- Deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft
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Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (DOAG), (engl.: German East Africa Company, GEAC) wurde am 28. März 1884 von Felix Wilhelm Leonhard Graf Behr-Bandelin und Carl Peters in Berlin als Gesellschaft für deutsche Kolonisation gegründet mit dem Ziel der Errichtung deutscher Ackerbau- und Handelskolonien.
Inhaltsverzeichnis
Gründung und erste Expedition
Im Herbst 1884 schickte die Gesellschaft eine Expedition nach Ostafrika. Carl Peters, Joachim Graf von Pfeil und Karl Ludwig Jühlke reisten nach Sansibar und setzten auf das gegenüberliegende Festland über. Im Hinterland der Festlandbesitzungen des Sultans von Sansibar besuchte Peters örtliche Häuptlinge und legte ihnen deutschsprachige "Schutzverträge" vor, zu deren Unterschrift er zwölf der sprach- und schriftunkundigen Lokalherrscher bewegen konnte. So erwarb man Herrschaftsansprüche auf die Länder Usegua, Nguru, Usagara und Ukami.
Die Reichsregierung stand diesen Ansprüchen ablehnend gegenüber. Bismarck hatte jede Unterstützung der Peters-Reise im Voraus abgelehnt. Auch nach der Rückkehr äußerte sich Reichskanzler Bismarck abschätzig über das, was Peters der Regierung vorlegte: „ein Stück Papier mit Neger-Kreuzen drunter“. Peters drohte damit, dass auch König Leopold von Belgien an Ostafrika Interesse hätte, der nach der Kongokonferenz gerade sein Reich in Zentralafrika ausbaute. Bismarck lenkte – nicht zuletzt aus Rücksicht auf die kolonialistisch gesinnten Nationalliberalen im Reichstag – ein und ließ einen kaiserlichen Schutzbrief ausstellen. Damit war der Grundstein für die spätere Kolonie Deutsch-Ostafrika gelegt.
Teilsouveränes Staatswesen in Ostafrika
Die bisher als eingetragener Verein geführte Gesellschaft wurde daraufhin in die Kommanditgesellschaft „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Karl Peters und Genossen“ umgewandelt und in das Handelsregister in Berlin eingetragen; daraus wurde am 7. September 1885 die „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft“ (DOAG) mit Carl Peters als erstem Präsidenten.
Nachdem 1886 England und Frankreich die unter zanzibarischer Herrschaft stehende Festlandsküste in Interessenzonen aufgeteilt hatten, strebte DOAG an, die Kontrolle über einige Häfen zu erhalten. Der Sultan trat in Verhandlungen über die Verpachtung der Hafenzölle ein. Am 28. April 1888 schloss die DOAG dann einen Vertrag mit dem Sultan von Sansibar, wonach die Gesellschaft die Verwaltung des sansibarischen Gebietes auf dem Festlandes und die Erhebung der Küstenzölle im Namen des Sultans gegen eine jährliche Pachtsumme übernehmen sollte.
Tätigkeit in der Kolonie Deutsch-Ostafrika
Aufbau der Gesellschaft
Die Organe der neuen Gesellschaft waren: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Direktion, Revisoren. Der aus 21 bis 27 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat hatte die gesamte Geschäftsführung zu überwachen. Die Direktion bestand aus zwei Direktoren. Die Aufsicht über die Gesellschaft wurde nach dem Statut dem Reichskanzler übertragen. Nachdem 1887 das zur Schaffung dieser Gesellschaft notwendige Kapital im Betrag von mehr als 3,5 Millionen Mark aufgebracht war, erfolgte die Konstituierung der neuen Gesellschaft, deren Kapital etwa 7 Millionen Mark betrug.
Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckte sich in Afrika auf die Erweiterung des Kolonialbesitzes, das Anlegen von Stationen und Plantagen und Belebung des Handelsverkehrs.
Verlust der Souveränität und Umwandlung in eine Genossenschaft
Im August 1888 versuchte die Gesellschaft dann, die Verwaltung der Küstenorte entsprechend dem Küsten- und Zollvertrag auszuüben. Der Vertrag hatte unter den Einheimischen zu Unruhe geführt, da sie sich vom Sultan im Stich gelassen und verraten sahen. Die Flaggenhissung der DOAG führte in Pangani und Lindi zu offenen Protesten der Bevölkerung. In Pangani eskalierten diese -nicht zuletzt durch das herrische Auftreten des örtlichen DOAG-Agenten Emil von Zelewski - zu Gewalttätigkeiten, die der Beginn eines anhaltenden Aufstandes der Küstenbevölkerung werden sollte, in dem die Herrschaft der DOAG zusammenbrach. Militärische Kräfte der Reichsregierung kämpften den Aufstand schließlich nieder.
Das zu Hilfe gerufene Reich übernahm nach dem Sieg durch den Vertrag vom 20. November 1890 die ganze Verwaltung der Kolonie, während die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft den Status einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft erhielt. Die wichtigsten ihr gewährten Privilegien bestanden in dem ausschließlichen Recht auf Erwerb von herrenlosen Grundstücken, in einem Vorrecht in Bezug auf die Gewinnung von Mineralien, in einem Vorrecht beim Bau und dem Betrieb von Eisenbahnen, in einem Recht auf Errichtung einer Bank mit dem Privileg der Notenausgabe, sowie endlich in dem Münzrecht.
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft nahm eine Anleihe von 10.566.000 Mark unter Garantie der Regierung auf, die sich ihrerseits zu einer jährlichen Auszahlung von 600.000 Mark für die Überlassung der Zolleinkünfte verpflichtete. In einem neuen, am 15. November 1902 mit dem Deutschen Reich geschlossenen Vertrag verzichtete die Gesellschaft gegen Rückgabe ihrer im Besitz des Reiches befindlichen Anteilscheine im Nennbetrag von 475.000 Mark auf alle ihre früheren Privilegien, nur blieb ihr an Stelle ihres fast unbeschränkten ein engbegrenztes Landokkupationsrecht und bis zum Jahr 1935 einen Anteil an den Feldersteuern und Förderungsabgaben. Die Unternehmungen der Gesellschaft bestanden dann im Betrieb eigener Handelsgeschäfte, in der Bewirtschaftung von sieben Plantagen (u. a. einer Baumwoll-Plantage in Kikokwe, zweier Kaffee-Plantagen in Derema und Nguelo, sowie einer Kokos-Plantage in Muoa).
Trivia
Die Gesellschaftsflagge wird in Anlehnung an den Gründer von Deutsch-Ostafrika, Carl Peters, auch als Petersflagge bezeichnet.
Weblinks
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