Deutsches Schulwesen

Deutsches Schulwesen
Schulwegweiser

In der Bundesrepublik Deutschland untersteht gem. Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes das gesamte Schulwesen dem Staat. Unbeschadet davon wird das Recht auf Gründung privater Schulen gewährt (Abs. 4). An die Gründung privater Volksschulen werden besondere Maßstäbe gelegt (Abs. 5). Vorschulen gibt es nicht (Abs. 6). Schulen fallen in den Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer, daher ist die konkrete Ausgestaltung des Schulwesens sehr unterschiedlich.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

In den einzelnen Landesverfassungen finden sich daher weitere Bestimmungen, in vielen Bundesländern ist das Schulwesen in einem eigenen Schulgesetz geregelt. Darin kommt der Gestaltungwille im Schulbereich der jeweiligen Landesregierung zum Ausdruck.

Zur Koordination der Bildungsaktivitäten der Länder wurde die Kultusministerkonferenz (1949) und die Bund-Länder-Kommission (1970) gegründet.

In Deutschland besteht Schulpflicht (Schüler müssen eine öffentliche oder offiziell anerkannte Schule besuchen).

Geschichte

Die ersten Schulen auf deutschem Boden waren die mittelalterlichen Lateinschulen. Im Spätmittelalter entstanden die ersten deutschsprachigen Schulen. Die Humboldtschen Bildungsreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Preußen haben durch ihre Bildungstheorie besonders das deutsche Gymnasium nachhaltig geprägt[1] Das Deutsche Kaiserreich ergänzte gegen Ende des 19. Jahrhunderts klassische Bildungsideale im Sinne von Wilhelm von Humboldt durch Forderungen nach moderner Bildung infolge des Welthandels und neuer technischer Errungenschaften.[2]

Die Volksschule war bis in die 1960-er Jahre eine Schulform, in der man nach acht Schuljahren den Abschluss erhielt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Prinzip bis heute neben der Sonder-/Förderschule das dreigliedrige Schulsystem: Volksschule (später Hauptschule), Realschule und Gymnasium mit drei Schulabschlüssen. Seit den 1970-er Jahren sind in mehreren Bundesländern weitere Schulformen dazugekommen: Die Gesamtschule und andere teilintegrative Systeme, die Haupt- und Realschule zusammenfassen.

Die berufsbildenden Schulen bestehen in der Sekundarstufe II neben der gymnasialen Oberstufe.

Seit den 1980-er Jahren gibt es die Diskussion um die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung. Diesem Gedanken war schon durch berufliche Gymnasien Rechnung getragen worden. Mit der Gründung von und der Umwandlung von beruflichen Schulen in Berufskollegs (NRW) wurde zum ersten Mal der Schritt vollzogen, diese Gleichwertigkeit auch in Form von Schulabschlüssen zu dokumentieren: Auch Berufskollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife und haben – je nach Berufsfeld – einen beruflichen Schwerpunkt im Abitur.

Statistik

Im Jahr 2006 gab es insgesamt 36.888 öffentliche Schulen und 2.686 private Schulen (ohne Berufsschulen) in der Bundesrepublik Deutschland.[3] Dabei war zu beobachten, dass die Zahl der staatlichen Institutionen seit 1992 von 41.886 auf die genannte Zahl zurückging, die der privaten Einrichtungen im gleichen Zeitraum um knapp 600 auf 2.686 stieg. Die Anzahl der Schüler in öffentlichen Schulen ist aus demografischen Gründen vom Höchststand 1997 von 9.630.451 auf 9.505.241 zurückgegangen. Die privaten Schulen erlebten dennoch einen kontinuierlichen Zuwachs. Von 1992 bis 2004 stieg die Zahl der Privatschüler von 445.609 auf 621.762.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit ist in den Bundesländern getrennt: Die Kultusministerien tragen die Verantwortung für Personal und die inhaltliche Arbeit an den Schulen, die kommunalen Schulträger tragen die Verantwortung für räumliche und sächliche Ausstattung.

Kultusministerium

Das Schulwesen eines Bundeslands wird in der Regel in einem eigenen Ministerium (siehe Kultusministerium) verwaltet. Die Namen und Zuschnitte der jeweiligen Ministerien werden von der jeweils regierenden Landesregierung festgelegt. Die Kultusministerien sind die höchsten Behörden eines Landes für das jeweilige Schulsystem. Unter ihre Zuständigkeit fällt auch die Schulaufsicht. Die Kultusministerien und die Schulverwaltung sind sowohl für Planung als auch Organisation des Schulsystems zuständig. Sie bestimmen neben der Struktur des Systems auch die Unterrichtsinhalte sowie Unterrichtsziele. Häufig findet sich in der Bundesrepublik Deutschland eine Unterteilung in der Schulverwaltung: An der Spitze stehen die jeweiligen Kultusministerien, während hingegen die Schulämter und Bezirksregierungen oder aber unabhängige Oberschulämter eine mittlere Position einnehmen. Auf der unteren Verwaltungsebene befinden sich die Schulämter der Kommunalbehörden. Die Personalkosten des Schulsystems tragen in der Regel die Länder.

