- Cremant
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Als Crémant bezeichnet man seit dem 1. September 1994 Schaumweine mit der kontrollierten Herkunftsbezeichnung außerhalb der Champagne, die jedoch nach dem Champagnerverfahren hergestellt wurden. Vor diesem Zeitpunkt verstand man unter Crémant einen Champagner, der statt der üblichen 6 Bar Überdruck nur die gesetzliche Mindestforderung von 3,5 Bar erfüllte. Da der Begriff „Crémant“ nicht geschützt war, verwendeten ihn auch zusehends mehr Winzer außerhalb der Champagne. Um Missverständnisse zu vermeiden, gab man zu besagtem Datum den Besitzstand auf und verzichtete in der Champagne auf den Ausdruck Crémant. In der EG-VO Nr. 2333/92 (neu 310) wurden die Kriterien für die Herstellung von Crémant festgelegt. Eine neue Bezeichnung für den Champagner mit halbiertem Druck gibt es bisher noch nicht.
Bekannte Vertreter sind der Crémant d'Alsace aus dem Elsass, Crémant de Bordeaux aus dem Bordeaux, der Crémant de Bourgogne aus dem Burgund, der Crémant de Die, Crémant de Limoux, Crémant du Jura aus dem Jura und der Crémant de Loire aus dem Gebiet der Loire. Auch die besseren Schaumweine aus angrenzenden Ländern werden als Crémant bezeichnet.
Zwar sind die Rebsorten von Region zu Region unterschiedlich, wesentliche Regeln der Schaumweinherstellung sind jedoch einheitlich vorgeschrieben. Hierzu gehören beispielsweise die Ganztraubenpressung, eine maximale Schüttung von 100 Litern Most aus 150 kg Traubenmaterial, ein Höchstgehalt von 150 Milligramm/Liter an Schwefeldioxid, eine Mindestzeit von neun Monaten für die Verweildauer auf der Hefe und eine obligatorische Geschmacksprüfung. Crémants sind sanft moussierend, ihre Kohlensäure ist vergleichsweise verhalten.
Je nach verwendeter Rebsorte kann man noch die Bezeichnungen Blanc de Noirs oder Blanc de Blancs auf dem Etikett finden, sofern der (stets weiße) Crémant ausschließlich aus roten oder weißen Trauben gewonnen wurde.
Der Begriff Crémant wurde Ende der 1980er Jahre eingeführt, als die Benutzung des Begriffs méthode champenoise außerhalb der Champagne auf Wunsch Frankreichs durch die Europäische Union untersagt wurde.
Vornehmlich in der Schweiz wird Crémant als Bezeichnung für die klassische dunkle Schokolade mit einem Kakaogehalt von 50 - 60 % mit relativ hohem Gehalt an Kakaobutter gebraucht.
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