Administrativenteignung

Administrativenteignung

Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat. administratio „Verwaltung“), beruht. Den Gegensatz bildet die Legalenteignung, die durch Gesetz erfolgt (von lat. lex „Gesetz“).

Die Administativenteignung ist also auf eine Entscheidnung der Verwaltung zurückzuführen, nicht auf eine unmittelbare Entscheidung des Parlaments. Die Administativenteignung ist jedoch nur rechtmäßig, wenn sie auf einem formellen Gesetz beruht.

Für den Bürger bietet die Administrativenteignung gegenüber der Legalenteignung einen besseren Rechtsschutz, da ihm gegen Gesetze nicht der ordentliche (normale) Rechtsweg vor den normalen Gerichten offen steht. Er kann in der Regel nur versuchen, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu erheben.

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