- Collegium musicum
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Collegium musicum war die vom 16. bis zum 18. Jahrhundert vor allem im deutschsprachigen Raum gebräuchliche und im 20. Jahrhundert wiederentdeckte Bezeichnung für einen privaten Verband von Musikliebhabern.
Häufig stammten die Mitglieder aus bürgerlichem oder studentischem Umfeld und musizierten gemeinsam, jedoch konnten Collegia musica auch Zuhörer zulassen und nahmen vereinzelt Berufsmusiker auf.
Im 16. Jahrhundert waren Collegia musica überwiegend von Vokalmusik geprägt; ihre Blütezeit hatten sie jedoch im 17. und 18. Jahrhundert, wo sie sich vorwiegend mit instrumentalen Werken beschäftigten. Die ersten öffentlichen Konzerte eines Collegium musicum fanden 1660 in Hamburg unter der Leitung von Matthias Weckmann statt. Später wurde das 1701 von Georg Philipp Telemann in Leipzig gegründete und unter anderem von Johann Sebastian Bach weitergeführte Collegium musicum in der Öffentlichkeit bekannt.
Im 19. Jahrhundert verlor sich die Bezeichnung „Collegium musicum“, bis 1908 Hugo Riemann wieder eine Vereinigung dieses Namens gründete und damit einen Anstoß für die Popularität dieser Benennung gab. Ein auf die Tradition des Bachischen Collegiums zurückgehendes und der historischen Aufführungspraxis verpflichtetes Neues Bachisches Collegium Musicum gründete sich 1979 in Leipzig.
Heute bilden vor allem universitäre Musikverbände ein „Collegium musicum“, so unter anderem in Heidelberg, Bonn und Köln.
Kategorie:- Organisation (Musik)
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