- Datenherr
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Ein Datenherr und die von ihm ausgeübte Datenherrschaft[1] sind in der Schweizer Rechtsprechung gebräuchliche Begriffe, die im Zusammenhang mit Urheberrecht und Datenschutz einen Rollenträger in einem abgegrenzten Datenbestand bezeichnen.
Der Datenherr hat nach dem Datenschutzkonzept das Recht, zu bestimmen, wer Zugriff auf die Daten erhält. Datenherr ist in der Regel der Informationsanbieter oder Urheber, in organisierten Strukturen auch der Projektverantwortliche oder der Linienvorgesetzte.
Einzelnachweise
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