- DOT-Nummer
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Die DOT-Nummer ist eine auf Reifen von Kraftfahrzeugen an mindestens einer Reifenflanke eingepresste Ziffernfolge, die u.a. das Herstellungsdatum des Reifens belegt. Die Abkürzung DOT steht für das US-amerikanische Verkehrsministerium Department of Transportation, das diese Kennzeichnung eingeführt hat. Inzwischen wird sie weltweit von Reifenproduzenten angewandt.
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung
Die Produktionswoche ist der letzte Bestandteil der vom DOT definierten Reifen-Identifikationsnummer TIN (Tire Identification Number). Diese umfasst vier Zeichengruppen:
- Die ersten beiden Zeichen, der Plantcode, bezeichnen das Herstellungswerk
- Die nächsten beiden Zeichen, der Sizecode, stehen (bei Neureifen) für die Reifengröße
- Es folgt ein optionaler, herstellerspezifischer Code (Typecode), aus dem auch die Handelsmarke ablesbar sein muss, falls sie sich nicht aus dem Plantcode ergibt
- Die letzten (früher 3, heute 4) Ziffern stehen für die Produktionswoche: Die ersten beiden Ziffern kennzeichnen die Kalenderwoche (KW) nach US-Zählweise. Dabei ist KW 01 jene, in die der 1. Januar fällt. Die dritte, ggf. vierte für die Endziffer des Herstellungsjahres.
Ab dem Herstellungsjahr 1990 folgt auf die Ziffern ein (Delta), ab dem Jahr 2000 ist der Wochencode vierstellig. Oft wird dieser Code nur auf einer Reifenflanke angebracht: Bei Reifen mit definierter Laufrichtung ist dies üblicherweise die rechte Flanke, bei Reifen mit definierter Außenseite ist er dort zu finden.
Alter von Neureifen
Der Wochencode spielt eine kleine Rolle in der Beurteilung von gebrauchten wie auch länger gelagerten "neuen" Reifen, da für die Haftung eines Reifens neben dem Reifenprofil auch Beschaffenheit und Alter des Gummis eine wesentliche Rolle spielen. Ab 10 Jahren, teils bereits 6 Jahren, warnen Experten vor spürbar schlechterer Haftung.
Die sechs führenden Hersteller sind der Ansicht, dass ein ungebrauchter Reifen – sachgemäße Lagerung vorausgesetzt – bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig anzusehen ist und als Neureifen verkauft werden darf. [1] Zwei nordrhein-westfälische Amtsgerichte haben die Fünfjahresfrist für Neureifen bestätigt [2].
Höchstalter für Anhänger mit 100-km/h-Zulassung
Für Anhänger, die nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO[3] eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Überschreitet auch nur ein Reifen diese Altersgrenze, so erlischt die 100-km/h-Zulassung. Der Gespannführer muss sich also darüber vergewissern, dass kein Reifen eine DOT-Nummer älter als 6 Jahre hat, bevor er die Sonderregelung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in Anspruch nimmt. Beispielsweise muss er bei einem Reifen mit der Kennzeichnung 5102 seit dem 22. Dezember 2008 die Geschwindigkeit auf 80 km/h drosseln.
Beispiele für Wochencodes
Beispiele für Wochencodes DOT Hergestellt 347 KW 34, 1987 489 KW 48, 1999 4503 KW 45, 2003 3-stellig + ab Jahr 1990 4-stellig ab Jahr 2000 Quellen
- ↑ http://www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher-infos/reifen_a_z.html#alter_von_reifen
- ↑ http://www.kfztech.de/kfztechnik/technikprofi/reifenalter.htm
- ↑ http://bundesrecht.juris.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html
Weblinks
Kategorien:- Bereifung
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