Deutsche Post der DDR

Deutsche Post der DDR
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Dienstflagge der Deutschen Post (1955–April 1973)
Ärmelabzeichen der Deutschen Post der DDR

Die Deutsche Post (DP) war aufgrund eines Gesetzes vom 3. April 1959 als staatliche Einrichtung der Träger des Post- und Fernmeldewesens in der DDR. Ihr wurde das alleinige Recht zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung sowie zum Vertrieb von Presseerzeugnissen (PZV) auf dem Gebiet der DDR übertragen.

Inhaltsverzeichnis

Gliederung

Eingangsschild des Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamtes (RFZ)

Die Deutsche Post wurde durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR (MPF) geleitet. Sie war in Direktionen und Ämter gegliedert, außerdem gehörten das Kombinat Fernmeldebau sowie weitere Institutionen und Bildungseinrichtungen zur Behörde. Dem Minister für Post und Fernmeldewesen waren direkt unterstellt:

  • die Bezirksdirektionen Deutsche Post (BDP) (15)
  • die Funkdirektion (FuDP)
  • das Kombinat Fernmeldebau
  • das Fernmeldeamt der Regierung (FMAReg)
  • das Hauptpostscheckamt
  • die Ingenieurschule „Rosa Luxemburg“ der Deutschen Post Leipzig mit einer Außenstelle in Naumburg (Saale)
  • das Institut für Post- und Fernmeldewesen (IPF)
  • das Institut für sozialistische Wirtschaftsführung des Post- und Fernmeldewesens
  • das Organisations- und Rechenzentrum (ORZ)
  • das Postmuseum
  • das Rundfunk- und Fernsehtechnische Zentralamt (RFZ)
  • die Studiotechnik Fernsehen
  • die Studiotechnik Rundfunk
  • das Zeitungsvertriebsamt (ZVA)
  • das Zentralamt für Berufsbildung
  • das Zentralamt für Funkkontroll- und Meßdienst
  • das Zentralamt für Materialwirtschaft (ZfM)
  • das Zentrale Postverkehrsamt (ZPA)
  • das Zentrale Post- und Fernmeldeverkehrsamt (ZPF).

Den Leitern der Direktionen waren je nach örtlicher Zuständigkeit unterstellt:

  • die Post- und Fernmeldeämter (PFA)(81)
  • die Fernmeldeämter (FMA)(15)
  • die Hauptpostämter (HPA)(31)
  • die Funkämter (FuA)
  • die Fernmeldebauämter (FBA)
  • die Bahnpostämter (BPA)
  • die Betriebsschulen (BS)
  • das Fernamt Berlin
  • das Fernsprechamt Berlin
  • das Postfuhramt Berlin
  • die Bezirkswerkstätten für Postkraftwagen (BWKw).

Flagge, Farben, Dienstränge und Uniformen

Die Deutsche Post führte eine eigene Dienstflagge. Sie war abgeleitet von der Flagge der Reichspost zur Zeit der Weimarer Republik. Im roten Streifen der schwarz-rot-goldenen deutschen Flagge war ein goldenes Posthorn mit Troddeln und Blitzen angebracht.

Traditionelle Farbe und Farbe der Fahrzeuge im Postdienst/Postscheckdienst war gelb, für den Fernmeldedienst wurde grau verwendet und die Studiotechnik Rundfunk/Fernsehen verwendete dunkelblau.

Nachdem die bei der Reichspost üblichen Dienstränge in der DDR zunächst abgeschafft worden waren, wurden Ende der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts wieder Dienstränge und Uniformen eingeführt. Die Uniform wurde im Verlaufe der Jahre mehrmals geändert. Während die Uniform im Postdienst zur täglichen Arbeit getragen wurde, war sie im Fernmeldedienst und bei der Studiotechnik in der Regel besonderen Anlässen vorbehalten.

Maßgeblich für den Dienstrang waren die fachliche Qualifikation, die ausgeübte Tätigkeit (Planstelle) und die Dauer der Zugehörigkeit zur Deutschen Post. Die erstmalige Verleihung eines Dienstranges wurde als Attestierung bezeichnet, danach konnte der Mitarbeiter befördert werden. Zur Attestierung und Beförderung wurden Urkunden ausgefertigt.

An der Uniform wurden die Dienstränge durch Kombinationen aus Sternen, Streifen und Eichenlaub in Gold auf dem Ärmelaufschlag kenntlich gemacht.

Die folgenden Dienstränge der Deutschen Post wurden verliehen:

  • Unterassistent, Assistent, Oberassistent, Hauptassistent (1 Streifen, 1 bis 4 fünfzackige Sterne)
  • Untersekretär, Sekretär, Obersekretär, Hauptsekretär (2 Streifen, 1 bis 4 fünfzackige Sterne)
  • Inspektor, Oberinspektor, Amtmann (3 Streifen, 1 bis 3 fünfzackige Sterne)
  • Rat, Oberrat, Hauptrat (1 breiter Streifen, 1 bis 3 Sterne mit Eichenlaub eingefasst)
  • Direktor, Oberdirektor, Hauptdirektor (2 breite Streifen, 1 bis 3 Sterne mit Eichenlaub eingefasst)

Ausbildung der Mitarbeiter

aus der Reihe „Ausbildungsstätten der Deutschen Post“: HfV Dresden

Die Ausbildung der Mitarbeiter erfolgte an den Betriebsschulen der Direktionen, an der „Ingenieurschule Rosa Luxemburg“ in Leipzig und an der Hochschule für Verkehrswesen in Dresden.

Postämter und Poststellen

Der Postverkehr wurde in 2.279 Postämtern und 9.586 Poststellen abgewickelt, 1985 wurden 1,273 Mrd. Briefsendungen, 15 Mio. Päckchen, 40 Mio. Pakete ausgeliefert und 1317 Mio. Orts- sowie 767 Mio. Ferngespräche geführt, wobei der Ausstattungsgrad der Privathaushalte mit Fernsprechanschlüssen im Vergleich zu westlichen Industrieländern als gering anzusehen war. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde die Deutsche Post der DDR in die Deutsche Bundespost integriert, nach Abschluss des Privatisierungsprozesses wurde der Name erneut, diesmal als Deutsche Post AG, verwendet.

ehemaliges Dienstgebäude Deutsche Post der DDR, Magdeburg (2004)

Geschichte

Nach der Kapitulation löste am 23. Mai 1945 die Alliierte Kontrollkommission die Reichsregierung ab. Deutschland wurde aufgeteilt in die britische, amerikanische, sowjetische und französische Zone; Groß-Berlin in vier Sektoren. Amerikanische Truppen räumten Sachsen und Thüringen. In Berlin wurde der Alliierte Kontrollrat eingerichtet. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße wurden unter polnische Verwaltung gestellt.

