- Dachträger
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Ein Autogepäckträger ist eine Vorrichtung, die an ein Kraftfahrzeug montiert wird, um den Transport von Gepäck oder sperriger Gegenstände zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. In der Regel kann der Gepäckträger auf folgende Art montiert werden:
- auf dem Dach:
- Verschraubung an der fest montierten Dachreling.
- Klemmung im Bereich des Türrahmens durch meist speziell vorgeformte Klemmfüße und den dazugehörigen Haken.
- Klemmung in die fix montierte Regenablaufrinne (bei moderner Fahrzeugbauweise verzichten die Konstrukteure häufig auf die Regenrinne).
- Verschraubung in spezielle vom Fahrzeughersteller montierte Fixpunkte. Diese Fixpunkte können sowohl Gewindebohrungen oder eine Schiene im Dach als auch Befestigungspunkte im Bereich des Türrahmens in Form von Bohrungen o.ä. darstellen. Häufig sind solche Befestigungspunkte auf den ersten Blick nicht zu erkennen und können unter Umständen sogar ab Werk überlackiert worden sein und dadurch mit einer Millimeter dicken Lackschicht überzogen sein.
- am Heck: durch Montage an der Heckklappe oder an der Anhängerkupplung.
Der Gebrauch von Autogepäckträgern steigert den Verbrauch des Kraftstoffs, da sie den Luftwiderstand des Fahrzeugs erhöht. Heckseitig montierte Träger schneiden bei dieser Betrachtung besser ab, da sie sich im Windschatten des Wagens befinden. Laut ADAC steigt der Verbrauch je nach Modell, Beladung und Geschwindigkeit um 10 bis 50 Prozent.
Dachgepäckträger müssen eine hohe Festigkeit aufweisen, sollten flexibel einsetzbar sein und nur geringe Windgeräusche während der Fahrt entwickeln.
Gesetzliche Anforderungen
Dachgepäckträger müssen keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen und müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Nach § 30c (1) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt
„Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“
Zu beachten sind auch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile vom 24. September 1963 (VkBl 1963 S. 478), zuletzt geändert am 28. Mai 1985 (VkBl 1985 S. 436), die u.a. fordern
„Gepäckträger (z.B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben.“
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! Spezielle Bauweisen
- Ein herkömmlicher Dachgepäckträger besteht zumeist aus parallel angeordneten Metallschienen.
- Ein Fahrradträger ist eine Vorrichtung zur Beförderung von Fahrrädern. Diese gibt es als Dach- und Heckversion.
- Die Dach-Box ist ein geschlossener Gepäckträger. In der Umgangssprache wird er auch oft "Sarg" genannt, in Anlehnung an seine Form. Meist wird er auf dem Dach montiert.
- Der Skiträger, der in der Regel auf dem Dach montiert wird, erlaubt es, Skier parallel einzuklemmen. Bei Heck-Skiträgern werden die Skier senkrecht stehend in die Klemmvorrichtung gesteckt.
Links
- auf dem Dach:
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