Datenträgeraustauschverfahren

Datenträgeraustauschverfahren
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Als Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA oder DTAUS) wird ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet.

Für den Inlandszahlungsverkehr wurde 1976 seitens des Zentralen Kreditausschusses (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) das Datenträgeraustausch-Format (DTAUS-Format) vereinbart. Dieser einheitliche Standard ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) im deutschen Inlandszahlungsverkehr.

Als Gegenstück zum DTAUS-Format wurde 1986 für die beleglose Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) im ZKA verabschiedet.

Inhaltsverzeichnis

Anwendung

Beim Datenträgeraustauschverfahren werden so genannte DTA-Dateien im DTA-Format weitergegeben. Diese können auf Magnetbändern, Bandkassetten, Disketten, Speicherkarte oder einem ähnlichen Medium gespeichert sein oder elektronisch per DFÜ übertragen werden (auch wenn der Name dann nicht mehr ganz stimmig ist, da der physische Datenträger fehlt). Moderne Online-Banking-Portale ermöglichen bereits den Upload von DTA-Daten über Web-Interface-Lösungen. In Deutschland ist das BCS-FTAM-Verfahren für Geschäftskunden zum Austausch von Daten (immer noch) sehr weit verbreitet. Ein bekanntes (Client-)Softwareprodukt für BCS ist „Multicash“, damit wird manchmal auch das Verfahren bezeichnet. Im Privatkundenbereich wird neben den Online-Banking-Portalen hauptsächlich die Schnittstelle FinTS (vormals HBCI) für den Zugriff mittels Software verwendet. Auch FinTS nutzt zur Übertragung von Nutzdaten (teilweise) das DTA- und das DTAZV-Format.

Die Legitimation und Autorisation der Aufträge auf dem ursprünglichen Übertragungsweg erfolgt durch einen so genannten „Datenträgerbegleitzettel“ mit Unterschrift eines Kontobevollmächtigten. Bei der Übertragung auf elektronischem Weg kann die Legitimation und Autorisation zum Beispiel mittels PIN- / TAN-Verfahren, der Elektronischen Unterschrift (EU) aus BCS-FTAM oder den verschiedenen HBCI-Sicherheitsverfahren (Chipkarte/RSA-Datei) erfolgen. Datenträgerbegleitzettel können auch bei der elektronischen Übertragung vereinzelt noch Anwendung finden.

Die Dateien werden zum Austausch zwischen Kreditinstituten (Banken) und zwischen Kunde und Kreditinstitut verwendet. Der Austausch physischer Datenträger zwischen den Kreditinstituten wurde auch als Garagenclearing bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt daher, dass die Magnetbänder früher häufig in den Tiefgaragen der Zentralbanken ausgetauscht wurden. Diese Methode ist mit der Einführung elektronischer Austauschverfahren und der folgenden Abschaffung von Magnetbändern weggefallen.

Aufbau von DTAUS-Dateien

Das Format ist im DFÜ-Abkommen in Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“, Version 2.3 des Zentralen Kreditausschusses (heute Die Deutsche Kreditwirtschaft)[1] beschrieben.

Eine physische DTA-Datei kann aus mehreren logischen DTA-Dateien bestehen. Diese wiederum bestehen aus einem A-Satz (Datenträger-Vorsatz), einem oder mehreren C-Sätzen (Zahlungsaustausch) und einem E-Satz (Datenträger-Nachsatz). Die physische Satzlänge sind 128 Byte, A-Satz und E-Satz bestehen aus je einem Satz à 128 Byte, C-Satz aus minimal 2 Satzabschnitten (physischen Sätzen) à 128 Byte. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf das sogenannte Diskettenformat (mit ASCII-Feldern). Zwischen den Banken wird das Magnetbandformat mit EBCDIC- und gepackten Feldern benutzt (der fachliche Inhalt ist dabei weitestgehend identisch).