In der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) vollzieht sich der Aufbau des staatlich-politischen Lebens schneller als in den anderen Zonen. Die sowjetische Führung hatte vorgesorgt und schon während des Krieges die „Gruppe Ulbricht“ in Moskau geschult. Am 9. Juni 1945 wird die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) eingerichtet. Die „Deutsche Zentralverwaltung“ ist ab dem 27. Juli 1945 zuständig für die gesamte SBZ, darunter auch das Nachrichtenwesen.

Die Einrichtung der „Deutschen Wirtschaftskommission“ (DWK) diente seit dem 14. Juni 1947 der Lenkung der Wirtschaft. Sie regelte u. a. die Zulassungen für Sendungen im Paket- und Geldverkehr mit den Westzonen, sorgte für Einschränkungen im Warenverkehr innerhalb der SBZ und im Verkehr mit dem sowjetisch besetzten Sektor von Groß-Berlin.

Nachdem im Kontrollrat Besprechungen über eine gemeinsame Währungsreform scheiterten, wird in den drei Westzonen unter größter Geheimhaltung eine Währungsreform vorbereitet und am 21. Juni 1948, in Berlin (West) am 25. Juni durchgeführt. Für die SBZ musste die Militärverwaltung nun schnellstens auch eine Währungsreform in der SBZ durchführen. In so kurzer Zeit konnten keine neuen Banknoten gedruckt werden. Die Bürger der SBZ erhalten zwischen dem 24. und 28. Juni, als Übergangslösung, die sogenannte Kuponmark. Offizieller Tag der Währungsreform ist der 26. Juni 1948. Briefmarken werden mit einem Bezirksstempel überdruckt. Die wirtschaftliche Trennung ist vollzogen. Die unterschiedlichen Formen der Wirtschaftslenkung, im Osten die Planwirtschaft, im Westen die Marktwirtschaft, führten zu noch größeren Gegensätzen.

DDR-Amtsblätter

Am 3. Juli sind nur noch die Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Sowjetische Besatzungszone“ in kleinen Mengen zu verkaufen. Vom 1. September 1948 an gelten, bis auf weiteres, auch die Postwertzeichen der Berliner Bärenserie mit dem Überdruck „Sowjetische Besatzungszone“. Am 11. Oktober 1948 erscheint die Postwertzeichenserie „Persönlichkeiten“.

Nach dem Auszug der Sowjets aus dem Alliierten Kontrollrat am 20. März 1948 beginnt am 24. Juni die Blockade Berlins, die bis zum 23. Mai 1949 dauert. Im Zusammenhang mit Transportschwierigkeiten sind zur Versendung aus der SBZ und aus Berlin nach den westlichen Besatzungszonen Deutschlands ab nur noch zugelassen: Postkarten, Briefe bis zu einer Gewichtsgrenze von 100 g (nur mit Mitteilungen), Drucksachen und Geschäftspapiere bis 500 g, Blindenschriftsendungen bis 5 kg – die Sendungen zu 1 bis 4 auch eingeschrieben – offen aufzuliefernde Wertbriefe bis 100 g Gewicht und 500 DM Wertangabe. Alle unterwegs befindlichen Sendungen nach den westlichen Besatzungszonen, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind sofort an die Absender zurückzuschicken. Gebühren werden hierbei nicht erstattet. Die Verkehrsbeschränkungen fallen mit Wirkung vom 12. Mai 1949 wieder fort.

Dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 23. Mai 1949 folgt am 7. Oktober 1949, mit der Konstituierung des deutschen Volksrates, die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Aus der Zonengrenze wurde nun eine Staatsgrenze.

Postdienst nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zusammenbruch wurde der Postdienst nur schrittweise nach den Bestimmungen der Besatzungsmächte wieder aufgenommen. Die Aufnahme der verschiedenen Dienste vollzog sich im Laufe des Jahres 1945 jedoch in den Besatzungszonen und selbst innerhalb der OPD-Bezirke nicht einheitlich und gleichzeitig. Vielmehr bestehen in dieser Beziehung erhebliche Unterschiede. Für die zugelassenen Postsendungen wurden allgemein die tarifmäßigen Gebühren nach der Postordnung erhoben. Die während des Krieges angeordnet gewesenen Beschränkungen wurden, ohne dass dazu eine ausdrückliche Anordnung ergangen wäre, nicht mehr berücksichtigt.

Zugelassen waren nach dem Stand vom 1. August 1947

1. Innerhalb der sowjetischen Besatzungszone:

  • Briefe bis 1.000 g,
  • Postkarten, einfache und mit Antwortkarte,
  • Drucksachen,
  • Geschäftspapiere,
  • Warenproben,
  • Mischsendungen bis 500 g,
  • Blindenschriftsendungen bis 5 kg,
  • Postwurfsendungen,
  • Briefe mit Zustellurkunde,
  • Bahnhofsbriefe,
  • Bahnhofszeitungen bis 15 kg (bis zum 15. Oktober 1947 bis 20 kg),
  • Postzeitungsdienst,
  • Päckchen bis 2 kg,
  • gewöhnliche Pakete (einschl. Sperrgut) bis 20 kg,
  • Wertbriefe bis 1.000 RM,
  • Postanweisungen bis 1.000 RM,
  • Telegraphische Postanweisungen (Betrag unbeschränkt),
  • Postaufträge bis 1.000 RM,
  • Nachnahme bei Briefsendungen einschl. Päckchen und bei Paketen bis 1.000 RM,
  • Einschreiben bei Briefsendungen einschl. Päckchen,
  • Rückschein bei Einschreibbriefsendungen und Wertbriefen sowie bei Paketen,
  • Ein- und Auszahlungen im Postscheckverkehr (Betrag unbeschränkt, die Aufträge können auch telegraphisch erteilt werden),
  • Postsparkassendienst,
  • Anschriftensuchdienst.

Anmerkung: Für Sendungen aus der SBZ, die in ihr verbleiben, war das Verlangen der Eilzustellung ausgeschlossen.

2. Nach Groß-Berlin: Wie unter 1, jedoch mit folgenden Zulassungen:

  • gewöhnliche Pakete (einschl. Sperrgut) nur bis 7 kg,
  • zugelassen Eilsendungen bei Briefsendungen, einschl. Päckchen und Postanweisungen,

dagegen folgende Einschränkungen:

  • keine Bahnhofsbriefe,
  • kein Postsparkassendienst und
  • kein Anschriftensuchdienst.