Kommunale Schulträger

Die Kommunen übernehmen in der Regel die Sachkosten. Sie werden daher auch als Schulträger bezeichnet.

  • Die räumliche Ausstattung umfasst die gesamte bauliche Gestaltung, Unterhaltung und Verwaltung (zum Beispiel Hausmeister, Reinigungspersonal und evtl. Cafeteria) der Schulen.
  • Die sächliche Ausstattung umfasst neben dem Mobiliar auch die Ausstattung der Schulen mit Lehrmitteln (zum Beispiel Wandkarten, Schulbücher, Lexika, Duden, Atlanten) und technischen Geräten (zum Beispiel Tafeln, Overheadprojektoren, Fernsehgeräten und Computern), Sammlungen (Physik, Chemie, Biologie usw.), Musikinstrumenten usw.

Es existieren aber auch Schulen, die vollständig von einer Kommune getragen werden (kommunale Schulen).

Die Kommunen sind zuständig für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes.

Kritik

Dem deutschen Schulwesen wird auf der Basis empirischer Untersuchungen vorgeworfen, sozial selektiv zu sein und mit der Selektion schon sehr früh (nach der Grundschule) zu beginnen. Ergebnisse bei den PISA-Studien, sowie der Bildungsbericht des UN-Beauftragten Vernor Muñoz bekräftigen diesen Vorwurf. Laut der IGLU-Studie besuchen weitaus höhere Prozentzahlen der Kinder der oberen Schichten das Gymnasium als Kinder aus Arbeiterfamilien.

Die Ursachen sind vielfältig. Gomolla/Radtke belegen, dass zumindest für Kinder von Migranten das Schulsystem im Leistungsbereich diskriminierend ist[4]. Der Befund von Gomolla/Radtke kann allerdings auf sozial-schwache erweitert werden.

Gliederung des Schulwesens

Primarstufe

Nach dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens (von 1964 i. d. F. v. 14. Oktober 1971) beginnt die Schulpflicht für alle Kinder am 1. August des Jahres, in dem das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet wurde.

Mit der Einführung der Grundschule durch das Reichsgrundschulgesetz vom 28. April 1920 wurden überwiegend vierjährige Grundschulen eingerichtet. Am Ende der vierten, in einigen Bundesländern erst am Ende der sechsten Jahrgangsstufe erfolgt ein institutioneller Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe. Die Grundschulen sprechen in der Regel im letzten Primarschuljahr eine Empfehlung für eine weiterführende Schulform aus.

In einigen Bundesländern umfasst die Primarstufe der Grundschule auch das System der Förderschulen.

Typisch ist für den deutschen Primarbereich seine Ausgestaltung als Halbtagsangebot. Während in den Jahrgangsstufen 1 und 2 in allen Bundesländern noch eine ziffernfreie, verbale Beurteilung durchgeführt wird, unterscheiden sich die Bundesländer aber bereits in den darauffolgenden Jahrgängen hinsichtlich der Einführung von Noten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben hier die weitestgehenden Modelle, denn sie vergeben Beurteilungszeugnisse bis zum Ende der Klasse 3.

Sekundarstufe I

Die Sekundarstufe I umfasst alle Schulformen bis zur Klasse 10 mit Ausnahme von Bildungsgängen an den beruflichen Schulen.

Klassische Schulen der Sekundarstufe I sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium bis zur Klasse 10. Heute zählen die Gesamtschule (bis zur Klasse 10) ebenso dazu wie alle neu geschaffenen Schulformen: Haupt-Realschule, Regionalschule usw.

Die Sekundarstufe I kann nach dem 9. Schuljahr mit dem Abschluss Hauptschule Klasse 9, nach dem 10. Schuljahr mit unterschiedlich benannten Abschlüssen verlassen werden. Die Abschlüsse berechtigen zum Beginn einer Ausbildung, zu einem höherqualifizierenden Bildungsgang an einer beruflichen Schule oder zum Übergang in die Sekundarstufe II am Gymnasium oder einer Gesamtschule.