A-Satz

Er bezeichnet hauptsächlich das (nächste) Ziel und den Typ der Datei (Bank → Bank oder Kunde → Bank und Gutschrift- oder Lastschrift-Transaktionen). Die Satzlänge beträgt exakt 128 Zeichen.

Bedeutung der Spalten in der nachfolgenden Satzbeschreibung: Feldnr. = Nummer des Feldes innerhalb des Satzes Position = Offset vom Beginn des Satzes aus Länge = Feldlänge Typ = Feldtyp alpha = alphanumerisch, linksbündig nicht belegte Stellen 0x20 (Leerzeichen, ASCII 32) numerisch = numerische Daten, ungepackt, rechtsbündig mit vorlaufenden Nullen)

Feldnr. Position Länge (Zeichen) Typ (Zeichen) Erläuterung Inhalt
0 0 4 numerisch Satzlänge 0128
1 4 1 alpha Satzart A
2 5 2 alpha Kennzeichen "GK" bzw. "LK" "GB" bzw. "LB" Hinweis auf Gutschriften (G) bzw. Lastschriften (L), Kundendiskette (K), Bankdiskette (B)
3 7 8 numerisch BLZ Dateiempfänger (d.i. Auftraggeberbank)
4 15 8 numerisch BLZ Absenderbank nur belegt, wenn Dateiabsender Kreditinstitut ist, sonst 00000000
5 23 27 alpha Name Absender (Auftraggeber)
6 50 6 numerisch Dateierstellungsdatum TTMMJJ
7 56 4 alpha Leerzeichen
8 60 10 numerisch Kontonummer Absender (Auftraggeber): Über dieses Konto wird der Gegenwert verrechnet Bei Kundendateien (Kennzeichen "GK" oder "LK") ist dies in der Regel die Kontonummer, die auch im C-Satz im Feld C11 steht. Bei Bankendateien werden hier statt dessen interbankliche Verrechnungskonten eingetragen.
9 70 10 numerisch ggf. Sammel-Referenznummer des Einreichers, sonst Nullen 0000000000
10 80 47 alpha Leerzeichen optional nach 15 Leerzeichen (=A11a) das Ausführungsdatum (TTMMJJJJ) (8 Zeichen, =A11b), dahinter 24 Leerzeichen (=A11c)
11 127 1 alpha Währung 1= Euro

C-Satz

Im C-Satz wird die eigentliche Buchung definiert (beteiligte Konten, Betrag und Typ der Transaktion sowie Verwendungszweckangaben). Nachstehend ist der minimale Umfang dargestellt. Die Satzlänge des Hauptsatzes beträgt exakt 256 Zeichen. Der Hauptsatz kann durch bis zu 15 Erweiterungsteile ergänzt werden, was zu Erweiterungsblöcken führen kann.

Feldnr. Position Länge (Zeichen) Erläuterung Inhalt
0 0 4 Satzlänge Länge des Datensatzes nach der Formel 187 + x * 29 (x = Anzahl Erweiterungsteile = „Zeilen“; Beispiel: 2 Zeilen = 187 + 2*29 = 245) mit führender 0, also im Beispiel 0245.

Bei 0 Erweiterungsteilen steht hier 0187 und Feld 22 wird mit Leerzeichen aufgefüllt – der Datensatz endet also trotzdem erst mit dem 256. Zeichen.

1 4 1 Satzart C
2 5 8 BLZ erstbeteiligte Bank (optional) wenn BLZ nicht angegeben: 00000000
3 13 8 BLZ Begünstigter (bei Überweisungen) bzw. Zahlstelle (bei Lastschriften)
4 21 10 Kontonummer Begünstigter bzw. Zahlungspflichtiger
5 31 13 interne Kundennummer 0000000000000
6 44 2 Textschlüssel 04=Abbuchung 05=Einzug 51=Überweisung 53=Gehalt 54=Vermögenswirksame Leistungen 56=Öffentliche Kassen
7 46 3 Ergänzung Wenn der Wert des Feldes 6 "05" beträgt:
  • 005 Lastschrift aus Verfügung im elektronischen Cash-System mit inländischen Karten
  • 006 Lastschrift aus Verfügung im elektronischen Cash-System mit ausländischen Karten
  • 015 Lastschrift aus Verfügung im elektronischen Cash-System (POZ)

