- Amtssprache
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Die Amtssprache ist die Sprache der Ämter, sowohl untereinander als auch mit den Bürgern. In der Amtssprache werden Verwaltungsakte und Normen verfasst, Dokumente archiviert, Auskünfte an Bürger erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr müssen auch Schriftsätze vor Gericht und Anträge eingereicht werden.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Die Amtssprache im engeren Sinn ist die Sprache, in der Behörden und Regierungen kommunizieren. Im weiteren Sinn versteht man darunter auch die Gerichtssprache und die Sprache der Parlamente, in der die Gesetze geschrieben und die Sitzungen abgehalten werden. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Staaten mit vielen Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache. Sprachen, die zur Verständigung in Fernhandel und Fremdenverkehr dienen, werden als Verkehrssprachen bezeichnet.
Amtssprachen sind auch bei internationalen Behörden, wie der UNO und dem Europäischen Patentamt, verbreitet. In einzelnen Staaten, wie (teilweise) in Norwegen und der Schweiz, werden Amtssprachen auch auf Gemeindeebene festgelegt; historisch auch in Deutschland.
Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet die Schulsprache eine Sprache, die von der Grundschule bis zur Universität an den Schulen eines Landes verwendet wird.
Umgangssprachlich wird im deutschen Sprachraum das Wort Amtssprache oft auch mit Amtsdeutsch gleichgesetzt, also für ein Deutsch, das durch Stil und besonderen Wortschatz für Ämter und Behörden typisch ist.
Festlegung einer Amtssprache
Nicht immer spiegeln die Amtssprachen die tatsächlichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wider.
In Nationalstaaten ist regelmäßig die überlieferte Sprache einer landesweiten Sprachgemeinschaft Amtssprache (siehe auch: Nation). Sprachen, die eingeborene nationale Minderheiten zu sprechen pflegen, sind gelegentlich als örtliche Amtssprachen anerkannt (zum Beispiel Hawaiisch auf Hawaii für etwa 1000 Sprecher). Die Sprachen, die Einwanderer in ihre Zielländer mitbringen, befinden sich dagegen in aller Regel nicht als Amtssprache in Gebrauch.
Bei Staaten, die keine einheitliche Nation bilden oder bildeten, gestaltet sich die Festlegung einer Amtssprache oftmals nicht konfliktfrei. Darunter fallen einerseits die Nachfolgestaaten der ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, deren Grenzziehung - wie in Europa - oftmals willkürlich ohne Berücksichtigung von Sprach- und Völkergrenzen erfolgte. In Afrika sind meist Kolonialsprachen Amtssprache, so Französisch in der Demokratischen Republik Kongo, in der Elfenbeinküste oder Mali, Englisch in Sambia, Kenia oder Südafrika, Portugiesisch in Mosambik oder Angola. Diese Sprachpolitik begünstigt oft die herrschende Elite, die, im Gegensatz zum gemeinen Volk, als einzige Gruppe die Amtssprache beherrscht. In den Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien in Amerika gestaltet sich die Situation gänzlich anders. Dort sind die Indianersprachen und Eskimosprachen der Ureinwohner völlig in den Hintergrund gedrängt worden. Trotz der verschiedenen Muttersprachen der europäischen Einwanderer und afrikanischen Bevölkerungsschichten hat sich die Sprache der jeweiligen Kolonialherren praktisch vollständig durchgesetzt. In großen Teilen Süd- und Mittelamerikas ist Spanisch Amtssprache; in Brasilien ist die Amtssprache Portugiesisch.
Bei den Gebärdensprachen ist bis heute als einzige die neuseeländische Gebärdensprache als gesamtstaatliche Amtssprache definiert worden. Auch in Österreich hat eine Gebärdensprache die Funktion einer Amtssprache übernommen und kann zumindest vor Gericht verwendet werden.
Nur in wenigen Fällen (Schweiz mit vier, Südafrika mit elf und Bolivien mit 36 Amtssprachen) sind alle Landessprachen auch Amtssprachen. In den meisten Staaten aber gilt, ungeachtet des Vorkommens weiterer einheimischer Sprachen, zumeist nur eine einzige Sprache auch als Amtssprache, was mit der Notwendigkeit der staatlichen Einheit und dem verwaltungsmäßigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet wird, in der Praxis aber zu einer sozialen Abwertung der Sprecher von solchen Nicht-Amtssprachen und längerfristig oft auch zum Aussterben der Minderheitensprachen führt.
Ein Kompromiss ist, einer Minderheitssprache auf regionaler Ebene den Status einer Amtssprachen zu geben, so zum Beispiel die deutsche Sprache in Südtirol, die sorbische Sprache in der Lausitz in Deutschland usw.
Weblinks
Wiktionary: Amtssprache – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Amtssprachen der Welt (von 195 Staaten)
- § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Belege und Anmerkungen
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