- Cover-Band
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Coverband ist die Bezeichnung für eine Musikband, die hauptsächlich die Stücke mindestens einer anderen Gruppe covern. Da erst in jüngerer Zeit der Interpret eine zentrale Rolle spielt, beschränkt sich das Phänomen der Coverbands weitgehend auf die Popmusik. Seitdem Coverbands immer populärer werden, haben sich neben der qualitätsorientierten Spielweise auch die Bezeichnungen geändert. Allgemein bekannt sind in diesem Genre Revival Bands, Top-40-Coverbands und Tribute-Bands.
Revival- und Tributeband
Unter diese Bezeichnung fallen alle Coverbands, die sich ausschließlich einem Thema oder einem Interpreten widmen. Mit möglichst authentischer musikalischer Darbietung, Bühnengarderobe, Instrumenten und Show-Einlagen versuchen solche Coverbands beim Publikum die Illusion zu erzeugen, ein Konzert der Originalformation zu besuchen. Der Unterschied zwischen Revival Bands und Tribute Bands liegt eigentlich darin, dass Revival Bands ausschließlich Interpreten nachspielen, die entweder verstorben sind oder die es als Formation nicht mehr gibt. Tribute Bands hingegen kopieren Interpreten, die selbst noch Konzerte geben. Die Grenzen der beiden Genres sind jedoch in der Umgangssprache fließend. Häufig lässt die Popularität der Originalgruppe auf eine entsprechend gute Vermarktungsfähigkeit der Coverband schließen.
Einige Tribute Bands haben darüber hinaus den Anspruch, eigene Improvisationen in ihre Konzerte mit einfließen zu lassen. Diese sind aber nicht, wie bei Coverbands, Ausdruck eines eigenen Stils. Vielmehr versuchen die eigenen Improvisationen der Tribute Band so zu klingen, als hätten sie auch von den Vorbildern selbst stammen können.
Top-40-Coverband
Unter diesen Begriff fallen die meisten Coverbands. Ihr Hauptaugenmerk liegt in der Masse an bekannten Liedern, die überwiegend bei Stadt- und Straßenfesten, Vereinsfeiern und Tanzabenden dargeboten werden. Hier wird musikalisch betrachtet nicht immer so stark auf Authentizität geachtet, wie es bei Tribute Bands und Revival Bands der Fall ist.
Zur Nutzung von Stücken anderer Bands muss aus urheberrechtlichen Gründen deren Zustimmung vorliegen (meist kostenpflichtig, siehe GEMA).
Beispiele für bekannte Coverbands
- A*Teens (ABBA)
- Australian Pink Floyd Show (Pink Floyd)
- B3 (Bee Gees)
- Beatles Revival Band (The Beatles)
- Blue Lagoon (diverse Pophits)
- Cascada (diverse Pophits)
- Dieter Thomas Kuhn (diverse Schlagerstars)
- Guildo Horn und die orthopädischen Strümpfe (diverse Schlagerstars)
- Hermes House Band (diverse Pophits)
- Kneipenterroristen (Böhse Onkelz)
- Max Raabe (Schlager aus der Vorkriegszeit)
- Me First and the Gimme Gimmes (Punk-Covers)
- Shanadoo (E-Rotic)
- The Boss Hoss (diverse Pophits)
- The Musical Box (Genesis)
- Der Popolski Show (diverse Pophits mit Comedy-Rahmenhandlung)
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