Wenn der Wert des Feldes 6 "54" beträgt:

  • XXJ Vermögenswirksame Leistung (VL) mit Sparzulage. XX ist entweder 00 oder der Prozentsatz der Sparzulage. J steht für die letzte Ziffer des aktuellen Jahres, z.B. 1 für das Jahr 2011

Bei allen anderen Werten des Feldes 6:

  • 000
8 49 1 Leerzeichen
9 50 11 Nullen
10 61 8 BLZ Auftraggeber
11 69 10 Kontonummer Auftraggeber Diese Kontonummer wird dem Begünstigten/Zahlungspflichtigen mitgeteilt und z. B. für Rückgaben verwendet.
12 79 11 Betrag 9 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen
13 90 3 Leerzeichen
14 93 27 Name Begünstigter (bzw. bei Lastschriften Zahlungspflichtiger)
15 120 8 Leerzeichen
16 128 27 Name Auftraggeber
17 155 27 Verwendungszweck
18 182 1 Währung 1 (= EUR)
19 183 2 Leerzeichen
20 185 2 zweistellige Anzahl Anzahl der Erweiterungsdatensätze, "00" bis "15"
21 187 58 Raum für bis zu zwei Erweiterungsteile Bis zu zwei Erweiterungsteile à 29 Byte, aufgefüllt mit Leerzeichen
22 245 11 Leerzeichen

Danach folgt Raum für die bis zu 4 × 128 Byte an Erweiterungsblöcken. In den ersten 3 Blöcken können bis zu 4 Erweiterungsteile à 2 Byte Präfix + 27 Byte Daten = 29 Byte aufeinander folgen. Nicht genutzte Bytes eines solchen 128-Byte-Blocks werden mit 0x20 (Leerzeichen) aufgefüllt. Der 4. Erweiterungsblock ist wie die ersten 3 aufgebaut, enthält, wenn er benötigt wird, aber nur einen Erweiterungsteil. Der Rest der 128 Byte wird ebenfalls mit 0x20 aufgefüllt.

Erweiterungsteile

Ein C-Satz kann bis zu 15 Erweiterungsteile à 29 Byte enthalten, welche z. B. einen längeren Verwendungszweck ermöglichen. Ein Erweiterungsteil besteht aus 2 Byte Präfix und 27 Byte Inhalt.

Es gibt folgende Typen von Erweiterungsteilen:

Präfix Maximale Anzahl Erläuterung
01 1 Erweiterung für "Begünstigter" (Feld 14 im C-Satz)
02 13 Erweiterung für "Verwendungszweck" (Feld 17 im C-Satz)
03 1 Erweiterung für "Überweisender" (Feld 16 im C-Satz)

Wie im C-Satz beschrieben, finden im C-Satz direkt bis zu zwei Erweiterungsteile Platz, gefolgt von 11 Leerzeichen. Die restlichen Erweiterungsteile werden Blockweise (4 Erweiterungssätze à 29 Byte + 12 Byte 0x20 (Leerzeichen) hinten an den C-Satz angehängt. Jeder Erweiterungssatz erhöht die Satzlänge (Feld 0) des C-Satzes um 29 und die Anzahl Erweiterungsteile (Feld 20) um 1.

E-Satz

Der E-Satz besteht aus einem Zähler der C-Sätze und Prüfsummen (Beträge, Bankleitzahlen und Kontonummern), um die Datei vor Übertragungsfehlern zu schützen. Die Satzlänge beträgt exakt 128 Zeichen.