Anmerkung: Innerhalb Groß-Berlins beträgt das Höchstgewicht für Pakete 20 kg. Im Verkehr zwischen Berlin und den Westzonen sind gewöhnliche und eingeschriebene Päckchen bis 2 kg sowie Pakete bis 7 kg zugelassen. Sperrgut wird in Berlin nicht angenommen. Der Postzeitungsdienst ist aus der sowjetischen Besatzungszone nach Berlin nicht zugelassen, aus Berlin in die sowjetische Zone nur insoweit, als die Zeitungen im sowjetischen Sektor von Berlin erscheinen.

3. nach den Westzonen:

  • Briefe bis 1.000 g,
  • Postkarten, einfache und mit Antwortkarte,
  • Drucksachen,
  • Geschäftspapiere,
  • Warenproben,
  • Mischsendungen bis 500 g,
  • Briefe mit Zustellurkunde,
  • Blindenschriftsendungen bis 5 kg,
  • Postwurfsendungen,
  • Einschreiben bei Briefsendungen,
  • Rückschein bei Einschreibsendungen,
  • Eilzustellung bei Briefsendungen.

Nicht zugelassen:

  • Bahnhofsbriefe,
  • Postzeitungsdienst,
  • Päckchen,
  • Pakete,
  • Wertbriefe,
  • Postanweisungen,
  • Postaufträge,
  • Nachnahme
  • Postscheckdienst,
  • Postsparkassendienst
  • Anschriftensuchdienst.

4. Nicht eingeführt wurden

  • Postgut,
  • dringende Pakete,
  • Rohrpostsendungen,
  • Luftpostsendungen,
  • Werbeantwortkarten,
  • Anschriftenprüfung,
  • Postreiseschecke,
  • Postsparkarten
  • Postlagerkarten.

Bahnhofszeitungen (bis 20 kg) wurden am 8. September 1947 mit dem Westen zugelassen. Am 8. Oktober 1947 kam der Postzeitungsdienst hinzu, also auch Postzeitungsgut (bis 20 kg). Am 15. Oktober 1947 folgte das Prüfen von Anschriften.

Postdienst nach Gründung der DDR bzw. der BRD

Dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 23. Mai 1949 folgt am 7. Oktober 1949, mit der Konstituierung des deutschen Volksrates, die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Die sowjetische besetzte Zone ist für die Bundesrepublik zum Ausland geworden. Die Bestimmungen des Weltpostvertrages treten in der DDR am 1. Juli 1953 in Kraft.

Am 16. Januar 1950 wird mit der UdSSR, am 1. August 1950 der internationale Luftpostdienst aufgenommen. Ab 1. Juni 1951 gibt die Deutsche Post Luftpostleichtfaltbriefe zum Preise von 2 Pf. das Stück heraus.

Ausweiskarte zum Bezug von Sondermarken für Philatelisten

Vom 1. Januar 1952 an werden Briefmarkensammler bei der Belieferung mit Sonderpostwertzeichen nur noch gegen Ausweis berücksichtigt. Sie erhalten bis zu 5 Sätzen von jeder Ausgabe. Eine Überschreitung ist nur über die Sektion Philatelie möglich. Der Ausweis ist gegen eine Gebühr von 1, – DM erhältlich und ist ein Jahr gültig. Die Marken müssen innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden.

Mit Wirkung vom 1 Januar 1954 wird der Bezug auf Ersttagsbriefumschlägen und Ganzsachen (Postkarten) erweitert. Postkunden können 15 Sätze bestellen, Mitglieder der Sektion Philatelie 20 Sätze. Mitglieder der Sektion haben dafür eine Sondergebühr bis zu 5,– DM zu entrichten (Galt nur kurze Zeit und wurde auf 3 Sätze pro Postkunde reduziert).

Hinweis auf Sammlermarken, Brief in die BRD, 1971

Vom 15. April 1954 an müssen die aus Westdeutschland, West-Berlin und dem Ausland eingehenden Tauschsendungen einen Klebezettel tragen. Der Klebezettel ist weiß und hat grüne Umrandung. Eine Erstsendung hat also vom Osten aus zu erfolgen. 1955 wurden zweifarbige Aufkleber über die Sektion Philatelie abgegeben. Die mit solchen Zetteln gekennzeichneten Sendungen sind besonders sorgfältig zu stempeln.

DDR-Amtsblätter

In einer Verfügung vom 23. Mai 1954 wurde die Postüberwachung als ein innerbetriebliches Sicherheits- und Ermittlungsorgan der Deutschen Post eingerichtet. Die Hauptaufgabe war, Verluste oder Beschädigungen von Sendungen oder Posteigentum zu verhindern. Ergab sich ein begründeter Verdacht auf eine strafbare Handlung, musste beim zuständigen Staatsanwalt bzw. bei der Volkspolizei (Abt. Kriminalpolizei) Strafanzeige erstattet werden. (Bei der Anzeige mussten auch die internen Ermittlungsunterlagen beigefügt werden, wenn sie für ein Strafverfahren relevant waren.)

Am 1. August 1954 wurde die Sendungsart „Wirtschafts-Postgut“ (W-PG) eingeführt. Als gewöhnliche Paketsendungen galten damit:

  • gewöhnliche Pakete,
  • Wirtschafts-Postgut,
  • unversiegelte Wertpakete des innerdeutschen Verkehrs,
  • unversiegeltes Wirtschafts-Postgut mit Wertangabe
  • stillversicherte Pakete nach dem Ausland.

Für solche Sendungen galt u. a.:

  • die Teilnahme am Selbstbucherverfahren für Paketsendungen,
  • Einlieferung von mindestens 150 Sendungen W-PG im Kalendermonat,
  • nur im Verkehr innerhalb der DDR einschl. Ost-Berlin zugelassen,
  • Höchstgewicht 20 kg.

Als Sonderbehandlungen waren möglich:

  • „Dringend“,
  • „Eilzustellung“,
  • „gegen Rückschein“,
  • „Sperrgut“
  • Nachnahme
  • unfreie Einlieferung.

W-PG konnten außerdem unversiegelt mit einer Wertangabe bis 1.000 DM eingeliefert werden. W-PG versiegelt mit Wertangabe ist jedoch nicht zugelassen.

Dienstmarke zu 16 Pfennig

Im Zentralblatt der DDR vom 1. August 1954 wurde die Herausgabe von Dienstmarken für den Gebrauch der behördlichen Post angekündigt. Daneben war es den Parteien, Massenorganisationen und Genossenschaften gestattet, Dienstmarken zu verwenden.

Ab dem 1. Februar 1955 wurden auch die in Westdeutschland und West-Berlin neu eingeführte Sendungsart „Massendrucksachen“ an DDR-Bürger zugestellt.

Am 1. April 1955 führte die Deutsche Post den neuen Dienstzweig „Postmietbehälter-Verkehr“ ein. Hierbei wurden Kartons mit abnehmbaren Deckeln befördert.

