- Ad libitum
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ad libitum (Kurzform: ad lib.) stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „nach Gutdünken, nach Belieben“.
Musik
In der Musik steht die Bezeichnung für eine Spielanweisung, die dem Interpreten große Freiheit in der Gestaltung des Werks gewährt. Diese Spielanweisung bezieht sich häufig auf
- Tempoänderungen (Agogik),
- Ausschmücken von Melodien mit eigenen Ideen.
Bei Besetzungsangaben (etwa „Chor und Orgel ad lib.“) ist dagegen gemeint, dass die entsprechende Partie (im Beispiel die der Orgel) auch weggelassen werden kann.
Der solistische Teil am Ende des Kopfsatzes eines Solokonzerts, die so genannte Kadenz, wurde bis in die Wiener Klassik hinein von den Komponisten regelmäßig nicht vorgeschrieben. In diesem Part ist der Solist frei in seiner Gestaltung und kann sein Können durch eigene Komposition oder durch Improvisation „ad libitum“ unter Beweis stellen.
Landwirtschaft
Ad-libitum-Fütterung heißt "nicht portioniert", folglich können die Tiere frei über die Menge des aufgenommenen Futters verfügen.
Medizin
In der Schweiz wird der Begriff in der Medizin häufig im Zusammenhang mit Verordnungen von Medikamenten, meistens hochpotenter Analgetika im Rahmen der Analgesie meist terminaler Patienten, gebraucht, wobei ein Tageslimit des verordneten Wirkstoffes hierbei explizit aufgehoben wird.
Existiert eine „ad lib.“-Verordnung, kann die das Medikament applizierende Pflegefachperson bei ausbleibender oder ungenügender Wirkung des Medikaments frei über eine Erhöhung der Dosis oder des Applikationsintervalls entscheiden, ohne dass beim Arzt eine neue Verordnung eingeholt werden muss. Häufig anzutreffen sind derartige Verordnungen - meistens von intravenösem Morphin - auf onkologischen Stationen oder in Alterspflegeheimen.
Eine „ad lib.“-Verordnung bleibt bis zu ihrem Widerruf durch einen Arzt bestehen.
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