Datenträgeraustausch-Verfahren

Datenträgeraustausch-Verfahren
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Als Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA oder DTAUS) wird ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet.

Für den Inlandszahlungsverkehr wurde 1976 seitens des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) das Datenträgeraustausch-Format (DTAUS-Format) vereinbart. Dieser einheitliche Standard ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) im deutschen Inlandszahlungsverkehr.

Als Gegenstück zum DTAUS-Format wurde 1986 für die beleglose Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) im ZKA verabschiedet.

Inhaltsverzeichnis

Anwendung

Beim Datenträgeraustauschverfahren werden so genannte DTA-Dateien im DTA-Format weitergegeben. Diese können auf Magnetbändern, Bandkassetten, Disketten, Speicherkarte oder einem ähnlichen Medium gespeichert sein oder elektronisch per DFÜ übertragen werden (auch wenn der Name dann nicht mehr ganz stimmig ist, da der physische Datenträger fehlt). Moderne Online-Banking-Portale ermöglichen bereits den Upload von DTA-Daten über Web-Interface-Lösungen. In Deutschland ist das BCS-FTAM-Verfahren für Geschäftskunden zum Austausch von Daten (immer noch) sehr weit verbreitet. Ein bekanntes (Client-)Softwareprodukt für BCS ist „Multicash“, damit wird manchmal auch das Verfahren bezeichnet. Im Privatkundenbereich wird neben den Online-Banking-Portalen hauptsächlich die Schnittstelle FinTS (vormals HBCI) für den Zugriff mittels Software verwendet. Auch FinTS nutzt zur Übertragung von Nutzdaten (teilweise) das DTA- und das DTAZV-Format.

Die Legitimation und Autorisation der Aufträge auf dem ursprünglichen Übertragungsweg erfolgt durch einen so genannten „Datenträgerbegleitzettel“ mit Unterschrift eines Kontobevollmächtigten. Bei der Übertragung auf elektronischem Weg kann die Legitimation und Autorisation zum Beispiel mittels PIN / TAN-Verfahren, der Elektronischen Unterschrift (EU) aus BCS-FTAM oder den verschiedenen HBCI-Sicherheitsverfahren (Chipkarte/RSA-Datei) erfolgen. Datenträgerbegleitzettel können auch bei der elektronischen Übertragung vereinzelt noch Anwendung finden.

Die Dateien werden zum Austausch zwischen Kreditinstituten (Banken) und zwischen Kunde und Kreditinstitut verwendet. Der Austausch physischer Datenträger zwischen den Kreditinstituten wurde auch als Garagenclearing bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt daher, dass die Magnetbänder früher häufig in den Tiefgaragen der Zentralbanken ausgetauscht wurden. Diese Methode ist mit der Einführung elektronischer Austauschverfahren und der folgenden Abschaffung von Magnetbändern weggefallen.

Aufbau von DTAUS-Dateien

Das Format ist im DFÜ-Abkommen in Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“, Version 2.3 des Zentralen Kreditausschusses[1] beschrieben.

Eine physische DTA-Datei kann aus mehreren logischen DTA-Dateien bestehen. Diese wiederum bestehen aus einem A-Satz (Datenträger-Vorsatz), einem oder mehreren C-Sätzen (Zahlungsaustausch) und einem E-Satz (Datenträger-Nachsatz). Die physische Satzlänge sind 128 Byte, A-Satz und E-Satz bestehen aus je einem Satz à 128 Byte, C-Satz aus minimal 2 Satzabschnitten (physischen Sätzen) à 128 Byte. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf das sogenannte Diskettenformat (mit ASCII-Feldern). Zwischen den Banken wird das Magnetbandformat mit EBCDIC- und gepackten Feldern benutzt (der fachliche Inhalt ist dabei weitestgehend identisch).

A-Satz

Er bezeichnet hauptsächlich das (nächste) Ziel und den Typ der Datei (Bank -> Bank oder Kunde -> Bank und Gutschrift- oder Lastschrift-Transaktionen).