Sekundarstufe II

Die Sekundarstufe II umfasst im allgemein bildenden Bereich traditionell die Jahrgänge 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe) und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab. Im Zuge der Schulreform durch den Beitritt der neuen Bundesländer 1990 konnte die allgemeine Hochschulreife in einigen Bundesländern auch schon nach zwölf Jahren erlangt werden (Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern bis 2001). Das Abitur nach zwölf Jahren wird zunehmend auch in den alten Bundesländern eingeführt, um die im internationalen Vergleich lange Schulzeit zu verkürzen. In den Elternvereinigungen ist diese Verkürzung stark umstritten.

Ein Jahr vor der allgemeinen Hochschulreife kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.

Im berufsbildenden Bereich umfasst die Sekundarstufe II alle Bildungsgänge und alle beruflichen Schulformen mit Ausnahme der Technikerschulen und der Abendschulen. Im berufsbildenden Bereich führen Berufskollegs, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife.

Ersatzschulen/Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, zum Beispiel die Einjährige Höhere Berufsfachschule.

Ersatzschulen sind Privatschulen, die anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll. Ihr Besuch soll den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzen. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung und sind staatlichen Kontrollen unterworfen.

Zweiter Bildungsweg

Der Zweite Bildungsweg umfasst Abendschulen zur Erlangung unterschiedlicher Schulabschlüsse und Kollegs, auf denen die allgemeine Hochschulreife und ebenso alle anderen Schulabschlüsse erworben werden können.

Schulversuche/Modellprojekte

Schulversuche oder Modellprojekte sind Instrumente der Innovation und haben die Aufgabe, das Schulwesen eines Bundeslandes qualitativ weiterzuentwickeln. Sie dienen der Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Vorstellungen, wie Veränderungen im Aufbau und der Gliederung des Schulwesens sowie Ergänzungen der Stundentafeln und Lehrpläne (Rahmenrichtlinien). In der Regel werden Schulversuche wissenschaftlich begleitet. Schulversuche können aus Landes- oder auch aus Bundesmitteln finanziert werden.

Siehe auch

Literaturhinweise

  • Anweiler, Oskar. Deutschland. In: Oskar Anweiler et al. (Hrsg.), Bildungssysteme in Europa. Entwicklung und Struktur des Bildungswesens in zehn Ländern: Deutschland, etc. (S. 31–56). Weinheim und Basel: Beltz (1996)
  • Cortina, Kai S. et al. (Hrsg.). Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt (2003)
  • Döbert, Hans. Deutschland. In: Döbert, Hans Die Schulsysteme Europas. Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren (2005)

Geschichte

  • Tilman Borsche: Wilhelm von Humboldt. Beck, München 1990, ISBN 3-406-33218-8
  • Herrlitz et al. Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Eine Einführung. Weinheim und München: Juventa 2005.
  • Christoph Führ. Deutsches Bildungswesen seit 1945. Grundzüge und Probleme. Neuwied, Kriftel, Berlin: Luchterhand 1997.
  • Siegfried August Kaehler: Wilhelm von Humboldt und der Staat. Ein Beispiel zur Geschichte der deutschen Lebensgestaltung um 1800. München und Berlin 1927.
  • Eberhard Kessel: Wilhelm von Humboldt: Idee und Wirklichkeit. Stuttgart: 1967.
  • Martina G. Lüke: Zwischen Tradition und Aufbruch. Deutschunterricht und Lesebuch im Deutschen Kaiserreich. Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56408-0.
  • Heinz-Elmar Tenorth. Geschichte der Erziehung. Einführung in die Grundzüge ihrer neuzeitlichen Entwicklung. Weinheim und München: Juventa 2000.

Theorie

  • Fend, Helmut. Theorie der Schule. München-Wien-Baltimore: Urban & Schwarzenberg (1980)
  • Fend, Helmut. Neue Theorie der Schule. Wiesbaden: VS (2006)
  • Melzer, Wolfgang & Sandfuchs, Uwe (Hrsg.), Was Schule leistet. Funktionen und Aufgaben von Schule. Weinheim und München: Juventa Verlag


Weblinks

Einzelnachweise

  1. siehe dazu vor allem Siegfried August Kaehler: Wilhelm von Humboldt und der Staat. Ein Beispiel zur Geschichte der deutschen Lebensgestaltung um 1800. München und Berlin 1927, Tilman Borsche: Wilhelm von Humboldt. Beck, München 1990, ISBN 3-406-33218-8 und Eberhard Kessel: Wilhelm von Humboldt: Idee und Wirklickkeit. Stuttgart 1967.
  2. siehe dazu die grundlegende Arbeit von Martina G. Lüke: Zwischen Tradition und Aufbruch. Deutschunterricht und Lesebuch im Deutschen Kaiserreich. Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56408-0.
  3. Statistisches Jahrbuch 2007 als PDF-Datei
  4. Gomolla/Radtke: Institutionelle Diskriminierung - Herstellung ethnischer Differenz in der Schule, Opladen 2002

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