Ad contradictoriam

Ad contradictoriam

ad contradictoriam (lat.) – der Schluss von der Falschheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteilsbezeichnet eine Form des unmittelbaren Schlusses, in der von der Falschheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils geschlossen wird.

Beispiele

  • "Alle Planeten haben eine Atmosphäre" – Falsches allgemein bejahendes Urteil
  • "Es gibt Planeten die eine Atmosphäre haben" – Wahres partikulär bejahendes Urteil

Schlüsse ad contradictoriam sind auch von einem allgemein verneinenden auf ein partikulär bejahenden Urteil möglich.

Von der Falschheit des allgemein verneinenden Urteils:

  • "Kein Teilnehmer an der Jugendolympiade sprang weiter als 7,20 m"

schließt man z.B. auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils:

  • "Es gibt/gab Teilnehmer der Jugendolympiade die weiter als 7,20 m sprangen"

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