Bedeutung der Spalten in der nachfolgenden Satzbeschreibung : Länge = Feldlänge Typ = Feldtyp alpha = alphanumerisch, linksbündig nicht belegte Stellen X´20´(Leerzeichen, ASCII 32) numerisch = numerische Daten, ungepackt, rechtsbündig mit vorlaufenden Nullen)

Länge (Zeichen) Typ (Zeichen) Erläuterung Inhalt
4 numerisch Satzlänge 0128
1 alpha Satzart A
2 alpha Kennzeichen "GK" bzw. "LK" "GB" bzw. "LB" Hinweis auf Gutschriften (G) bzw. Lastschriften (L), Kundendiskette (K), Bankdiskette (B)
8 numerisch BLZ Dateiempfänger (d.i. Auftraggeberbank)
8 numerisch Nullen 00000000
27 alpha Name Absender (Auftraggeber)
6 numerisch Dateierstellungsdatum TTMMJJ
4 alpha Leerzeichen
10 numerisch Kontonummer Auftraggeber: Über dieses Konto wird der Gegenwert verrechnet
10 numerisch ggf. Sammel-Referenznummer des Einreichers, sonst Nullen 0000000000
47 alpha Leerzeichen optional nach 15 Leerzeichen (=A11a) das Ausführungsdatum (TTMMJJJJ) (8 Zeichen, =A11b), dahinter 24 Leerzeichen (=A11c)
1 alpha Währung 1= Euro

C-Satz

Im C-Satz wird die eigentliche Buchung definiert (beteiligte Konten, Betrag und Typ der Transaktion sowie Verwendungszweckangaben). Nachstehend ist der minimale Umfang dargestellt. Der Satz kann durch bis zu 15 Erweiterungsteile verlängert werden.

Position Länge (Zeichen) Erläuterung Inhalt
0 4 Satzlänge 0187
4 1 Satzart C
5 8 BLZ erstbeteiligte Bank (optional) wenn BLZ nicht angegeben: 00000000
13 8 BLZ Begünstigter (bei Überweisungen) bzw. Zahlstelle (bei Lastschriften)
21 10 Kontonummer
31 13 interne Kundennummer 0000000000000
44 2 Textschlüssel 04=Abbuchung 05=Einzug 51=Überweisung 53=Gehalt 54=Vermögenwirksame Leistungen 56=Öffentliche Kassen
46 3 Ergänzung 000
49 1 Leerzeichen
50 11 Nullen
61 8 BLZ Auftraggeber
69 10 Kontonummer Auftraggeber
79 11 Betrag 9 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen
90 3 Leerzeichen
93 27 Name Begünstigter (bzw. bei Lastschriften Zahlungspflichtiger)
120 8 Leerzeichen
128 27 Name Auftraggeber
155 27 Verwendungszweck
182 1 Währung 1 (= EUR)
183 2 Leerzeichen
185 2 Erweiterungszeichen 00
255 56 Raum für weitere Erweiterungsteile Leerzeichen
256 11 Leerzeichen

E-Satz

Der E-Satz besteht aus einem Zähler der C-Sätze und Prüfsummen (Beträge, Bankleitzahlen und Kontonummern), um die Datei vor Übertragungsfehlern zu schützen.

Position Länge (Zeichen) Erläuterung Inhalt
0 4 Satzlänge 0128
4 1 Konstante E
5 5 Leerzeichen
10 7 Anzahl Datensätze C
17 13 ehemals: Summe DM-Beträge 0000000000000
30 17 Summe Kontonummern
47 17 Summe Bankleitzahl
64 13 Summe Euro-Beträge 11 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen
77 51 Leerzeichen " "

Zulässige Zeichen

Folgende Zeichen sind bei DTA zugelassen:

Zugelassener Zeichencode Zeichen DIN-66003 Hexcode
Numerische Zeichen 0 bis 9 0x30 - 0x39
Großbuchstaben A bis Z 0x41 - 0x5A
Leerzeichen " " 0x20
Punkt "." 0x2E
Komma "," 0x2C
Kaufmännisches "und" "&" 0x26
Trennstrich "-" 0x2D
Schrägstrich "/" 0x2F
Pluszeichen "+" 0x2B
Stern "*" 0x2A
Dollar "$" 0x24
Prozentzeichen "%" 0x25
Umlaute und ß "Ä", "Ö", "Ü", "ß" 0x5B, 0x5C, 0x5D, 0x7E

