Administrativenteignung

Administrativenteignung

Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat. administratio „Verwaltung“), beruht. Den Gegensatz bildet die Legalenteignung, die durch Gesetz erfolgt (von lat. lex „Gesetz“).

Die Administativenteignung ist also auf eine Entscheidnung der Verwaltung zurückzuführen, nicht auf eine unmittelbare Entscheidung des Parlaments. Die Administativenteignung ist jedoch nur rechtmäßig, wenn sie auf einem formellen Gesetz beruht.

Für den Bürger bietet die Administrativenteignung gegenüber der Legalenteignung einen besseren Rechtsschutz, da ihm gegen Gesetze nicht der ordentliche (normale) Rechtsweg vor den normalen Gerichten offen steht. Er kann in der Regel nur versuchen, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu erheben.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Administrativenteignung und Legalenteignung — Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat. administratio „Verwaltung“), beruht. Den Gegensatz bildet die Legalenteignung, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Legalenteignung — Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat. administratio „Verwaltung“), beruht. Den Gegensatz bildet die Legalenteignung, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Nassauskiesungsbeschluss — Der Nassauskiesungsbeschluss (Beschluss des Ersten Senats vom 15. Juli 1981 – 1 BvL 77/78) des Bundesverfassungsgerichts ist eine wichtige Entscheidung im Bereich des Staatshaftungsrechts. Das Bundesverfassungsgericht stellt hier klar, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignender Eingriff — Der enteignende Eingriff ist ein gesetzlich nicht geregeltes Instrument des deutschen Staatshaftungsrechts. Grundlage ist der Aufopferungsgedanke der §§ 74, 75 Einleitung des Preußischen Allgemeinen Landrechts (PrALR). Der enteignende Eingriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze… …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignungsgleicher Eingriff — Der Enteignungsgleiche Eingriff ist ein Institut des deutschen Staatshaftungsrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anwendungsbereich 3 Anspruchsvoraussetzungen …   Deutsch Wikipedia

  • Expropriation — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kalte Enteignung — Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, auf Grund der Gesetze und gegen Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der… …   Deutsch Wikipedia

  • Nassauskiesung — Der Nassauskiesungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine wichtige Entscheidung im Bereich des Staatshaftungsrechts. Das Bundesverfassungsgericht stellt hier klar, dass zwischen Enteignung, Inhalts und Schrankenbestimmungen zum Eigentum …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignung — Vergesellschaftung; Verstaatlichung; Kollektivierung; Nationalisierung * * * Ent|eig|nung 〈f. 20〉 das Enteignen * * * Ent|eig|nung, die; , en: a) das ↑ Enteignen …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”