Detergenzien

Detergenzien

Mit Detergentien (oder Detergenzien), auch Detergentia genannt (von lateinisch: detergere "abwischen"):

  1. werden die in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendeten Stoffe bezeichnet, die einen Reinigungsprozess erleichtern. Sie setzen die Grenzflächenspannung zwischen der zu reinigenden Oberfläche, des Schmutzes, und des Lösemittels (meist Wasser) herab. Man versteht darunter sowohl natürlich vorkommende, als auch synthetisch hergestellte Tenside (Emulgatoren und Netzmittel). Neben dem Begriff Detergenzien wird im deutschen Sprachraum auch das Kunstwort Syndet für Synthetische Detergenzien verwendet.
  2. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 [1] des Europäischen Parlaments und des Rates bezeichnet der Ausdruck „Detergens“ einen Stoff oder eine Zubereitung, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden. Andere Produkte, die zu den Detergenzien zählen, sind
  • „Waschhilfsmittel“ zum Einweichen (Vorwaschen), Spülen oder Bleichen von Kleidungsstücken, Haushaltswäsche usw.
  • „Wäscheweichspüler“ zur Veränderung des Griffs von Textilien in Prozessen, die die Textilwäsche ergänzen
  • „Putzmittel“, wie Haushaltsallzweckreiniger und/oder andere Mittel zur Reinigung von Oberflächen (z.B. Werkstoffe, Produkte, Maschinen, Geräte, Transportmittel und entsprechende Ausrüstung, Instrumente, Apparate usw.)
  • „andere Wasch- und Reinigungsmittel“ für alle anderen Wasch- und Reinigungsprozesse

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 648/2004

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