Bei der Kodierung der Zeichen schreibt das DFÜ-Abkommen in Anlage 3 die DIN-66003-Kodierung vor, bei der die deutschen Umlaute und das ß im Bereich der ASCII-Kodierung definiert sind. DIN 66003 ist die deutsche Bezeichnung für den deutschen Teil der internationalen Norm ISO 646. Die Bundesbank erwähnt in ihrer Spezifikation abweichend hierzu eine Kodierung der Zeichen mittels der MS-DOS Codepage 437. Beide Kodierungen entsprechen nicht der weitläufig verwendeten ISO-8859-Kodierung, die in keiner der beiden Spezifikationen als gültige Kodierung einer DTAUS-Datei spezifiziert ist. Codepage 20106 entspricht der DIN 66003.

Für den richtigen Ausdruck von der Spezifikation abweichender Zeichen übernehmen die Kreditinstitute keine Haftung. Das Kreditinstitut kann Kleinbuchstaben in Datensätzen in Großbuchstaben konvertieren oder diese Datensätze an den Einreicher zurückgeben bzw. zurückweisen; unzulässige Sonderzeichen kann es in Leerzeichen (Blanks) konvertieren.

Voraussetzung zur Nutzung als Kunde

Um als Kunde (z. B. als Verein) am Datenträgeraustausch-Verfahren teilnehmen zu können, benötigt man ein Programm, das eine DTA-Datei erstellen kann, und ein Kreditinstitut, das diese entgegennimmt. Viele Banken und Sparkassen bieten diesen Service für Vereine oder Firmen an. Für den Einzug von Forderungen im Lastschriftverfahren, die mittels DTA übertragen werden sollen, muss der Kontoinhaber dem Lastschriftabkommen der Banken beitreten.

Weitere Informationen gibt es bei der Bundesbank, den Landeszentralbanken der Bundesländer oder den lokalen Banken und Sparkassen.

Datenträgerformat in Österreich

Ab 1. Januar 1999 (im Rahmen der Einführung des Euro als Buchgeld) wurde der bis dahin dem DTAUS-Format ähnliche V2-Datenträger durch EDIFACT abgelöst. Dabei werden die Datensätze zwischen den Banken im Format FINPAY, zwischen Kunde und Bank als PAYMUL (Überweisung) und DIRDEB (Lastschrift) sowie CREMUL und DEBMUL (Gut- bzw. Lastschriftanzeige) verschickt.

Datenträgerformat in der Schweiz

Das Format für DTA Files in der Schweiz wird durch die Swiss Interbank Clearing festgelegt. Die Definition ist bei den Weblinks zu finden.

Zukünftige Entwicklung

Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Zahlungsverkehrssysteme innerhalb des SEPA-Raumes erfährt das Datenträgeraustauschverfahren seit Februar 2008 grundlegende Veränderungen. Das bisherige DTA-Format soll durch europaweit gültige Nachrichten im XML-Format ersetzt werden, und das FTAM-Verfahren durch das sogenannte EBICS-Verfahren. Die vollständige Ablösung ist derzeit für den Zeitraum 201x vorgesehen.

Einzelnachweise

  1. „Spezifikation der Datenformate“ Version 2.3 vom 05.11.2008 Final Version

Weblinks

  • Bibliotheken zur DTA-Erstellung für [1] Ruby, [2] PHP, [3] [4] Java und [5] C
  • Anwendungen: [6] kostenloser DTAUS Datei-Editor, [7] DTA-Dateien online überprüfen, [8] DTAUSmacher erzeugt DTAUS-Datei aus einer Tabelle
  • [9] Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank, PDF, ab Seite 361 ff
  • [10] Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen - Seite 4 ff
  • [11] Formate im Zahlungsverkehr
  • [12] Schweizer Format für DTA Files

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