- Administrator (Katholische Kirche)
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Ein Administrator (von lat. administrare „verwalten“) ist im Katholischen Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung.
Verschiedene Formen
- Ein Diözesanadministrator ist der Verwalter einer Diözese. Dieser ist gewöhnlich ein Weihbischof oder ein anderer Priester und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung eines Nachfolgers.[1] Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt.
- Der Apostolische Administrator ist der Leiter einer Apostolischen Administratur oder eines direkt dem Heiligen Stuhl unterstellten Jurisdiktionsbezirkes.
- Ein Pfarradministrator ist ein vom Bischof oder Diözesanadministrator vorübergehend zur Leitung einer Pfarrei bestellter Geistlicher.[2]
- Administrator wird auch der interimistisch amtierende Leiter einer klösterlichen Niederlassung der Prälatenorden (Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser und Augustiner-Chorherren) im Rang einer Abtei genannt. Er wird durch das Konventkapitel für eine bestimmte Zeit gewählt oder kann auch vom Hl. Stuhl als sogenannter Apostolischer Administrator eingesetzt werden.
Belege
- ↑ Kirchenlexikon (Diözesanadministrator) Abgerufen am 19. November 2008
- ↑ Kirchenlexikon (Pfarradministrator) Abgerufen am 19. November 2008
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