- Danshaku
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Der Kazoku (jap. 華族, wörtlich: Blumenabstammung) war der Erbadel Japans, der von 1869 bis 1947 Bestand hatte.
Die Meiji-Zeit-Oligarchie verschmolz 1869, als Teil ihrer westlichen Reformen, den Kuge (Hofadel) mit den Daimyō (Feudalherren) zu einer einzigen gemeinsamen Adelsklasse. Itō Hirobumi, einer der führenden Personen der Meiji-Restauration und späterer Hauptautor der Meiji-Verfassung, beabsichtigte damit, dass der Kazoku als politisches und gesellschaftliches Bollwerk für die „wiederhergestellte“ Kaiserwürde und kaiserlich-japanischen Institutionen dienen sollte.
Zusätzlich zum bestehenden japanischen Adel belohnte die Meiji-Führung jene mit dem Kazoku-Status, die herausragende Dienste für das Land geleistet hatten. 1884 ging die Regierung einen Schritt weiter, indem sie den Kazoku in 5 Stufen nach dem britischen Peerage-System unterteilte. Dieses System benutzte Titel, die aus dem alten chinesischen Adelssystem abgeleitet wurden, das zufälligerweise auch 5 Titel kannte:
- Kōshaku (公爵, Fürst, Herzog)
- Kōshaku (侯爵, Markgraf)
- Hakushaku (伯爵, Graf)
- Shishaku (子爵, Vizegraf)
- Danshaku (男爵, Baron)
Wie im britischen Peer-Adel wurden nur der eigentliche Halter des Titels und seine Ehegattin als Kazoku angesehen. Die Halter der obersten beiden Titel Fürst/Herzog und Markgraf wurden bei Erbfolge oder Aufstieg (für Adlige die vorher untergeordnete Titel hatten) automatisch Mitglieder des Herrenhauses. Grafen, Vizegrafen und Barone wählten bis zu 150 Repräsentanten aus ihren Reihen in dieses.
Titel wurden nach der Primogenitur weitergegeben, obwohl Kazoku-Häuser häufig Söhne aus Nebenzweigen ihres Hauses oder anderer Kazoku-Häuser adoptierten, um das Aussterben ihrer Linie zu verhindern. Ein Zusatz von 1904 zum 1889 verabschiedeten Gesetz über die Kaiserliche Familie erlaubte es den niederen Prinzen (Ō) der kaiserlichen Familie auf ihren kaiserlichen Status zu verzichten um ein Kazoku-Adliger oder ein Erbe eines kinderlosen Kazoku-Adligen zu werden.
Ursprünglich gab es 509 Kazoku-Adlige (11 Fürsten/Herzöge, 24 Markgrafen, 76 Grafen, 324 Vizegrafen und 74 Barone). 1928 erhöhte sich deren Anzahl, durch Aufstiege und Neuschaffungen, auf 954 (18 Fürsten/Herzöge, 40 Markgrafen, 108 Grafen, 379 Vizegrafen und 409 Barone).
Die Vergabe der Adelstitel für Kazoku-Häusern aus Kuge-Herkunft hing vom höchstmöglichen Amt ab, mit dem die Vorfahren im Kaiserhof betraut wurden. Demnach wurden die Erben der 5 Regentenhäuser (五摂家 go-sekke) der Fujiwara-Dynastie (Konoe, Takatsukasa, Kujō, Ichijō und Nijō) alle Fürsten. Die Oberhäupter der anderen Kuge-Häuser (Daigo, Hamuro, Hirohata, Kazan’in, Kikutei, Kuga, Nakamikado, Nakayama, Oinomikado, Saga, Sanjō, Saionji, Shijō und Tokudaiji) wurden Markgrafen. Auch wurde dem Oberhaupt der Sho-Familie, der früheren königlichen Familie der Ryūkyū-Inseln (Okinawa), der Titel Markgraf gegeben.
Ausgenommen der Tokugawa hing die Vergabe der Titel an die früheren Daimyō von deren Reiseinkommen ab: jene ab 150.000 Koku wurden Markgrafen, ab 50.000 Koku Grafen, usw. Der frühere Shōgun Tokugawa Yoshinobu wurde Fürst, die Oberhäupter der wichtigsten Hauptzweige (Shimpan-Daimyō) Markgrafen und die Oberhäupter der Nebenzweige Grafen.
Die Japanische Verfassung schaffte die Kazoku und alle Adelstitel außerhalb der kaiserlichen Familie ab. Trotzdem halten die früheren Kazoku-Familien weiterhin bedeutende Positionen in der Gesellschaft und Industrie Japans.
Literatur
- Takie Sugiyama Lebra: Above the Clouds. 1993
- Bob Tadashi Wakabayashi: Imperial Sovereignty in Early Modern Japan im Journal of Japanese Studies. Band 17, Nr. 1, 1991, S. 25–57
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