Deutsche Kanzleischrift

Deutsche Kanzleischrift

Die Deutsche Kanzleischrift (oder Kanzleikurrent) ist eine Schriftart, die zwischen dem 15. Jahrhundert und dem 19. Jahrhundert für amtliche Schriftstücke und Dokumente gebräuchlich war. Sie hat starke Grundstriche und kurze Ober- und Unterlängen. Sie entstand aus der lateinischen Schrift, verfügt aber über eine hohe Schnörkeldichte.


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  • Deutsche Schrift — Die Bezeichnung deutsche Schrift (ital. lettera tedesca) wird entweder als Sammelbegriff für einige gebrochene Schriften verwendet, mit denen vom 16. bis 20. Jahrhundert deutsche Sprache bevorzugt geschrieben und gedruckt wurde, oder dient als… …   Deutsch Wikipedia

  • Kanzleischrift — Kanzleischrift, im Gegensatz, zur Currentschrift eine größere regelmäßige starke deutsche Schrift; sie entstand im Mittelalter, wo man das Schnörkelichte liebte, nach u. nach aus der lateinischen Schrift; doch ist die jetzt gewöhnliche K. von der …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Kanzleischrift — Kanz|lei|schrift 〈f. 20; unz.〉 früher in den Kanzleien übliche, verzierte Frakturschrift * * * Kanz|lei|schrift, die: Frakturschrift, die früher in ↑ Kanzleien (1) üblich war. * * * Kanzleischrift,   aus der Reinkurrentschrift der Kanzlei Kaiser… …   Universal-Lexikon

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  • Altdeutsche Schrift — Deutsche Schrift (ital. lettera tedesca) ist ein Sammelbegriff für einige gebrochene Schriften, mit denen vom 16. bis 20. Jahrhundert deutsche Sprache bevorzugt geschrieben und gedruckt wurde. Um ihre offizielle Verwendung in deutschen Behörden… …   Deutsch Wikipedia

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