Zentralisierung der Kurierdienste 1955

DDR-Postbelege
Zentraler Kurierdienst

Am 10. Oktober 1955 wurden alle Kurierdienste (bis auf 2 Ausnahmen) in der DDR aufgelöst und der Zentrale Kurierdienst bei der Post eingeführt. Aus der Anordnung: „Zur Durchführung des Postverkehrs der zentralen staatlichen Organe, Institutionen und Einrichtungen wird im Ministerium des Inneren ein Zentraler Kurierdienst geschaffen, der ... sich auf postalische Einrichtungen stützt. Nach Aufnahme der Tätigkeit des Zentralen Kurierdienstes sind die bestehenden Kurierdienste innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik aufzulösen. Ausgenommen hiervon ist der Kurierdienst des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.“

Vorlagepflicht des Personalausweises für Privatpersonen 1958

Ab 1958 wurde die Vorlage des Personalausweises für Geldeinzahlungen und Paket-/Päckcheneinlieferungen durch Privatpersonen Pflicht. (Geregelt durch die „Anordnung über die Vorlage von Personalausweisen der DDR bei der Einlieferung von Postsendungen“.)

Gesetzliche Regelung der Post ab 1959

Dies Zeichen wurde 1959 eingeführt

Am 3. April 1959 wurde das „Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen“ und am 1. August 1959 die Postordnung eingeführt. Damit wurde die Deutsche Post dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen unterstellt. Dem Minister für Nationale Verteidigung wurde das Recht zur Errichtung und Betrieb eigener Fernmeldeanlagen bzw. Erstellung von Presseerzeugnissen eingeräumt, sofern diese für die "nationale Verteidigung" bestimmt waren.

U. a. wurde die Deutsche Post verpflichtet, alle grenzüberschreitenden Postsendungen, die der Zoll- bzw. Warenkontrolle unterlagen, den entsprechenden Dienststellen unentgeltlich zur Kontrolle „vorzuführen“. Lt. Gesetzestext würde hierbei „das Post- und Fernmeldegeheimnis gewährleistet“ bleiben, soweit nicht „durch Gesetz aufgehoben“. § 354 des Strafgesetzbuches erhält folgende Fassung: „Wer als Mitarbeiter oder Beauftragter der Deutschen Post vorsätzlich Sendungen während der Beförderung unbefugt öffnet, den Inhalt von Sendungen oder Nachrichten unbefugt anderen mitteilt, anderen eine solche Handlung gestattet oder dabei Hilfe leistet, wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder mit öffentlichem Tadel bestraft.“ Dieses Gesetz tritt am 1. August 1959 in Kraft.

Briefsendungen

Bis zum Inkrafttreten der „Anordnung über den Postdienst – Postordnung“ vom 3. April 1959 zum 1. August 1959 galt noch immer die Postordnung von 1929 in einer vielfach geänderter Fassung. Als Briefsendungen galten

  • Briefe (bis 500 g),
  • Postkarten,
  • Drucksachen (bis 500 g),
  • Wirtschaftsdrucksachen (bis 500 g),
  • Postwurfdrucksachen (bis 50 g),
  • Werbeantworten (Eingeführt: 1. Juli 1951, gestrichen: 1. Januar 1967)
  • Blindensendungen (bis 7 kg).

Außer gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen und Postkarten mussten alle Sendungen freigemacht werden. Die Nachgebühr für nicht- oder unzureichend freigemachte Sendungen betrug das Eineinhalbfache der fehlenden Gebühr. Gewöhnlich waren diese Sendungen an den Absender zurückzugeben. Verweigerte der Empfänger die Zahlung der Nachgebühr und damit die Annahme, so war die Sendung als unzustellbar zu behandeln.

Eine Besonderheit bildeten Faltbriefe. Aus Mangel an Briefumschlägen waren sie bis 1. Januar 1951 und ab 25. Januar 1955 erneut zugelassen. Ab 1. Juni 1951 wurden Luftpostleichtfaltbriefe zum Preise von 2 Pf. das Stück herausgegeben. Am 10. Januar 1957 gab die Deutsche Post Faltbriefe mit eingedruckten Wertzeichen heraus. Ausgeschnittene Wertzeichen durften ab 1959 nicht weiterverwendet werden. Seit dem 1. Dezember 1947 waren Drucksachen in Faltbriefform bis Dezember 1950 zugelassen, ab Januar 1955 erneut erlaubt. Die Postordnung von 1959 erwähnt Faltbriefdrucksachen nicht mehr.

Als Zusatzleistungen waren zugelassen:

  • Eilsendung,
  • Luftpost,
  • Rohrpost,
  • Bahnhofsendung (ab 1. Mai 1975 ohne Postzeitungsgut),
  • Einschreiben,
  • Wertangabe,
  • Versichert (bis 1. Januar 1967),
  • Eigenhändige Aushändigung,
  • Förmliche Zustellung,
  • Rückschein
  • Nachnahme.

Ab 1. Juli 1971 galten die Vorschriften des Weltpostvertrages für den grenzüberschreitenden Postverkehr auch mit der Bundesrepublik und West-Berlin.

Für Postkarten waren als Zusatzleistungen zugelassen:

  • Eilsendung,
  • Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen),
  • Rohrpost,
  • Einschreiben,
  • Eigenhändige Aushändigung,
  • Rückschein,
  • Nachnahme

Für Drucksachen waren als Zusatzleistungen zugelassen:

  • Eilsendung,
  • Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen),
  • Rohrpost
  • Nachnahme

für Drucksachen in Kartenform außerdem

  • Einschreiben,
  • Eigenhändige Aushändigung
  • Rückschein.

Die Wirtschaftsdrucksache entstand aus der Zusammenlegung der Versandarten Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen. Für Wirtschaftsdrucksachen waren die Zusatzleistungen

  • Eilsendungen,
  • Luftpost (30. April 1975 gestrichen),
  • Rohrpost und
  • Nachnahme

zugelassen. Den Wirtschaftsdrucksachen konnten Warenmuster ohne Handelswert beigefügt werden.

Die Postwurfdrucksachen wurden nicht nach- oder zurückgesandt. Zusatzleistungen waren nicht zugelassen. Sie waren offen, unter Streif- oder Kreuzband oder umschnürt in einem offenen Umschlag oder einfach zusammengefaltet einzuliefern. Warenproben in offenen Kästchen ober Säckchen waren erlaubt. Ein Verzeichnis der Empfängergruppen für Postwurfdrucksachen war zu 20 Pf. erhältlich. Seit dem 1. Mai 1975 standen Mischsendungen (Drucksachen und Warenproben) und das Verzeichnis der Empfängergruppen nicht mehr im Angebot, Zustellung von Postwurfdrucksachen nur noch an alle Haushalte eines bestimmten Territoriums. Beifügung von Warenproben ohne Handelswert unzulässig (Postordnung 1975). Am 1. Juli 1990 waren sie nur im Bereich der Deutschen Post möglich.