Feldnr. Position Länge (Zeichen) Erläuterung Inhalt
0 0 4 Satzlänge 0128
1 4 1 Satzart E
2 5 5 Leerzeichen
3 10 7 Anzahl Datensätze C
4 17 13 ehemals: Summe DM-Beträge 0000000000000
5 30 17 Summe Kontonummern
6 47 17 Summe Bankleitzahl
7 64 13 Summe Euro-Beträge 11 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen
8 77 51 Leerzeichen " "

Zulässige Zeichen

Folgende Zeichen sind bei DTA zugelassen:

Zugelassener Zeichencode Zeichen DIN-66003 Hexcode entspräche in ANSI/Unicode
Numerische Zeichen 0 bis 9 0x30 – 0x39 "0" – "9"
Großbuchstaben A bis Z 0x41 – 0x5A "A" – "Z"
Leerzeichen " " 0x20 " "
Punkt "." 0x2E "."
Komma "," 0x2C ","
Kaufmännisches "und" "&" 0x26 "&"
Trennstrich "-" 0x2D "-"
Schrägstrich "/" 0x2F "/"
Pluszeichen "+" 0x2B "+"
Stern "*" 0x2A "*"
Dollar "$" 0x24 "$"
Prozentzeichen "%" 0x25 "%"
Umlaute und ß "Ä", "Ö", "Ü", "ß" 0x5B, 0x5C, 0x5D, 0x7E "[", "\", "]", "~"

Bei der Kodierung der Zeichen schreibt das DFÜ-Abkommen in Anlage 3 die DIN-66003-Kodierung vor, bei der die deutschen Umlaute und das ß im Bereich der ASCII-Kodierung definiert sind. DIN 66003 ist die deutsche Bezeichnung für den deutschen Teil der internationalen Norm ISO 646. Die Bundesbank erwähnt in ihrer Spezifikation abweichend hierzu eine Kodierung der Zeichen mittels der MS-DOS Codepage 437. Beide Kodierungen entsprechen nicht der weitläufig verwendeten ISO-8859-Kodierung, die in keiner der beiden Spezifikationen als gültige Kodierung einer DTAUS-Datei spezifiziert ist. Codepage 20106 entspricht der DIN 66003.

Für den richtigen Ausdruck von der Spezifikation abweichender Zeichen übernehmen die Kreditinstitute keine Haftung. Das Kreditinstitut kann Kleinbuchstaben in Datensätzen in Großbuchstaben konvertieren oder diese Datensätze an den Einreicher zurückgeben bzw. zurückweisen; unzulässige Sonderzeichen kann es in Leerzeichen (Blanks) konvertieren.

Voraussetzung zur Nutzung als Kunde

Um als Kunde (z. B. als Verein) am Datenträgeraustausch-Verfahren teilnehmen zu können, benötigt man ein Programm, das eine DTA-Datei erstellen kann, und ein Kreditinstitut, das diese entgegennimmt. Viele Banken und Sparkassen bieten diesen Service für Vereine oder Firmen an. Für den Einzug von Forderungen im Lastschriftverfahren, die mittels DTA übertragen werden sollen, muss der Kontoinhaber dem Lastschriftabkommen der Banken beitreten.

Weitere Informationen gibt es bei der Bundesbank,[2] den Landeszentralbanken der Bundesländer oder den lokalen Banken und Sparkassen.

Datenträgerformat in Österreich

Ab 1. Januar 1999 (im Rahmen der Einführung des Euro als Buchgeld) wurde der bis dahin dem DTAUS-Format ähnliche V2-Datenträger durch EDIFACT abgelöst. Dabei werden die Datensätze zwischen den Banken im Format FINPAY, zwischen Kunde und Bank als PAYMUL (Überweisung) und DIRDEB (Lastschrift) sowie CREMUL und DEBMUL (Gut- bzw. Lastschriftanzeige) verschickt.

Datenträgerformat in der Schweiz

Das Format für DTA Files in der Schweiz wird durch die Swiss Interbank Clearing festgelegt. Die Definition ist bei den Weblinks zu finden.

