- Ad contradictoriam
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ad contradictoriam (lat.) – der Schluss von der Falschheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils – bezeichnet eine Form des unmittelbaren Schlusses, in der von der Falschheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils geschlossen wird.
Beispiele
- "Alle Planeten haben eine Atmosphäre" – Falsches allgemein bejahendes Urteil
- "Es gibt Planeten die eine Atmosphäre haben" – Wahres partikulär bejahendes Urteil
Schlüsse ad contradictoriam sind auch von einem allgemein verneinenden auf ein partikulär bejahenden Urteil möglich.
Von der Falschheit des allgemein verneinenden Urteils:
- "Kein Teilnehmer an der Jugendolympiade sprang weiter als 7,20 m"
schließt man z.B. auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils:
- "Es gibt/gab Teilnehmer der Jugendolympiade die weiter als 7,20 m sprangen"
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