Als Werbeantworten wurden am 1. Juli 1951 gewöhnliche Briefe und Drucksachen bis 20 g sowie Postkarten zugelassen. Die Werbeantworten wurden wie andere nachgebührenpflichtige Sendungen behandelt. Die Nachgebühr betrug aber nur so viel wie die Gebühr für eine gleichartige freigemachte Sendung zuzüglich eines festen Zuschlags.

Für Blindensendungen waren als Zusatzleistungen möglich:

  • Einschreiben,
  • Rückschein,
  • Eilzustellung,
  • Luftpost (30. April 1975 gestrichen)
  • Nachnahme

Seit dem 19. Mai 1949 bis 7 kg (vorher 5 kg), zum 1. Juli 1953 kam die Gebührenfreiheit für die gesamte Sendung. Seit dem 1. August 1959 waren Zusatzleistungen gebührenpflichtig, seit dem 30. April 1975 sind sie wieder mit Zusatzleistungen gebührenfrei, geändert erneut zum 1. Juli 1990, danach war die Eilzustellung gebührenfrei, die anderen Zusatzleistungen gebührenpflichtig.

Zusatzleistungen

Deutsche Post - Briefmarkensatz aus der DDR

Zusatzleistungen wurden weiter oben schon mehrfach erwähnt. Die Gebühren mussten neben dem Sendungsentgelt sofort entrichtet werden.

Für Einschreibsendungen führte die Deutsche Post zum 15. März 1968 Selbstbedienungseinrichtungen ein, die bis zum 13. Mai 1981 Bestand hatten.

Ein Rückschein war bei eingeschriebenen Briefen, Postkarten sowie bei Wertbriefen möglich. Mit der Bundesrepublik und West-Berlin durfte der Rückschein auch verlangt werden, obwohl seit 1948 Briefe mit Zusatzleistung Einschreiben und Wertangabe nicht erlaubt waren, sie wurden erst wieder am 8. Januar 1950 zugelassen.

Seit dem 26. Juli 1950 fiel bei telegraphischen Post- und Zahlungsanweisungen mit dem Vermerk Eigenhändig die besondere Gebühr von 20 Pf. für die verlangte Auszahlung an den Empfänger selbst weg. Es war nur noch die Wortgebühr von 15 bzw. 20 Pf. für den telegraphischen Vermerk „MP“ zu erheben.

1947 waren Nachnahmen nur innerhalb der sowjetisch besetzten Zone bei Briefsendungen einschl. Päckchen und bei Paketen bis 1.000 RM zugelassen, nicht zugelassen nach den Westzonen. Zur Beförderungsgebühr kam die Gebühr wie für eine gleichartige Sendung und die Vorzeigegebühr in Anwendung. (Die Postanweisungs- bzw. Zahlkartengebühr für die Übermittlung des eingezogenen Betrags wurde vom eingezogenen Betrag abgezogen).

Wertsendungen waren seit 1947 zwar erlaubt, aber strengen Vorschriften unterworfen. So war es z. B. seit 1950 nur möglich, Wertbriefe über 500 g offen am Schalter aufzuliefern, wenn der Absender im Westen wohnte.

Beim Verlangen der Eilzustellung war außer der Gebühr für eine gleichartige Eilsendung die Zustellgebühr zu entrichten. Sie galt bei Vorauszahlung der Gebühr durch den Absender. Bei Nichtvorauszahlung wurden dem Empfänger die wirklichen Botenkosten, mindestens die Sätze bei Vorauszahlung erhoben.

Die Zustellungsurkunde dient der Zustellung an den Empfänger durch Beurkundung der Übergabe. Briefgebühr und Gebühr für die förmliche Zustellung sowie für die Rücksendung durch den Absender.

Für einen Postauftrag wurde die Gebühr wie für gleichartigen Einschreibebrief + Vorzeigegebühr + Postanweisungs- bzw. Zahlkartengebühr für die Übermittlung des eingezogenen Betrags erhoben. Protestgebühr bei Postprotestaufträgen / Zeugnis über die Protesterhebung. Zugelassen innerhalb Berlins, der sowjetisch besetzten Zone und zwischen diesen Gebieten. Seit dem 1. Juni 1955 wurden Postprotestaufträge nicht mehr angenommen. Am 1. August 1959 fielen Postaufträge zur Geldeinziehung weg.

Die Rohrpost in Berlin wurde am 1. März 1949 wieder aufgenommen und erst 1977 eingestellt. Die Beförderungsgebühr betrug unverändert 20 Pfg. je Sendung.

Luftpost Berlin - Dresden 1957

Eine Luftpost gab es seit dem 1. August 1959 im Inlandsverkehr, zugelassen waren Briefsendungen (einschl. Postkarten), Post- und Zahlungsanweisung, Einzahlungsauftrag. Für jede volle oder angefangene 20 g war ein Zuschlag von 5 Pfg. zu erheben, Päckchen und Pakete kosteten je volle oder angefangenen 500 g 50 Pfg., bei Verlangen der Eilzustellung außerdem die Gebühr für eine gleichartige Eilsendung. In den Jahren 1951, 1955, 1956 und 1957 gab es bereits die Messeflüge Berlin-Leipzig, 1958 und 1959 Berlin-Leipzig, Leipzig-Dresden, Leipzig-Erfurt und Leipzig-Karl-Marx-Stadt (nur 1958), sowie einen Sonderflug am 18. Februar 1962 Borkheide-Brück jeweils ohne Zuschlaggebühr. Die Gebühr änderte sich zum 1. Januar 1967, nun war je Briefsendung bis 20 g (einschl. Postkarte), Post- und Zahlungsanweisung, Einzahlungsauftrag (5 Pfg.) und je Kleingutsendung für jede volle oder angefangene 500 g (50 Pfg.) zu zahlen.

