Arten von Verhältnissen können auch gebrochen werden. Die Erklärung wurde und wird heute noch zumeist als kurzes Telegramm verschickt. Verhältnisbrüche waren insbesondere in der Gründerzeit und im Kaiserreich häufig, oft aus nichtigem Grund der Fall und wurden damals dann regelmäßig mit einer oder gar zwei PP-Suiten besiegelt, das heißt, alle Aktiven der einen fochten unter erschwerten Bedingungen mit alle Aktiven der anderen Verbindung. Verhältnisbrüche haben im KSCV beispielsweise auch schwere Auswirkungen auf die Kreispolitik gehabt, so der brach der Bruch des Kartells zwischen dem Corps Teutonia Marburg und dem Corps Lusatia Leipzig vor dem 1. Weltkrieg das sog. Goldene Kartell, als das Kernkartell des Blauen Kreises, auf, womit der Blaue Kreis ansatzweise gespalten wurde.
Kreis
Nachdem sich in einem Dachverband das Verbandsleben gefestigt hat, beginnen sich oft innere Strukturen zu bilden. Die seit alters her üblichen feste gegenseitige freundschaftliche Beziehungen von Verbindungen an verschiedenen Universitätsstädten, formieren sich langsam zu festen und inoffiziellen Kreisen, die verbandspolitische Bedeutung zu entwickeln beginnen. Es geht wohl hauptsächlich darum, im Verband mit den Kreismitgliedern die eigenen Auffassungen besser zur Geltung bringen zu können. Noch später weitet sich diese Politik aus, und wird es üblich, sich seine befreundeten Verbindungen nur noch aus dem jeweiligen Kreis zu wählen und andere Verhältnisse abzubrechen.
Verhältnisse nach Dachverbänden
KSCV
Im KSCV gibt es Kreise, ursprünglich Kartellkreise genannt. Sie bildeten sich in den 1860er Jahren um bestehende Kartelle wichtiger Corps, meist benannt nach deren Mützenfarben.
Hier eine nach Alter gegliederte Aufstellung aus der Gründerzeit, die in Klammern angeführten Prinzipien bezeichnen lediglich die von außen gern zitierten Klischees:
- schwarzer Kreis („Bürgerlichkeits- und Sparsamkeitsprinzip“): Thuringia Jena, Suevia München, Brunsviga Göttingen, Hassia Gießen, Rhenania Bonn
- blauer Kreis („Gesellschaftsprinzip“): Teutonia Marburg, Lusatia Leipzig und Hannovera Göttingen
- grüner Kreis („Schnefter- und Schäbigkeitsprinzip“): Franconia Jena, Rhenania Würzburg, Misnia III Leipzig, Bremensia Göttingen und Guestphalia Heidelberg (die beiden letztgenannten Corps haben die Pflichtmensur verworfen, sind folgerichtig nicht mehr Mitglied des KSCV und gehören somit offiziell nicht mehr dem grünen Kreis an)
- weißer Kreis („Adelsprinzip“): Saxo-Borussia Heidelberg, Borussia Bonn und Saxonia Göttingen
- roter Kreis („Freundschaftsprinzip“):Corps Saxonia Jena, Marcomannia Breslau zu Köln, Saxonia Bonn, Hildeso-Guestphalia Göttingen und Borussia Tübingen.
- violetter Kreis („Dekadenzprinzip“): Corps Palatia Bonn und Palatia Straßburg
- Süddeutsches Kartell: Franconia Würzburg, Bavaria Erlangen, Makaria München, Schacht Leoben, Joannea Graz und Athesia Innsbruck.
