- Ad litem
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ad litem (ad = „zum, für den“; lis, litis = „Streit, Prozess“) ist eine lateinische Wendung, die im Recht in unterschiedlichen Sachzusammenhängen verwendet wird:
- Ad-litem-Richter, ein etwa aufgrund seiner Sachkenntnis oder Fachkompetenz einem Richterkollegium für einen bestimmten Prozess zugeordneter Richter. Dies ist regelmäßig der Fall beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) der UN in Den Haag sowie bei den Ad-hoc-Strafgerichtshöfen für Ruanda und das ehemalige Jugoslawien.
- Administrator ad litem (lat. administrator = „Verwalter"), ein Nachlassverwalter zur Fortführung eines Rechtsstreits.
- Guardian ad litem (lat. guardianus = „Wächter, Hüter"), ein - insbesondere im anglo-amerikanischen Raum - einem Minderjährigen oder Unmündigen für die Dauer eines entsprechenden Prozesses zugeordneter Vormund und Rechtsbeistand. In Deutschland entspricht dieser zum Teil dem Verfahrenspfleger, der in familiengerichtlichen Auseinandersetzungen um das Umgangs- und Sorgerecht von Kindern (gemäß § 50 FGG) bzw. in Unterbringungssachen (gemäß § 70b FGG) bestellt werden kann.
- Mediator ad litem (lat. mediator = „Mittler"), ein in einem einstweilen ausgesetzten Verfahren tätig werdender Mediator, der die Parteien berät und zu einer einvernehmlichen Lösung führt (vgl. § 52a FGG).
Siehe auch
Kategorien:- Lateinische Phrase
- Rechtssprache
- Prozessrecht (Deutschland)
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