Bahnhofsbriefe durften maximal 5 kg wiegen, das Aussehen war vorgeschrieben, neben dem üblichen Briefporto war eine monatliche Gebühr von 36 Mark zu zahlen, wöchentlich 12 Mark. Sie waren zum 1. August 1947 innerhalb der sowjetisch besetzten Zone zugelassen. Seit dem 8. Januar 1950 waren sie zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin zugelassen, allerdings nur für den Pressedienst. Dieser Dienst wurde 1. November 1953 wieder eingestellt. Die Postordnung vom 1. August 1959 schrieb für Bahnhofsbriefe vor: „Bahnhofssendungen werden mit vom Absender vorgeschriebenen Postverbindungen befördert. Sie müssen vom Absender zu einer vereinbarten Zeit bei einem bestimmten Postamt eingeliefert und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft am verabredeten Ort abgeholt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Abholung, werden die Sendungen mit der nächsten Brief- oder Paketzustellung zugestellt.“ Am 1. Mai 1975 wurde der letzte Satz gestrichen. Die Behandlungsgebühr wurde bei regelmäßiger Einlieferung für den Kalendermonat oder für die Kalenderwoche erhoben, bei unregelmäßiger Einlieferung dagegen je Postsendung. Die Beförderungsgebühr trat an die Stelle der Gebühr für die Beförderung einer gleichartigen Postsendung.

Kleingutsendungen

Zu den Kleingutsendungen gehörte das Päckchen (bis 2 kg), sie galten zeitweise als Briefsendungen. Ab dem 1. Januar 1967 gab es das Wirtschaftspäckchen (bis 2 kg). Das Paket (bis 20 kg) und die Versandform Wirtschafts-Postgut (bis 15 kg), am 1. Januar 1967 vom Wirtschaftspaket abgelöst.

Päckchen sind verschlossene Postsendungen bis zum Gewicht von 2 kg. Eine Neuregelung vom 1. Januar 1967 erlaubte nur Bürgern oder freiberuflich Tätigen den Versand von Päckchen. Alle anderen müssen Wirtschaftspäckchen versenden. Es waren die Zusatzleistungen möglich

  • Eilsendung,
  • Luftpost (1. Mai 1975 gestrichen),
  • Einschreiben,
  • Eigenhändige Aushändigung,
  • Rückschein
  • Nachnahme

Pakete waren Postsendungen im Gewicht bis 20 kg. Vom 1. Januar 1976 bis 1. Juli 1990 nur bis 10 kg. Seit dem 1. Januar 1967 durften sie nur von Bürgern oder freiberuflich Tätigen versandt werden. Die Einlieferung wurde bescheinigt (am 1. Mai 1975 aufgehoben). Für Pakete sind die Zusatzleistungen

  • Eilsendung,
  • Luftpost (am 1. Mai 1975 gestrichen),
  • Wertangabe,
  • Eigenhändige Aushändigung,
  • Rückschein
  • Nachnahme zugelassen.

Am 1. August 1954 wurde im Kleingutverkehr das Wirtschafts-Postgut (W-PG) eingeführt. Ab dem 1. Januar 1959 war das Höchstgewicht für Wirtschaftspostgut und für unfreie Pakete auf 15 kg festgesetzt. Seit dem 1. August 1959 konnten gewöhnliche Pakete und Wirtschaftspostgut bis 500 Mark versichert werden. Am 1. Januar 1967 wurde die Versandart Wirtschafts-Postgut aufgehoben, neu einführt wurden Wirtschaftspakete, Wirtschaftspäckchen. Seit 1990 wurde für sperrige Pakete und Wirtschaftspakete ein Zuschlag von 5,00 DM erhoben.

Poststücke waren Gegenstände bis zu einem Gewicht von 50 kg (ab 1. Januar 1976: 25 kg) die im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten unabhängig von der Mitfahrt des Fahrgastes zur Beförderung eingeliefert werden konnten. Sie dienten der besseren Postversorgung auf dem Lande.

Zeitungsdrucksachen waren freigemachte Sendungen mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verlegern und Zeitungsvertriebsstellen (Zeitungshändlern usw.) bis zum Höchstgewicht von 1 kg an beliebige Empfänger zu einer ermäßigten Gebühr versandt werden konnten. Sie waren ab 8. Oktober 1947 in allen Besatzungszonen bis 1 kg zugelassen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Drucksachen war für Zeitungsdrucksachen kein Einschreiben, Nachnahme und Eilzustellung zugelassen.

Bahnhofzeitungen bis 20 kg waren in der sowjetisch besetzten Zone und im beiderseitigen Verkehr mit den übrigen Besatzungszonen Deutschlands und mit Groß-Berlin zugelassen. Die Sendungsart Bahnhofszeitung fiel zum 1. Januar 1967 weg.

Seit dem 23. September 1952 wurden Einlieferungsbescheinigung für ein gewöhnliches Paket oder Päckchen, eine Eilbrief- oder Luftpostsendung, ein Telegramm oder eine Bescheinigung über ein Ferngespräch erteilt. Die Gebühr betrug 10 Pf., mehrere an einen Empfänger (Sammelbescheinigung) ebenfalls 10 Pf., die Höchstgebühr (nur bei Vorlegung eines Posteinlieferungsbuches oder eines vorbereiteten Belegs) 50 Pf.

Am 10. Oktober 1949 wurde bevorzugte Beförderung der Behördenpost im interzonalen Verkehr und im Verkehr mit dem sowjetischen Sektor Berlins angeordnet. Unter dem Begriff „Behördenpost“ fiel der amtliche Schriftwechsel aller Behörden einschließlich der Selbstverwaltungsorgane, der Parteien, der Massenorganisationen und aller für die Volkswirtschaft arbeitenden Betriebe. Auch die von privaten Absendern an vorstehend genannte Stellen gerichteten Sendungen waren hierin eingeschlossen. Die Sendungen mussten mit dem augenfällig anzubringenden Vermerk „Behördenpost“ auf der Aufschriftenseite zwischen Empfänger und Bestimmungsort oder unmittelbar links vom Bestimmungsort gekennzeichnet sein. 1950 ändert sich der Begriff in „Geschäftspost“.

Geldverkehr

Die Gebühren für Postanweisungen blieben unverändert, eine drastische Erhöhung erfolgte am 1. Juli 1990. Wurden dem Telegramm weitere Mitteilungen angefügt, so war dafür die Telegrammgebühr zu zahlen. Am 1. April 1970 wurde die Höchstsumme von 1.000 erweitert bis 5.000 Mark, allerdings nur für Betriebe der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Höchstsumme für telegraphische Postanweisungen war unbegrenzt.

Die Gebühren für Zahlkarten blieben unverändert, eine drastische Erhöhung erfolgte am 1. Juli 1990. Seit dem 1. November 1947 waren Überweisungen im Postscheckverkehr gebührenfrei.

Einzahlungsaufträge waren Postsendungen, durch die Geldbeträge mit einem Formblatt zur Gutschrift beim kontoführenden Kreditinstitut übermittelt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht begrenzt. Die Gebühren entsprachen denen der Postanweisungen.

