- Abzugeisen
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Das Abzugeisen wurde früher in der Fallen-Jagd verwendet. Es ist eine zu den Totfangfallen gehörige Art von Schlagfallen, die nicht durch Druck, sondern durch Anheben eines Köders ausgelöst werden, wie zum Beispiel den Schwanenhals. Auf Druck reagierende Totfangfallen wie das Tellereisen entsprechen nicht der Weidgerechtigkeit und dürfen im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes für den Fang von Wild und anderen Tieren nicht verwendet werden. Sie sind außerdem zu unterscheiden von Zieheisen.
Einsatz
Abzugeisen werden zur Fallenjagd auf Marder, Wiesel, Iltisse, Füchse und andere Raubtiere verwendet. Da die Aufnahme des Köders durch das Tier mit dem Fang (Maul) geschieht, befinden sich Kopf und Vorderkörper im Bereich der Schlageisen, so dass beim Zusammenschlagen der federbelasteten Bügel der sofortige Tod eintritt. Diese Funktionsweise erscheint mit Hinblick auf die zunehmende Verbreitung des Waschbären in Deutschland, der seine Nahrung in der Regel mit der Vorderpfote aufnimmt, zunehmend problematisch, da die Wirkung somit der eines Tellereisens entspricht. In einer Pressemitteilung des von Zoologe und Jäger Frank-Uwe Michler geleiteten Projekt Waschbär zur Untersuchung des Waschbärvorkommens im Müritz-Nationalpark wird der Einsatz von Abzugseisen in Gebieten mit Waschbärvorkommen daher als vorsätzliche Tierquälerei bezeichnet.[1]
Regelungen
Weil sie Verletzungen an Körper und Gliedmaßen von Kindern und sonstigen unbeteiligten Personen hervorrufen können, dürfen Abzugeisen nur so aufgestellt werden, dass derartige Verletzungen verhindert werden. Sie sind außerdem stets so zu stellen, dass zielgerichtet nur bestimmte Tiere gefangen werden („selektiver Fang“). Es gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die Falle soll nicht durch Zufall gefunden werden können und darf nicht in Bereichen aufgestellt werden, die üblicherweise und regelmäßig von nicht beteiligten, nicht sachkundigen Personen und Kindern aufgesucht werden.
- Die Falle muss gegen Sicht geschützt werden (Gebot der Tarnung).
- Mit Händen oder Füßen darf es nicht möglich sein, die Falle auszulösen; zuschlagen zu lassen. Die Falle ist in ein verschlossenes Behältnis („Bunker“) einzubauen, was diese Forderung gewährleistet.
- Wird der Bunker gewaltsam eröffnet, soll die Falle auslösen, ohne Verletzungen nach sich zu ziehen.
- Am Bunker ist ein Warnschild anzubringen, welches unmissverständlich auf die Gefahr hinweist und möglichst noch mit einem entsprechenden Piktogramm versehen ist.
Die obigen Forderungen erfahren zulässige Abweichungen, wenn die Falle in einem geschlossenen Raum (Fang des Steinmarders auf Dachböden) oder einem „Fanggarten“ aufgestellt wird.
Der Gebrauch eines Abzugseisens ist nur Personen gestattet, die einen Sachkundenachweis, entsprechend der Fangjagdverordnung des betreffenden Bundeslandes vorweisen können und deren Fallen unverwechselbar gekennzeichnet in einem Fallenregister aufgeführt sind. Die Fallen müssen bestimmte Merkmale aufweisen und Bedingungen erfüllen, um verwendet werden zu dürfen.
Einzelnachweise
- ↑ Hendrik Fulda: Qualvoller Tod durch Tellereisen. 30. Juni 2008, abgerufen am 4. Juli 2008 (Pressemitteilung des von Zoologe und Jäger Frank-Uwe Michler geleiteten Projekt Waschbär zur Untersuchung des Waschbärvorkommens im Müritz-Nationalpark): „Durch diese so genannte taktile Nahrungssuche ergreifen die Kleinbären bei der Verwendung von Abzugseisen den Köder stets mit den Vorderpfoten und es kommt dabei zu qualvollen Brantenfängen. Nach § 19 Abs.1 Ziff. 9 des BJagdG sind "Fallen, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, verboten". Aus diesem Grund ist der Einsatz von Abzugseisen in Gebieten mit Waschbärvorkommen vorsätzliche Tierquälerei!“
Kategorie:- Fanggerät (Jagd)
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