D-Mail

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De-Mail ist ein Kommunikationsmittel, das den sicheren Austausch rechtsgültiger elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Unternehmen über das Internet ermöglichen soll. Das Projekt eines „Bürgerportals“ wird von der deutschen Bundesregierung zusammen mit privatwirtschaftlichen Partnern entwickelt und umgesetzt und wurde im November 2008 erstmals auf dem IT-Gipfel in Darmstadt öffentlich vorgestellt. Am 4. Februar 2009 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.[1] Nach einem Pilotprojekt im Raum Friedrichshafen 2009 ist die offizielle Einführung 2010 geplant.[2]

Privatwirtschaftliche Unternehmen, die eine Beteiligung anstreben, müssen in einem Akkreditierungsverfahren nachweisen, dass sie die festgelegten Anforderungen erfüllen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Anlass und Ziele

Die deutsche Bundesregierung setzt mit der Einführung von De-Mail die EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Richtlinie verlangt, dass öffentliche Stellen bis Ende 2009 elektronische Kommunikation als verbindliches Medium akzeptieren sollen.[3] Zu den Erwartungen zählen schnellere und kostengünstigere Bearbeitungsprozesse, weniger Behördengänge für die Bürger sowie eine Entlastung für wenig mobile oder behinderte Menschen.

Neben der Abwicklung von öffentlichen Verwaltungsangelegenheiten über das Internet soll De-Mail aber auch in anderen Bereichen Verwendung finden und den Sicherheitsstandard dort erhöhen, so z.B. beim Einkauf in Online-Shops.[4]

Dienstumfang

De-Mail setzt sich aus mehreren Teildiensten zusammen. Das Kernelement ist dabei die Gewährleistung der sicheren Übertragung der Dokumente. Die weit verbreitete E-Mail-Technologie soll dabei als technische Basis dienen.[5] Für die Übertragung sollen drei Sicherheitsstufen zur Verfügung stehen[5]. Zum Dienstangebot im De-Mail-Umfeld soll zudem eine dauerhafte, verschlüsselte Speicherung der ausgestellten Dokumente in einem „elektronischen Tresor“ gehören (technisch gemeint ist damit ein revisionssicheres Web-Archiv).[6]

Nutzung

Die Nutzung der De-Mail-Dienste soll sowohl natürlichen, als auch juristischen Personen ermöglicht werden. Interessenten müssen sich eindeutig identifizieren. Bei natürlichen Personen geschieht dies durch einen amtlichen Ausweis, bei juristischen Personen durch Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister. Zur Identitätskontrolle sollen auch z.B. das Postident-Verfahren oder der Elektronische Personalausweis zum Einsatz kommen.[4] Nach der Identifizierung wird eine persönliche Kennung nach dem Muster Vorname.Nachname[.Nummer]@Dienstanbieter.de-mail.de gebildet, die bei der Kommunikation zu verwenden ist. Besondere Software zum Einsatz von De-Mail wird nicht benötigt.[7] Die Nutzung des Dienstes durch die Bürger soll freiwillig sein.

Sowohl die Einrichtung eines Postfachs als auch der Versand von Nachrichten und die Bestätigung des Versands werden kostenpflichtig sein.[8]

Voraussetzung zur Einführung des Dienstes ist der Abschluss des gesetzgeberischen Verfahrens mit Zustimmung der Bundesländer. Von einer Zustimmung ist vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie auszugehen. Danach wären Ämter verpflichtet, per De-Mail elektronisch eingereichte Dokumente mit voller Rechtsgültigkeit zu behandeln.[6]

Sicherheit

Von E-Mail soll sich De-Mail vor allem durch einen höheren Sicherheitsgrad unterscheiden. Die vorhandenen technischen Standards werden zu diesem Zweck nicht erweitert werden; vielmehr soll die zusätzliche Sicherheit durch die verpflichtende Nutzung von Standard-Funktionsumfang entstehen, der eigentlich als optional gilt und in der Praxis selten in vollem Umfang genutzt wird:

  • Fester Bestandteil von De-Mail soll eine verpflichtende Authentifizierung sein, so dass die Systeme von Absender und Empfänger die Identität der jeweils anderen Seite sicherstellen können. Dazu könnten z.B. Digitale Zertifikate verwendet werden.
  • Eine Verschlüsselung der Inhalte beim Provider sowie eine Verschlüsselung der Übertragungswege soll Sicherheit gegen den Zugriff durch Unbefugte bieten und trotzdem ein Abhören durch staatliche Stellen ermöglichen.[7]

Ohne eine auf diese Weise abgesicherte Infrastruktur sei E-Mail als Übertragungsweg für vertrauliche Dokumente in den gewünschten Szenarien nicht geeignet.

Finanzierung

Bislang unklar ist noch, wie der Betrieb des Dienstes langfristig finanziert werden wird.[6] Der Gesetzentwurf weist für Unternehmen auf das Einsparpotential durch Wegfall des Briefportos hin und geht davon aus, dass der Versand von Nachrichten für den Bürger portofrei ist.[1] Möglicherweise wird der Dienst um eine elektronische Frankierung („e-Porto“) ergänzt werden.[9] Auch eine Beteiligung der Unternehmen an den Kosteneinsparungen der Behörden wird geprüft.[5] Durch eine Aufteilung in kostenlose Basis- und kostenpflichtige Mehrwertdienste könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden.

Kritik

An der Umsetzung des Dienstes sind mit Deutsche Telekom, Deutsche Post AG und T-Systems gleich mehrere frühere Staatsbetriebe beteiligt.[6] Die Strato AG kritisierte die angewandte Zulassungspraxis, nachdem sie selbst von der Teilnahme ausgeschlossen worden war.[6]

Hinterfragt wird auch die Vertrauenswürdigkeit eines E-Mail-Dienstes, der in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium angeboten wird, da selbiges Ministerium auch anstrebt die Online-Durchsuchung einzuführen und bereits Überlegungen kursierten, an behördliche Post den sogenannten Bundestrojaner anzuhängen.[10] Die Deutsche Telekom AG ist zudem in mehrere Datenschutzskandale verwickelt,[11][12] darunter eine Überwachungsaffäre, so dass Zweifel an der sicheren Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses geäußert werden.

In rechtlicher Hinsicht bleibt abzuwarten, welche Beweiskraft De-Mail zukommt. Der Chaos Computer Club befürchtet, dass die Beweislast – ähnlich wie beim Missbrauch von EC-Karten – beim Verbraucher (Anwender) liegt.[13]

Siehe auch

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. a b c Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen
  2. Projekt „Bürgerportale“ beim Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik
  3. Bürgerportale und die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf www.cio.bund.de
  4. a b www.kbst.bund.de
  5. a b c heise.de Bundesregierung plant sichere E-Mail (18. September 2008)
  6. a b c d e ftd.de Financial Times Deutschland: Heftige Kritik an Bundes-E-Mail (9. Oktober 2008)
  7. a b www.cio.bund.de Was ist De-Mail?
  8. heise.de Bundeskabinett verabschiedet Bürgerportalgesetz (4. Februar 2009)
  9. focus.de De-Mail: Das Ende der Warteschlange (9. Oktober 2008)
  10. Regierung plant sichere "De-Mail" Die Tageszeitung vom 18. November 2008
  11. Spitzelaffäre: Telekom wollte Bewegungsprofile von Journalisten und Aufsichtsräten erfassen, Spiegel Online, 29. Mai 2008
  12. Telekom-Skandal: Diebe klauten 17 Millionen T-Mobile-Kundendatensätze, Spiegel Online, 4. Oktober 2008
  13. Regierungspläne zum IT-Gipfel "Nie mehr Spam" Sueddeutsche.de vom 21. November 2008

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