Zahlungsanweisungen waren Postsendungen, durch die das Postscheckamt den von einem Postscheckkonto abgebuchten Betrag eines Postschecks zur Auszahlung an den im Scheck genannten Empfänger übermittelt. Neben einer festen Gebühr von 15 Pfg. wurden je 20 Mark ein weiterer Pfg. erhoben. Bei telegraphischen Anweisungen war die Gebühr gestaffelt.

Weitere Nachrichten aus den Amtsblättern

Vom 1. September 1959 an wurde der Verkauf und der Dauerbezug von Postwertzeichen der DDR neu geregelt. Der Verkauf von Sonderpostwertzeichen war nur noch in Mengen bis zu zehn Stück je Wert an einen Käufer zulässig (es gibt Ausnahmen). Postwertzeichen konnten von Briefmarkensammler bei den Postämtern im Ausweisverfahren oder bei der Versandstelle bezogen werden. Mit Wirkung vom 1. Mai 1960 werden die Sammlerausweise zum Bezug von Postwertzeichen an Mitarbeiter der Deutschen Post gebührenfrei ausgestellt.

Seit dem 1. Januar 1960 waren Briefe bis 20 g und Postkarten in sozialistische Länder nur nach den Inlandsgebühren freizumachen. Dies galt auch für Postkarten mit Antwortteil. 1. Januar 1967 galt dies auch für Jugoslawien.

25. Juli 1963: Die Vorlage von Personalausweis bei der Einlieferung von Paketen und Päckchen nach dem Ausland, Westdeutschland und West-Berlin bleibt Pflicht. In Berlin war die Vorlage des Personalausweises in jeden Fall bei Einlieferung von Paketen und Päckchen Pflicht.

DDR-Postleitzahlen

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1964 wurden in der DDR Postleitzahlen eingeführt, vgl. Postleitzahlen der DDR.

Postwertzeichen wurden regelmäßig am 31. März jedes Jahres außer Kurs gesetzt. Alle seit dem 1. Januar 1964 ausgegebenen Sonderpostwertzeichen (einschl. der Blocks), die Postwertzeichen der Dauerserie und der Luftpostdauerserie sowie die Wertstempel auf den Postkarten blieben unbegrenzt gültig. Das betrifft auch die Postwertzeichen, deren Gültigkeitsdauer am 31. März 1966 oder 31. März 1967 enden sollte.

Am 1. Januar 1967 trat eine überarbeitete Postordnung in Kraft. Es werden folgende Sendungs- und Leistungsarten aufgehoben:

  • Wirtschafts-Postgut,
  • Versicherungsgebühr,
  • Werbeantworten (die Sendungen sind als Brief, Postkarte, Drucksache oder Wirtschaftsdrucksache einzuliefern),
  • Bahnhofszeitungen (die Sendungen sind als Bahnhofssendungen einzuliefern),
  • Zeitungsdrucksachen (die Sendungen sind als Drucksache oder Wirtschaftspäckchen einzuliefern).

Neu eingeführt werden:

Die Rücksendung ist nunmehr für alle Sendungsarten – auch für Paketsendungen gebührenfrei.

Einschreibnummernstempel

Ab September 1967 werden in 108 Berlin, me ,102 Berlin, mb, 102 Berlin ZAW, me und in 1002 Berlin PSchA, md, neue Nummernstempel für Einschreibsendungen erprobt. Bei ausgesuchten Postämtern wurden 1968 Selbstbedienungseinrichtungen für die Einlieferung von Einschreibsendungen eingerichtet. Die fast durchsichtigen Einschreibzettel entsprachen weitgehend den normalen R-Zetteln, jedoch mit dem Vermerk „Gebühr bezahlt“. Bis zum 15 April 1968 werden solche Einrichtungen in: 1017 Berlin, 1035 Berlin-Lichtenberg 5, 1057 Berlin, 1066 Berlin, 108 Berlin, 1092 Berlin, 1102 Berlin-Pankow 2, 15 Potsdam 8, 25 Rostock 1, 65 Gera 1, 701 Leipzig, 75 Cottbus 1, 8023 Dresden, 8025 Dresden, 8122 Radebeul 1 und 89 Görlitz 3 in Betrieb genommenen. Noch im gleichen Jahr wird bei den Postämtern 1092 Berlin 92 und 1137 Berlin-Friedrichsfelde 2 ein technologischer Versuch „Teilselbstbedienung beim Einliefern von Paketsendungen“ durchgeführt. Wertpaketsendungen und Paketsendungen nach dem Ausland sind von diesem Versuch ausgenommen.

Zwischen dem 29. September und dem 18. Oktober 1970, beim Manöver „Waffenbruderschaft“ der Nationalen Volksarmee wurde die DDR Feldpost geprobt. Während der Tschechoslowakei-Krise vom 30. August bis zum 21. Oktober 1970 war(en) die Nachrichtentruppe(n) der Nationalen Volksarmee im Einsatz.

Seit dem 1. Januar 1971 war Deutschen Demokratischen Republik Mitglied im Weltpostverein und ihren Nebenabkommen. Zwischen der BRD und der DDR kommt es 1972 zu einem ersten Staatsvertrag, den „Verkehrsvertrag“.

Die im Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. 717 veröffentlichte „Anordnung zum Schutze der Dienstgeheimnisse“ tritt am 1. März 1972 in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst staatliche und wirtschaftleitende Organe, deren nachgeordnete Dienststellen, volkseigene Kombinate sowie Betriebe, Institute und Einrichtungen aller Eigentumsformen (ausgenommen solche von gesellschaftlichen Organisationen), sozialistische Genossenschaften und Personen, die durch ihre gesellschaftliche Tätigkeit oder anderweitig Kenntnis von Dienstgeheimnissen erhalten bzw. Umgang mit diesen haben. Für die Inanspruchnahme des Zentralen Kurier Dienstes gelten neue Festlegungen.

Am 3. Januar 1972 erscheint die Anordnung über das Verbot des Handels mit Sammlerbriefmarken, Münzen, sonstige Geldzeichen, Medaillen, Orden, Ehrenzeichen und Dokumenten sowie philatelistischer und numismatischer Fachliteratur faschistischen, antidemokratischen oder antihumanistischen Charakters. Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 4. August 1958 über das Verbot des Handels mit Briefmarken antidemokratischen Inhalts außer Kraft. (Anmerkung: Über den VEB Philatelie Wermsdorf konnten Postwertzeichen aus der Zeit von 1933 bis 1945 verkauft werden, da dieser Betrieb für die Ausfuhr unter Sonderregelungen stand).

