- Öffentlichkeitsrecht
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Das Öffentlichkeitsrecht wird in Österreich an Privatschulen verliehen, die entweder eine gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung führen dürfen oder nach einem genehmigten Organisationsstatut arbeiten und einen entsprechenden Unterrichtserfolg vorweisen können. Eine Privatschule, der das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde, hat das Recht, Zeugnisse über den Erfolg des Schulbesuches auszustellen, welche die Beweiskraft und Rechtswirkung öffentlicher Urkunden gleichartiger öffentlicher Schulen besitzen.[1]
In Deutschland entspricht dem Öffentlichkeitsrecht in etwa die staatliche Anerkennung einer Privatschule.
Einzelnachweise
- ↑ § 13 des österreichischen Privatschulgesetzes
Kategorie:- Öffentliches Recht (Österreich)
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