- Deejay
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Ein Deejay [ˈdiːdʒeɪ] singt bzw. "redet" (Toasting) zu einem Instrumental (Riddim) und hat sich aus der jamaikanischen Soundsystemkultur entwickelt. Ursprünglich war der Deejay eine Art Moderator, der einzelne Lieder ankündigte oder das Publikum animierte (sogenanntes Toasting). So sind die frühen Deejay-Aufnahmen auch in vielen Fällen nichts weiter als ein über ein Instrumental gesprochener Text. Mit der Zeit entwickelte sich daraus eine eigene Kunstform, die auch als Vorläufer des US-amerikanischen Rap gilt.
Als Singjay werden auf Grund ihres melodischen Stils oft auch solche Deejays bezeichnet, die während ihres Vortrages oft zwischen Sprechgesang und eigentlichem Singen schwanken. Vertreter dieses Stils ist zum Beispiel Sizzla.
Der Begriff des jamaikanischen Deejays ist somit nicht mit dem des DJs, des Plattenauflegers, identisch. Diese Rolle übernimmt in einem Soundsystem der Selector.
Rechtsstreit
Im Jahre 2006 wurde Armin Wirth, DJ und Betreiber eines Dance Electronic Shop für Discjockeys, per gerichtlicher Verfügung vom Landgericht Leipzig (Urteil vom 8. Februar 2005 - Az.: 5 O 146/05)[1] untersagt, das Wort "Deejay" für Werbung und Marketing zu verwenden, insbesondere die Darstellung und Verwendung des Wortes auf Webseiten und Bezeichnung von Audio/Hi-Fi-Produkten. Ein Mitbewerber hatte behauptet, Inhaber aller Markenrechte am Begriff "Deejay" zu sein. In einem jahrelangen Prozess stellte letztendlich der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 9. Januar 2007 - Az.: 14 U 1958/06)[2] fest, dass der Begriff "Deejay" freihaltebedürftig ist und von jedem und jeder verwendet werden darf.
Quellen
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