Deutschstämmig

Deutschstämmig

Als Deutschstämmige werden im traditionellen Sprachgebrauch Personen bezeichnet, deren Vorfahren Deutsche sind oder waren und die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen beziehungsweise diese aufgegeben oder verloren haben. Die Anwendung des Attributs deutschstämmig auf deutsche Staatsbürger ist ein relativ neuer Sprachgebrauch; er ist eher selten zu beobachten.

Inhaltsverzeichnis

Wortgebrauch

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Viele Deutschstämmige gibt es in den USA[1], Russland[2], Kanada[3], Australien[4] und Südamerika[5]; viele von ihnen sprechen nicht mehr Deutsch (als Muttersprache). Häufig sind Deutschstämmige Menschen, die oder deren Vorfahren aus Deutschland oder einem Staat in den deutschsprachigen Regionen Europas emigriert sind.

Deutschstämmige und Nicht-Deutschstämmige im Ausland

Deutschstämmige sind nur schwierig von Nicht-Deutschstämmigen abzugrenzen, und zwar aus den folgenden Gründen:

  • Es ist unklar, wie viele Generationen zwischen einem Deutschen, der ausgewandert ist, und der Person liegen dürfen, die als deutschstämmig gelten will oder soll.
  • Menschen mit deutschen Vorfahren haben oft auch Vorfahren anderer Herkunft, sodass der Begriff Deutschstämmiger nicht exklusiv ist (eine einzelne Person kann z. B. väterlicherseits deutschstämmig und mütterlicherseits polnischstämmig sein).
  • Bei Nachkommen ausgewanderter Sorben und solcher Kaschuben, deren Vorfahren, im Fall der Kaschuben vor allem auf Grund der Deutschen Volksliste, deutsche Staatsbürger waren,[6] stellt sich die Frage, ob sie auch deutschstämmig oder nur sorbisch- bzw. kaschubischstämmig seien. Dasselbe gilt für Angehörige weiterer kleiner Nationalitäten wie den Friesen.
  • Es gibt Menschen, die aus Deutschland stammen und die deutsche Staatsbürgerschaft besessen haben, es aber ablehnen, von anderen mit dem Attribut „deutschstämmig“ bezeichnet zu werden. Dies trifft insbesondere auf viele (allerdings nicht auf alle[7]) Juden zu, die und deren Nachkommen nicht mehr in Deutschland leben.

Generell gilt: Wenn nicht klar ist, ob die Person, von der die Deutschstämmigkeit abgeleitet werden soll, ein Deutscher ist, dann führt das zu einer Unklarheit in der Frage, ob ihre Abkömmlinge Deutschstämmige sind.

Deutschstämmige und Deutsche im Ausland

Schließlich gibt es (unabhängig von der unten angeführten Rechtslage) einen Streit darüber, ob man ethnische Deutsche beziehungsweise deutsche Volkszugehörige, die nie deutsche Staatsangehörige waren, als Deutsche oder als Deutschstämmige einstufen muss.[8][9] Die saubere Abgrenzung ethnisch Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit von Deutschstämmigen wird auch durch die Praxis osteuropäischer Staaten erschwert, Statistiken über die Volksgruppen ihrer Einwohner zu erheben und diesen Status festzuschreiben. Der schleichende Prozess einer Entfremdung von deutschen Wurzeln mit der Verwandlung von ethnisch Deutschen in Deutschstämmige wird hierdurch nicht erfasst. Zudem führt der Eintrag „Nationalität: Russe“ im Pass eines Deutschstämmigen zu einer Nichtanerkennung als Spätaussiedler[10], was viele russifizierte Deutschstämmige daran hindert, sich zu ihrer inzwischen russischen Identität zu bekennen.

Den Wandel im Selbstbild von Menschen, die als „Deutsche“ Opfer der Deportationen der Stalin-Ära in der Sowjetunion geworden sind, beschreibt exemplarisch das Goethe-Institut in Tiflis (Georgien):[11] „Elsa Gilbert fühlt sich deutsch, obwohl sie weiß, dass sie nie mehr nach Deutschland reisen kann. […] Diana Kessners deutsches Zugehörigkeitsgefühl erwachte erst wieder, als sie Mitglied der ‚Einung‘ [1991 gegründete Organisation] geworden ist. […] Für Magerita Henning existiert das Gefühl der deutschen Identität nicht, da sie sich selbst nicht als Deutsche sieht.“

In einigen Ländern wie beispielsweise Polen werden Deutsche als „nationale Minderheiten“ im Sinne des „Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten“ des Europarats vom 1. Februar 1995[12] geschützt. Über den „Deutschunterricht von deutschstämmigen (!) Schülern“ schreibt das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen, „dass 35.456 Schüler der deutschen (!) Minderheit in 350 Bildungseinrichtungen die deutsche Sprache erlernen“.[13]

Anhand der Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung ist der Sprachwandel in Deutschland exemplarisch erkennbar: Noch im Jahr 2000 war vom „Schicksal der Deutschen in Polen, Rumänien, aber vor allem in der Sowjetunion“ die Rede.[14] Bereits 2005 jedoch bezweifelte die Bundeszentrale, dass es in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion noch in nennenswerter Zahl Deutsche gebe.[15] Folgerichtig werden die dort noch lebenden Nachkommen von deutschen Volkszugehörigen als Deutschstämmige bezeichnet.

