- Ad acta
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Ad acta (lateinisch zu den Akten) ist eine lateinische Phrase aus der Amtssprache. Sie wird mit a. a. abgekürzt, manchmal auch mit ad a.
Dieser ehemals amtliche Vermerk wurde auf Eingaben angebracht, die keiner Entscheidung mehr bedurften und archiviert wurden, also zu den Akten gelegt wurden.
In der heutigen Verwendung bedeutet etwas ad acta legen, dass eine (gelegentlich lästige) Angelegenheit als erledigt betrachtet wird.
In der zeitgemäßen Aktenhaltung wird auch das Kürzel 'z. d. A.' verwendet, was nichts anderes als "zu den Akten" heißt.
Weblinks
Wiktionary: ad acta – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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