- Magdeburger Kreis („Freundschaftsprinzip“): Vandalia Berlin, Normannia Halle, Budissa Leipzig, Teutonia-Hercynia Göttingen
Den meisten dieser Kreise werden bestimmte Charakteristika, jene Prinzipien, zugeschrieben. Aber auch diese sind weder klar definiert noch schriftlich formuliert, ja werden in offiziellen Publikationen des KSCV nahezu geleugnet. Und sie unterliegen der Interpretation. So gibt es für jedes Zuwort eine ursprünglich-abstrakte Interpretation, die sich an allgemein akzeptierte Kösener Grundsätze anlehnt sowie eine flach-banalisierende, die sich an Äußerlichkeiten orientiert und dementsprechend kolportiert wird.
So wird dem schwarzen Kreis (17 Corps) nachgesagt, das konservative Prinzip zu verfolgen, also alte studentische Bräuche und Werte ohne Rücksicht auf eigene vordergründige Nachteile und Bequemlichkeiten zu vertreten. Da sich dieses am besten durch eine strenge Mensurauffassung belegen lässt, spricht man gern vom Fechtprinzip. Mit dem blauen Kreis (20 Corps) wird das Gesellschaftsprinzip assoziiert, also das Pflegen niveauvoller Geselligkeit mit Anspruch auf Etikette und angemessene Erscheinung; neben dem Studium stehe die Einführung junger Männer in das gesellschaftliche Leben im Vordergrund. Die Corps des grünen Kreises (12 Corps), die ihre Mitglieder ursprünglich meist im kleinen und großen Landadel rekrutierten, beanspruchen für sich, einer solchen Einführung erhaben zu sein und bekennen sich zum ungezwungenen, naturliebenden Leben; so förmlich wie nötig, so frei wie möglich, woraus gern das sog. Schäbigkeitsprinzip abgeleitet wird. Die Corps des weißen Kreises (3 Corps) haben einen großen Anteil aus hohem und niederem Adel oder mit ihnen verschwägerten Familien (etwa der letzte griechische König, letzte deutsche Kaiser etc.). Der Verzicht der weißen Corps auf eine Internetpräsenz manifestiert deren exklusiven Charakter. Anders betrachten dies die neun Mitgliedscorps des Magdeburger Kreises, der als einziger Kreis als solcher eine Webseite hat. Dem Süddeutschen Kartell (6 ½ Corps) sagt man relativ steife Umgangsformen nach („…zum Lachen geht man in den Keller.“); der rote Kreis (6 Corps) pflege das etwas schwammige Freundschaftsprinzip. Außerdem gehören dem KSCV zwei Baltische Corps (in Hamburg und Göttingen) an, ebenso die bergmännisch orientierten Corps der Montanuniversität im steirischen Leoben sowie einige Jagd- bzw. Forstcorps (in Freiburg, München und Tharandt). Der violette Kreis vertrat, so heißt es, das Dekadenzprinzip, ein anregender wie riskanter Grundsatz, zumal dieser Kreis seit Jahrzehnten nicht mehr existiert.
Die Kreiszugehörigkeit ist bis heute vollkommen inoffiziell in etwa ein Drittel der Kösener Corps verzichten bis heute auf eine solche. Der KSCV veröffentlicht keine expliziten Listen. Alles beruht auf tradierten, aber heute noch gelebten gesellschaftlichen Usancen. Trotzdem bilden diese eigentlich nicht vorhandenen Charakteristika die Kultur des Kösener Verbandslebens.
Es wurde für die jeweiligen Corps schnell üblich, Verhältnisse, die nicht zu dem Kreis gehörten, dem man sich nun zugehörig fühlte, abzubrechen. Da das Netzwerk der Verhältnisse im KSCV bis dahin recht eng geknüpft war, bildeten sich nun Gruppierungen, zwischen denen wenig Beziehungen bestanden. Das führte zu einer starken Umstrukturierung des gesamten Verbandes und zu einer Fraktionenbildung bei der Durchsetzung verbandspolitischer Ziele. So genannte Lebenscorps, die den Schwerpunkt auf den inneren Zusammenhalt legten und aus Prinzip keine Verhältnisse anstrebten, mussten sich umorientieren, wenn sie nicht vollkommen an Bedeutung verlieren wollten. Aus diesem Grund verringerte sich die Zahl dieser Corps, die es vor allem in Süddeutschland gab, stark.
