Ad contradictoriam

Ad contradictoriam

ad contradictoriam (lat.) – der Schluss von der Falschheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils – bezeichnet eine Form des unmittelbaren Schlusses, in der von der Falschheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils geschlossen wird.

Beispiele

  • "Alle Planeten haben eine Atmosphäre" – Falsches allgemein bejahendes Urteil
  • "Es gibt Planeten die eine Atmosphäre haben" – Wahres partikulär bejahendes Urteil

Schlüsse ad contradictoriam sind auch von einem allgemein verneinenden auf ein partikulär bejahenden Urteil möglich.

Von der Falschheit des allgemein verneinenden Urteils:

  • "Kein Teilnehmer an der Jugendolympiade sprang weiter als 7,20 m"

schließt man z.B. auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils:

  • "Es gibt/gab Teilnehmer der Jugendolympiade die weiter als 7,20 m sprangen"

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