- Closed shop
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Mit Closed Shop (dt. geschlossener Betrieb) ist die Schließung eines Betriebs (Shop) gegenüber gewerkschaftlich nichtorganisierten Arbeitnehmern gemeint, mit anderen Worten: die gewerkschaftliche Zwangsmitgliedschaft. In einem Closed Shop sind alle Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft oder müssen als neu Eingestellte deren Mitglied werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind Organisations- oder Sperrklauseln dieser Art unzulässig; sie verstoßen gegen die negative Koalitionsfreiheit.
Auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine Closed-Shop-Regelung als Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit unzulässig (Az.: 52562/99 und 52620/99 "Sorensen und Rasmussen gegen Dänemark").
Inhaltsverzeichnis
Closed Shop in der britischen Sozialgeschichte
In Großbritannien hat der Closed Shop eine lange Tradition. Bereits die frühen Historiker der englischen Gewerkschaftsbewegung, Sidney und Beatrice Webb, weisen auf die in einigen Gewerben übliche Form des „obligatorischen Trade Unionismus“ hin,[1] der sich aus dem Charakter des Kollektivvertrags ergäbe. Hinzu kämen Motive der Unternehmer, ihre Konkurrenten von einer Lohnunterbietung abzuhalten. So zwangen beispielsweise Gewerkschaften und vereinigte Unternehmer im Stiefel- und Schuhgewerbe die nicht organisierten Minderheiten dazu, die vereinbarten gemeinsamen Lohn- und Arbeitsnormen anzunehmen, und im Kohlengebiet von Südwales hielten die Unternehmer allen Arbeitnehmern, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht, von ihrem Lohn einen Beitrag ab, der an die zuständige Gewerkschaft abgeführt wurde.[2]
Der Industrial Relations-Forscher McCarthy unterscheidet zwischen „pre-entry closed shop“ (Arbeitnehmer müssen Gewerkschaftsmitglied sein, um eingestellt zu werden) und „post-entry closed shop” (Arbeitnehmer müssen nach Einstellung Gewerkschaftsmitglied werden). Die erste, geringer verbreitete Form war bis Mitte der 1980er Jahre insbesondere in den Zeitungsdruckereien und den Docks vorzufinden.
Einem Survey zufolge arbeiteten 1978 mindestens ein Viertel der britischen Arbeitnehmer unter einem Closed-Shop-Abkommen.[3]
Durch die Gesetzgebung der Thatcher-Regierung wurde in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren der Closed Shop sukzessive verboten.[4]
Closed Shop in der deutschen Sozialgeschichte
Inwieweit Formen des Closed Shop - etwa in informeller und latenter Form: durch sozialen Druck erzwungene Mitgliedschaft - in der deutschen Sozialgeschichte eine Rolle spielten, ist nicht erforscht. Bekannt ist indes ein formeller Closed Shop in der Druckindustrie. In diesem Gewerbe hatten sich schon früh Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft der Buchdrucker auf eine „Tarifgemeinschaft“ geeinigt. 1906 schlossen sie einen „Organisationsvertrag“ mit der gegenseitigen Anerkennung der Tarifparteien als „Ordnungsfaktoren“ und der Verpflichtung, dass die im Arbeitgeberverband zusammengeschlossenen Firmen nur Gewerkschaftsmitglieder beschäftigen und umgekehrt Gewerkschaftsmitglieder nur in den tarifgebundenen Firmen des Arbeitgeberverbandes arbeiten durften. Dieser bilaterale Closed Shop diente den Unternehmen des graphischen Gewerbes zur Bekämpfung der sogenannten „Schmutzkonkurrenz“ von lohnunterbietenden Firmen.[5].
Literatur
- Stephen Dunn / John Gennard: The Closed Shop in British Industry. Macmillan, London 1984. – ISBN 0-333-26202-6
- Charles Hanson / Sheila Jackson / Douglas Miller: The Closed Shop. A Comparative Study in Public Policy and Trade Union Security in Britain, the USA und West Germany. Gower, Aldershot 1982. – ISBN 0-566-00414-3
- W. E. J. McCarthy: The Closed Shop in Britain. Blackwell. Oxford 1964.
Einzelnachweise
- ↑ Sidney und Beatrice Webb: Theorie und Praxis der Englischen Gewerkvereine (Industrial Democracy). Dietz Nachf., Stuttgart 1898, Band 1, S. 188.
- ↑ Sidney und Beatrice Webb: Theorie und Praxis der Englischen Gewerkvereine (Industrial Democracy). Dietz Nachf., Stuttgart 1898, Band 1, S. 187.
- ↑ Stephen Dunn / John Gennard: The Closed Shop in British Industry. Macmillan, London 1984, S. 16.
- ↑ Linda Dickens / Mark Hall: The State: Labour Law and Industrial Relations. In: Paul Edwards (Hrsg.): Industrial Relations: Theory and Practice in Britain. Blackwell, Isford 1995, S. 262ff.
- ↑ Rainer Erd / Walther Müller-Jentsch: Ende der Arbeiteraristokratie? In: Prokla, Heft 35/1979, S. 18.
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