- Corlett-Hague-Regel
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Die Corlett-Hague-Regel ist ein Lehrsatz der Theorie optimaler Besteuerung, der dem "Second-Best"-Lösungsansatz folgt. Sie ergibt sich als Ableitung aus der Ramsey-Regel und besagt, dass ein optimale Besteuerung dann zu erzielen ist, wenn Komplementärgüter von Freizeit besteuert werden.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Wird Konsum mit einer Konsumsteuer besteuert, so ergibt sich ein Rückgang im Konsum dieser Güter. Von Null verschiedene Kreuzpreiselastizitäten führen dann zu einem Wohlfahrtsverlust, da tendenziell mehr Freizeit konsumiert wird. Diese Überlegung folgt dem Substitutionseffekt zugunsten von Freizeit, der sich sowohl aus einer Besteuerung des Konsums als auch aus einer Besteuerung des Arbeitseinkommens ergibt.
Eine "First-Best"-Lösung im Sinne effizienter Besteuerung würde diesen Konsum an Freizeit unmittelbar besteuern und so den Wohlfahrtsverlust ausgleichen. Es ist aber nicht möglich, Freizeit zu besteuern, daher kommt lediglich eine "Second-Best"-Lösung in Frage. Diese wird dadurch erreicht, dass (tatsächlich besteuerbare) Güter besteuert werden, die in der Freizeit konsumiert werden. Die Kosten für Freizeit werden damit tendenziell höher, die Nachfrage nach - verteuerter - Freizeit geht zurück.
Tatsächliche Anwendung
Die Corlett-Hague-Regel fand Anwendung in der kanadischen Provinz Ontario. Während der auf Ebene der Provinz erhobene Anteil der Umsatzsteuer generell bei sieben Prozent lag, betrug der Steuersatz für in Restaurants verzehrte Speisen zehn Prozent. Dies folgte der Logik, dass Restaurantbesuche Aktivitäten darstellen, die sich oft in der Freizeit abspielen.
Weblinks
- Mathematische Herleitung (Universität Mannheim) (Archivversion vom 26. Februar 2007)
- Erläuterung S. 5-11 ff (Universität Dresden) (PDF-Datei; 141 kB)
Einzelnachweise
- W. J. Corlett und D. C. Hague (1953): „Complementarity and the Excess Burden of Taxation“, Review of Economic Studies 21, 21-30.
- Rosen, Dahlby, Smith, Boothe, Public Finance in Canada, Second Canadian Edition, Toronto 2003, dort S. 340
Kategorie:- Steuern und Abgaben
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