Ein weiterer Effekt war, dass die Kreise mehr oder weniger offiziell kulturelle Ausrichtungen hervorbrachten, also auf bestimmte Aspekte des Corpslebens unterschiedlichen Wert legten, was zu einer kulturellen Differenzierung des gesamten Verbandes beitrug. Dies brachte dem KSCV den Ruf ein, der am stärksten diversifizierte studentische Verband Deutschlands zu sein. Näheres zu den Kreisen siehe: KSCV
Burschenschaften
In der Deutschen Burschenschaft gibt es unter anderem folgende Zusammenschlüsse:
- Grün-Weiß-Rotes Kartell: Burschenschaft Hannovera Göttingen, Burschenschaft Germania Jena und Burschenschaft Germania Marburg
- Schwarz-Rot-Goldenes-Kartell: Burschenschaft Teutonia Prag zu Regensburg, Wiener akademische Burschenschaft Albia, Grazer akademische Burschenschaft Arminia
- Rheinischer Ring: Hannoversche Burschenschaft Arminia, Burschenschaft Arminia-Gothia Braunschweig, Hannoversche Burschenschaft Germania, Braunschweiger Burschenschaft Germania, Burschenschaft Hilaritas Stuttgart und Aachener Burschenschaft Teutonia
- Ring Weißer Burschenschaften: Burschenschaft Frankonia Bonn, Burschenschaft Germania Königsberg zu Hamburg, Burschenschaft Obotritia Rostock, Burschenschaft Normannia Leipzig und Burschenschaft Normannia Leipzig zu Marburg
- Burschenschaftliche Gemeinschaft: 46 Burschenschaften sind Mitglied.
In der Neuen Deutschen Burschenschaft gibt es den Roten Verband: Burschenschaft Obotritia Berlin, Burschenschaft Alemannia Bonn, Burschenschaft der Bubenreuther Erlangen, Burschenschaft Brunsviga Göttingen, Burschenschaft Arminia Marburg, Burschenschaft der Pflüger Halle zu Münster (verbandsfrei) und bis 1995 Burschenschaft Arminia auf dem Burgkeller Jena.
Als freier und dachverbandsloser Zusammenschluss existiert das 1861 gegründete Süddeutsche Kartell das sich als „Ein Bund an sechs Hochschulen“ versteht und sich im Gegensatz zur DB und NDB zur Pflichtmensur bekennt: Burschenschaft Teutonia Jena, Burschenschaft Germania Erlangen, Burschenschaft Allemannia Heidelberg, Burschenschaft Germania Tübingen, Burschenschaft Teutonia Kiel, Königsberger Burschenschaft Gothia Göttingen.
Coburger Convent
Im CC gibt es folgende Verhältnisverträge, die Anfangs aus nur zwei Landsmannschaften oder Turnerschaften bestanden und teilweise bei der Entstehung der zahlreichen Vorgänger Dachverbände der Deutsche Landsmannschaft erheblichen Anteil hatten:
- das Goldkartell: Landsmannschaft Pomerania Halle-Aachen, Landsmannschaft Preußen Berlin, Landsmannschaft Teutonia Bonn, Landsmannschaft Rhenania Jena und Marburg, Landsmannschaft Teutonia München und Landsmannschaft Ghibellinia Tübingen
- das Silberkartell: Landsmannschaft Neoborussia Halle zu Freiburg, Landsmannschaft Plavia-Cheruscia Leipzig zu München, Landsmannschaft Troglodytia Kiel, Landsmannschaft Verdensia Göttingen, Landsmannschaft Saxo-Suevia Erlangen, Landsmannschaft Thuringia Berlin, Landsmannschaft Hasso-Borussia Marburg
- der Dreibund oder das Feingoldkartell: Landsmannschaft Darmstadtia Gießen, Landsmannschaft Spandovia Berlin und Landsmannschaft Zaringia Heidelberg
- den Treubund: die Alte Turnerschaft Slesvigia-Niedersachsen Hamburg-Königsberg zu Hamburg, Landsmannschaft Teutonia Heidelberg-Rostock zu Heidelberg, Landsmannschaft Macaria Köln, Landsmannschaft Schottland-Tübingen, Landsmannschaft Borussia Stuttgart, die Alte Leipziger Landsmannschaft Afrania Heidelberg sowie die Landsmannschaft Hercynia Jenensis et Hallensis zu Mainz.
