- Cum grano salis
-
cum grano salis („mit einem Korn Salz“) ist eine lateinische Redewendung. Der Ausdruck wird heute meist verwendet, um eine Aussage einzuschränken und den Hörer darauf aufmerksam zu machen, dass das Gesagte möglicherweise nicht in jeder Hinsicht wörtlich zu nehmen ist,[1] sondern in Teilen ironisch oder exaltiert formuliert ist, und daher nur mit Abstrichen oder Einschränkungen verstanden werden soll. Seltener wird der Satz so verwendet, dass eine vorausgegangene Behauptung nicht in jeder Hinsicht wahr sein muss, aber doch „ein Körnchen“ Wahrheit enthält.
Cum grano salis geht vermutlich auf Plinius den Älteren zurück. Dieser schreibt in Naturalis historia XXIII, 149, dass General Pompeius ein Mittel gegen Schlangengift gefunden habe, und empfiehlt, dem Mittel bei der Einnahme ein Salzkorn hinzuzufügen, „addito salis grano“, was umgestaltet wurde zu „cum grano salis“. Unklar ist, ob das Salz das Gegengift effektiv machen sollte oder bereits Plinius Zweifel an der Wirksamkeit des Rezeptes hatte und deswegen ironisch den Zusatz von Salz empfahl.
Anwendungsbeispiele
- „Die Formel „unvereinbare Härte“ ist freilich cum grano salis zu verstehen; so hat der BGH in einem Fall Verwirkung einer Betriebskosten-Nachforderung in Höhe von 754,98 Euro angenommen, ohne darzulegen, weshalb die Zahlung dieses Betrages für den Mieter eine unverhältnismäßige Härte darstellen soll (BGH WuM 2010, 36).“[2]
- „Der vorliegende Band enthält vorwiegend verwaltungsrechtliche Gesetze, während Band 6/1 primär das wirtschaftsstrafrechtliche Nebenstrafrecht behandelt. Cum grano salis kann man sagen: Band 5 ist grundsätzlich das „Sartorius“-Nebenstrafrecht; Band 6/1 das „Schönfelder“-Nebenstrafrecht.“[3]
- „Obwohl hyperthymische Psychopathen und chronisch Manische bzw. Cyclothyme in zahlreichen Wesenszügen übereinstimmen (s. beiliegende Wesenstafel, die eine dialektische Herausarbeitung der Gegensätze anstrebt, und deren Einzelpunkte mitunter natürlich cum grano salis auszuwerten sind), besteht psychologisch zwischen ihnen ein einschneidender Wesensunterschied.“[4]
Einzelnachweise
- ↑ Duden Fremdwörterbuch. 7. Auflage. Mannheim 2001.
- ↑ BeckOK Bamberger/Roth/Sutschet BGB § 242 Rn 141 (Stand: 1. Mai 2010).
- ↑ MünchKommStGB/Lagodny, Bd. 5, 1. Aufl. 2007, ISBN 978-3-406-48829-0, Einleitung Rn. 47.
- ↑ Hans Mollweide: Psychopathologische Abgrenzung der hyperthymischen Psychopathie von der "chronischen Manie" bzw. Hypomanie, Archiv f. Psychiatrie, Bd. 181, S. 735 (1949).
Weblinks
-
Wiktionary: cum grano salis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikimedia Foundation.