Zukünftige Entwicklung

Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Zahlungsverkehrssysteme innerhalb des SEPA-Raumes erfährt das Datenträgeraustauschverfahren seit Februar 2008 grundlegende Veränderungen. Das bisherige DTA-Format soll durch europaweit gültige Nachrichten auf Basis des Standards ISO20022 (XML-Format) ersetzt werden, und das FTAM-Verfahren durch das sogenannte EBICS-Verfahren. Die vollständige Ablösung ist derzeit für den Zeitraum 201x vorgesehen.

Am 6. Dezember 2010 trat die Version 1.8 der „Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank“ in Kraft.[3] Auszug zur Änderung am C-Satz, entnommen aus der Spezifikation,[4] Feldpositionen und Längen unverändert wie oben beschrieben:

Nr. Feld Bedeutung
1 C1 Satzart, Konstante "C"
2 C2 Bankleitzahl erstbeteiligter Zahlungsdienstleister (freigestellt, sofern identisch mit Zahlungsdienstleister des Zahlers)
3 C3 Bankleitzahl Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
4 C4 Kontonummer Zahlungsempfänger
5 C5 Null bzw. EZÜ-Kennzeichnung und Ref.-Nr.

Belegung durch Zahlungsdienstleister mit Bankleitzahl:

  • 1. Byte: EZÜ-Kennzeichnung
    • bei EZÜ-Zahlungen: 1
    • bei Btx-Zahlungen: 6
    • bei SWIFT-Zahlungen im DTA-Format: 7
    • bei EDIFACT-Zahlungen im DTA-Format: 8
    • für Avis-Kennzeichen: 9
    • sonst: 0
  • 2.–12. Byte: Referenznummer der Zahlung
  • 13. Byte: Null

Belegung durch Kontoinhaber ohne Bankleitzahl:

  • 1. Byte: EZÜ-Kennzeichnung
    • für Avis-Kennzeichen: 9
    • sonst: 0
  • 2.–12. Byte: Referenznummer der Zahlung
    • interne Nummer
    • sonst: Null
  • 13. Byte: Null
6 C6a Textschlüssel, Kennzeichnung der Zahlungsart gemäß Anlage 3 zur Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch ...
7 C6b Textschlüsselergänzung gemäß Anlage 3 zur Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch …
8 C7 Bankinternes Feld, wenn nicht benutzt Space
9 C8 Reservefeld = 0
10 C9 Bankleitzahl Zahlungsdienstleister des Zahlers
11 C10 Kontonummer Zahler

(Im Falle von Zahlungen, bei denen die Deutsche Bundesbank Zahlungsdienstleister des Zahlers ist, muss eine dem Kontenkreis der Deutschen Bundesbank zugehörige Kontonummer eingetragen werden.)

12 C11 Euro-Betrag, rechtsbündig

(Felder für Beträge in Euro enthalten immer zwei Stellen für Cents.)

13 C12 Reserve, Space
14 C13a Name Zahlungsempfänger, linksbündig
15 C13b Reserve, Space
16 C14 Name Zahler, linksbündig
17 C15 Verwendungszweck

(Es sind möglichst kurze Angaben zu machen. Am Anfang dieses Feldes sind linksbündig solche Angaben unterzubringen, auf die der Zahlungsempfänger bei Überweisungen möglicherweise maschinell zuzugreifen beabsichtigt (z. B. Bausparkontonummer, Versicherungsnummer, Rechnungsnummer)).

18, 19 C16 Reserve, Space
20 C17 Erweiterungskennzeichen
  • 00 = es folgt kein Erweiterungsteil
  • 01–15 =Anzahl der Erweiterungsteile à 29 Bytes

Weblinks

Einzelnachweise

  1. „Spezifikation der Datenformate“ Version 2.3 vom 5. November 2008 Final Version (PDF)
  2. Bundesbank
  3. Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank
  4. Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (PDF)

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