- DOM-ROM
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Die französischen Überseegebiete sind die Gebiete außerhalb Europas, welche von Frankreich in der einen oder anderen Form regiert und verwaltet werden; im wesentlichen handelt es sich dabei um ehemalige französische Kolonien. Insgesamt leben dort ungefähr 2,6 Millionen Menschen (Januar 2009). Nur die französischen Süd- und Antarktisgebiete und Französisch-Polynesien besitzen offizielle eigene Flaggen, die anderen Gebiete verfügen über inoffizielle Flaggen.
Auf Französisch werden die Überseegebiete formell als la France d’outre-mer bezeichnet. Bis zur Verfassungsreform vom 23. März 2003 war die offizielle Bezeichnung les DOM-TOM (Département d’outre-mer - Territoire d’outre-mer), was heute in der Umgangssprache noch verbreitet ist.
Seit dem 18. Mai 2007 ist das zuständige Überseeministerium (Ministère de l’Outre-mer) mit dem Innenministerium (Ministère de l’Intérieur) zusammengelegt (Ministre de l’Intérieur, de l’Outre-mer et des Collectivités Territoriales), zuständige Ministerin ist Michèle Alliot-Marie von der UMP, zuständiger Staatssekretär ist Yves Jégo, auch von der UMP.
Die französischen Überseegebiete werden in folgende Kategorien unterteilt:
Inhaltsverzeichnis
Départements et régions d'outre-mer (DOM-ROM)
- Hauptartikel: Übersee-Departement
Die Départements und Régions d’outre-mer haben denselben Status wie die Regionen und Départements des französischen Festlandes. Die Bürger sind Franzosen, haben ein Stimmrecht bei nationalen Wahlen und vollen Anspruch auf Leistungen des Staates. Dies ist im Artikel 73 der französischen Verfassung festgelegt.
DOM-ROM (die Gebiete sind ein Teil der Europäischen Union jedoch NICHT-Schengen-Gebiet, Währung: Euro):
Collectivité d’outre-mer (COM)
Die Collectivités d’outre-mer haben untereinander teils einen sehr unterschiedlichen Status. Generell besitzen sie aber Autonomie. Somit sind französische Gesetze dort nicht automatisch und erst nach einer ausdrücklichen Festlegung gültig. Dennoch sind sie vor allem außen- und verteidigungspolitisch abhängig von Frankreich.
COM (diese Gebiete sind ein Teil der Europäischen Union jedoch NICHT-Schengen-Gebiet, Währung: Euro):
- Saint Barthélemy
- Saint-Martin (französischer Teil der Insel).
COM (diese Gebiete sind KEIN Teil der Europäischen Union, Währung: Euro):
COM (diese Gebiete sind KEIN Teil der Europäischen Union, Währung: CFP-Franc):
Collectivité sui generis (CSG)
Neukaledonien hat eine Sonderregelung in den Artikeln 76 und 77 der Verfassung und ist eine Collectivité sui generis mit dem CFP-Franc als Währung.
Terres australes et antarctiques françaises (TAAF)
Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete haben eine eigene Verwaltung in Saint-Pierre auf Réunion. Rechtlich gesehen sind die TAAF ein Überseegebiet mit besonderem Status. Das Territorium umfasst die Inseln Amsterdam und Sankt-Paul, die Crozetinseln, die Kerguelen sowie das auf dem antarktischen Kontinent gelegene Adelieland, dessen Zugehörigkeit zum Territorium aufgrund des Antarktisvertrages jedoch völkerrechtlich nicht anerkannt ist. Die meisten der Inseln sind unbewohnt, nur Forscher halten sich dort regelmäßig auf.
Die TAAF sind kein Teil der EU.
Clipperton-Insel
Clipperton befindet sich im Staatseigentum Frankreichs. Die Insel hat keine Bewohner außer den Soldaten einer Garnison und darf ohnehin aus Gründen des Naturschutzes nur in Sonderfällen betreten werden.
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