- Declaration of Rights
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Die Bill of Rights (dt. Gesetz der Rechte) aus dem Jahr 1689 regelt die Rechte des englischen Parlaments gegenüber dem Königtum und gilt als eines der grundlegenden Dokumente des Parlamentarismus.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Das Gesetz, von Ober- und Unterhaus am 13. Februar 1689 zunächst als Declaration of Rights (Erklärung der Rechte) verabschiedet, wurde am 26. Oktober desselben Jahres von dem neuen Königspaar - Wilhelm III. von Oranien und Maria II. anerkannt. Die Bestätigung als Bill of Rights durch Wilhelm III. und Maria II., die erst im Vorjahr durch die Glorious Revolution auf den englischen Thron gelangt waren, bildete den Schlusspunkt einer jahrzehntelangen Auseinandersetzung zwischen Monarchie und Parlament, in der letzteres seine Interessen weitgehend durchsetzte.
Die Entwicklung zur Bill of Rights hatte ihren Ursprung im Konflikt des Parlaments mit König Karl I. Nachdem das Unterhaus seine Rechte durch Karl I. mehrfach verletzt sah, legte es ihm 1628 die Petition of Rights, die Bitte um Rechte vor, die bereits alle wesentlichen Punkte der späteren Bill of Rights vorwegnahm. Die Auseinandersetzung mündete 1642 in den Englischen Bürgerkrieg und flammte nach 1685 unter König Jakob II. erneut auf. Die Declaration of Rights war eine direkte Reaktion auf die Rechtsbrüche und absolutistischen Bestrebungen, derer sich der König in den Augen des Parlaments schuldig gemacht hatte. Im Kern ging es in dessen Streit mit den beiden Stuart-Königen um die Frage, ob der Monarch allein aus göttlichem Recht herrsche und damit über dem Gesetz stehe, oder ob er aufgrund der englischen Verfassungsentwicklung seit der Magna Carta eine dem Gesetz unterworfene Amtsperson sei.
Inhalt
Nach der Bill of Rights musste der König das Parlament in regelmäßigen Abständen einberufen und benötigte dessen Zustimmung zur Erhebung von Steuern, Abgaben und Folterei, sowie zum Unterhalt eines stehenden Heeres in Friedenszeiten. Darüber hinaus begründete das Gesetz die Immunität der Parlamentsabgeordneten: Sie genossen völlige Redefreiheit im Unterhaus und mussten sich für Vergehen künftig nur noch vor diesem selbst, aber nicht mehr vor dem König oder seinen Gerichten verantworten.
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