Am 20. März 1976 wird das Abkommen über Post- und Fernmeldewesen zwischen der DDR und der BRD unterschrieben. Ab dem 1. Juli 1976 galten im Internationaler Postverkehr mit der BRD und Berlin (West) neue Bestimmungen. Päckchen waren bis zum Höchstgewicht von 2 kg zugelassen. Der Höchstbetrag der Wertangabe auf Wertbriefen und Wertpaketen ist auf 10.000 Mark der DDR bzw. Deutsche Mark der BRD begrenzt. Der Wert wird auf den in der DDR eingelieferten Wertsendungen in Mark der DDR angegeben. Für in der DDR eingelieferte Geschenksendungen sind entsprechend den zollgesetzlichen Bestimmungen der DDR der Versand und somit die Wertangabe bis 100, – Mark zulässig. (Eine Umrechnung in Goldfranken entfiel). Im Postverkehr mit der BRD und mit Berlin (West) war die Abtretung von Ersatzansprüchen ausgeschlossen.

Auf der Forschungsbasis der Akademie der Wissenschaft der DDR bei der sowjetischen Antarktisstation kommt zum 1. Mai 1988 ein Tagesstempel mit der Inschrift „ANTARKTISSTATION / DDR / “Georg Forster“ mit dem Porträt Georg Forsters zum Einsatz.

DDR Sonderbrief

Anlässlich der Nationalen Briefmarkenausstellung der DDR gibt es einen Sonder-Einschreibnummernzettel – Selbstbedienung – “3010 Magdeburg 1 / DDR 89"

Marken in DM-West

Entsprechend dem Beschluss des Ministerrates der DDR vom 13. Juni 1990 wurden mit Wirkung vom 1. Juli 1990 die Gebühren und Leistungen des nationalen und internationalen Post- und Fernmeldeverkehrs neu festgelegt. Diese Gebühren galten für den Postverkehr innerhalb der DDR (Bereich Deutsche Post) und zum Teil nach der BRD und Berlin (Bereich der Deutschen Bundespost). Alle bis zum 30. Juni 1990 ausgegebenen Briefmarken verloren am 2. Oktober 1990, einem Tag vor der Wiedervereinigung, ihre Gültigkeit. Ein Umtausch gegen neue Postwertzeichen in DM-Währung war nicht zulässig. Vom 2. Juli bis 2. Oktober 1990 wurden noch 22 Briefmarken ausgegeben, jetzt in der Währungsbezeichnung Deutsche Mark, darunter war eine neue Dauermarkenserie. Diese Marken waren auch bis zum 31. Dezember 1991 in der Bundesrepublik und Berlin (West) gültig.[1]

Mit Wirkung vom 1. Juli 1990 wurde Datapost Inland eingeführt. Damit entfiel der Zentrale Kurierdienst. Die bereits seit dem 1. April 1990 in der BRD probeweise für 3 Jahre eingeführte Medienpostkarte für die Teilnahme an Wettbewerben, Gewinnspielen und Umfragen wurde auch ab 1. Juli 1990 bei allen Poststellen der DDR ausgelegt und den Kunden kostenlos angeboten. Sie war entsprechend der Postkartengebühr freizumachen.

Fernmeldedienst

muss noch ausgearbeitet werden

Wiedervereinigung

Seit dem 3. Oktober 1990 gibt es ein geeintes Deutschland. Auf Grund des Artikels 27 des Einigungsvertrages wurde die Deutsche Post in der damaligen DDR mit der Deutschen Bundespost der Bundesrepublik Deutschland verschmolzen. Im Beitrittsgebiet wurden an Stelle von Oberpostdirektionen im Bereich Post verschiedene Direktionen Postdienst, bei der Postbank die Zentralstelle Postbank und die Niederlassungen Postbank und im Bereich Fernmeldedienst die Direktionen Telekom eingerichtet.

Die Deutsche Post der DDR als Teil des Überwachungsstaates

Die Nichteinhaltung des Briefgeheimnisses war in der DDR formal in § 135 StGB (DDR) unter Strafe gestellt[2]. Dennoch erfolgte eine systematische Kontrolle aller Postsendungen aus oder in den Westen durch die Abteilung M des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Diese arbeitete mit der Deutschen Post der DDR zusammen. Innerhalb der Post firmierte die Postkontrolle unter der Tarnbezeichnung »Abteilung 12« bzw. »Dienststelle 12«.

Die Postkontrolle des MfS begann 1950 mit drei Referaten und einigen Dutzend Mitarbeitern und wurde kontinuierlich ausgebaut. Am Ende verfügte der Bereich 1989 über zehn Abteilungen mit knapp 2.200 Mitarbeitern. Die Bedeutung, die die SED der Briefkontrolle beimaß, zeigte sich daran, dass der Leiter des Bereichs, Rudi Strobel, ein Generalmajor war und seit 1982 einem Verantwortungsbereich unterstand, der von Erich Mielke selbst geleitet wurde[3].

Vergleichbares galt für den Fernmeldebereich. Auch die Nichteinhaltung des Fernmeldegeheimnisses war in der DDR formal in § 202 StGB (DDR) unter Strafe gestellt[4]. Dennoch erfolgte eine systematische Kontrolle aller Telefongespräche aus oder in den Westen sowie vieler Gespräche innerhalb der DDR durch die Abteilung 26 des MfS. Diese arbeitete mit der Deutschen Post der DDR zusammen.

Die Telefonüberwachung des MfS begann 1950. Die Hauptabteilung S (Technische Sicherheit) bestand am Anfang aus zwei Einheiten mit weniger als 20 Mitarbeitern. Mitte der 80er Jahre waren ca. 1000 Mitarbeiter beschäftigt. 1986 wurden 2.030.130 Gespräche abgehört[5].

Siehe auch


Quellen

  1. Michel-Katalog Deutschland 1999/2000 (Broschiert), Verlag: Schwaneberger Verlag GmbH (1999), ISBN 3-87858-028-2
  2. StGB (DDR)
  3. Hanna Labrenz-Weiß: MfS-Handbuch: Abteilung M: Postkontrolle; Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; Berlin 2003
  4. StGB (DDR)
  5. Angela Schmole: MfS-Handbuch, Teil III/19: Telefonkontrolle, Abhörmaßnahmen und Videoüberwachung; Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; Berlin 2006

Weblinks

Literatur

  • Rehbein, Gerhard (Hrsg.): Transpress Lexikon Post – Post- und Fernmeldewesen, Berlin, Transpress Verlag für Verkehrswesen 1983 (1. Aufl.) – obige Definition enthält viele Fakten aus diesem Lexikon
  • Horst Mortag: Die Geschichte des Postwesens im Gothaer Land 1945–1990, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza 2001, ISBN 3-934748-17-1
  • Horst Mortag: Geschichte des Telegraphen- und Fernmeldewesens im Gothaer Land 1850–1990, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza 2003, ISBN 3-934748-14-7

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