- der Eisernen Ring: Landsmannschaft Palaeomarchia Halle, Landsmannschaft Brandenburg Berlin, Landsmannschaft Ulmia Tübingen, Landsmannschaft Ubia-Brunsviga Bochum und Landsmannschaft Chattia Marburg.
CV
Im CV gibt es, auf inoffizielle Weise, Kreisbildungen. Auch diese sind lockere und formlose Zusammenschlüsse von katholischen Studentenverbindungen gleicher Ausrichtung und Tradition innerhalb des Cartells, die unter Umständen auch Verbindungen im ÖCV umfassen. Beispiele sind:
- der Marburger Kreis: Guestfalia Tübingen, Bavaria Bonn, Markomannia Würzburg, Hercynia Freiburg im Breisgau, Rhenania Marburg und Arminia Heidelberg
- der Heidelberger Kreis: Ferdinandea (Prag) Heidelberg, Cheruscia Münster, Tuiskonia München, Alania Bonn und Bodensee Konstanz
- die ehemaligen KDV-Verbindungen: Sauerlandia Münster, Novesia Bonn, Cheruscia Würzburg, Arminia Freiburg im Breisgau, Bavaria Berlin, K.D.St.V. Tuiskonia München und Palatia Marburg.
- der ehemalige Weiße Ring: Bavaria Bonn, Ripuaria Freiburg im Breisgau, Zollern Münster und Burgundia München, weiterhin Guestfalia Tübingen, Rheno-Palatia Breslau, Rheno-Franconia München und Marco-Danubia Wien.
- der Mitteleuropa-Ring: Chursachsen Dresden, Salia-Silesia Gleiwitz, Saarland (Saarbrücken) Jena und Pragensis Prag (im EKV)
- die Chur-Verbindungen: Churpfalz Mannheim, Churtrier Trier und Chursachsen Dresden
KV und ÖKV
Im KV, zum Beispiel:
- der Weiße Ring, zu dem Arminia Bonn, Bavaria-Freiburg, Palatia-Heidelberg, Rheno-Bavaria-München und Winfridia Göttingen gehörten.
- das Rhein-Neckar-Kartell, dem angehören Palatia Heidelberg, Ripuaria Heidelberg und Eckart Mannheim et Ludwigshafen
- das Goldene Kartell, gegründet im Sommersemester 2006 in Heidelberg zum Anlass des Heidelberger Konventes; Mitglieder sind alle bandtragenden Kartellvereine, die dadurch ihre Solidarität gegenüber allen normalen, schwarzen Verbindungen zum Ausdruck bringen.
SchwStV
Im SchwStV gibt es offizielle Kreisbildung. Zum Beispiel:
- der Bund Akademischer Kommentverbindungen, auch Block genannt: Rauracia Basel, Bodania Sankt-Gallen, Burgundia Bern, Alemannia Freiburg i.Ue., Kyburger Zürich, Neu-Romania Freiburg i.Ue. und Turicia Zürich
- die Fédération Romande: S.A. Salévia Genève, S.A. Lémania Lausanne und S.A. Sarinia Fribourg
MKV
Im MKV gibt es inoffizielle Kreisbildung, zum Beispiel:
- der Block: Austro-Danubia Wien, Borussia Wien, Frankonia Wien, Gothia Wien, Jung-Dietrich Wien, Sonnberg Perchtoldsdorf und Vindobona I Wien[1]
Einzelnachweise
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