Im Hinblick auf die Unterscheidung deutscher Staatsangehöriger von Deutschstämmigen in westlichen Ländern gibt es klare Regeln.[16] In den meisten westlichen Staaten spielt die Kategorie „deutsche Volkszugehörigkeit“ heute offiziell keine Rolle. Eine Ausnahme bildet Dänemark. Im Deutsch-dänischen Abkommen vom 29. März 1955 heißt es in der „Erklärung der Dänischen Regierung“ (Abschnitt II/1): „Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden.“[17]

Deutschstämmige Deutsche und nicht-deutschstämmige Deutsche

Gelegentlich wird der Begriff deutschstämmig auch benutzt, um autochthone Deutsche von eingebürgerten Deutschen zu unterscheiden. So unterscheidet z. B. die Evangelische Kirche in Deutschland zwischen deutschstämmigen Muslimen und nicht-deutschstämmigen Muslimen in Deutschland.[18] Mit dem erstgenannten Begriff sollen Konvertiten von anderen Muslimen unterschieden werden. Auch Bundespräsident Horst Köhler verwendet den Begriff „deutschstämmige Muslime“.[19] Der Spiegel unterscheidet in einem Interview mit Migranten in Deutschland zwischen ethnischen Minderheiten und deutschstämmigen Deutschen.[20]

Das Bedürfnis, zwischen deutschstämmigen Deutschen und Deutschen mit Migrationshintergrund zu unterscheiden, wird auch dadurch erzeugt, dass im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 1. Januar 2000 in Kraft trat,[21] in Deutschland geborene Kinder mit Migrationshintergrund das Recht erhielten, deutsche Staatsbürger zu werden, zugleich aber die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten dürfen. Die Erklärung, dass sie diese abgelegt haben, müssen sie spätestens bis zu ihrem 23. Geburtstag abgegeben haben. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt ihr endgültiger Status (Deutsche oder Ausländer?) in der Schwebe. Durch das Attribut nicht deutschstämmig wird bei jungen Leuten die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass sie sich in diesem Schwebezustand befinden können.

Die Ausländerbeauftragte des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg, Emine Demirbüken, kritisierte 2001, dass die meisten nicht-deutschstämmigen Deutschen, zumindest in Berlin, bloße „Passdeutsche“ seien und es ablehnten, sich „zur deutschen Nation zu bekennen“. Denn „im 21. Jahrhundert definiert sich die Nation nicht nur aus der deutschstämmigen Bevölkerung, sondern aus vielen anderen Gruppen.“[22]

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forderte 2006: „Muslime in Deutschland sollen sich als deutsche Muslime fühlen können. Sie sollen als Bürger eines religiös neutralen, aber nicht religionsfreien demokratischen Rechtsstaates gefeit sein können gegen die Verlockungen und Irrwege terroristischer Extremisten.“[23] Damit suggeriert Schäuble, dass es Formen des Islams gebe, die bei denjenigen, die ihnen anhängen, mit dem Anspruch, ein „richtiger“ Deutscher zu sein, unvereinbar seien.

Gesetzliche Regelung in Deutschland

Der Begriff „Deutschstämmiger“ ist kein Begriff der juristischen Fachsprache. Im deutschen Recht gibt es nur den Begriff deutscher Volkszugehöriger, der allerdings nicht mit dem Begriff Deutschstämmiger synonym ist. Die amtliche Regelung im Grundgesetz, Art. 116, Absatz 1 der Bundesrepublik Deutschland lautet „deutsche Volkszugehörigkeit“: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Auch im Bundesvertriebenengesetz ist von „deutschen Volkszugehörigen“ die Rede (§ 1 ff. BVFG).

Bei Menschen, die in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten leben und von Volksdeutschen abstammen, denen aber die deutsche Sprache von ihren Vorfahren nicht so vermittelt wurde, dass sie ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen können, neigen die für eine Aufnahme in Deutschland zuständigen Behörden und Gerichte dazu, ihnen zu attestieren, sie seien „nur“ Deutschstämmige, nicht aber deutsche Volkszugehörige im Sinne von Art. 116 GG.[24]

Nach § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) besteht die Möglichkeit zu einer „Kann-Einbürgerung“ bei „ausländische[n] Staatsbürger[n], die im Ausland leben und besondere Bindungen an die Bundesrepublik Deutschland haben“. Diese Regelung verschafft deutschen Behörden einen Ermessensspielraum, Antragstellern aber keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

Einzelnachweise

  1. US demographic census. Abgerufen am 15. April 2007. .
  2. Deutsche in Russland und anderen GUS-Staaten.
  3. Im Blickpunkt: Deutsche in Kanada. In: Globus 2/2006.
  4. Deutschsprachige in Australien.
  5. Ulrike Ziebur: Die soziolinguistische Situation von Chilenen deutscher Abstammung. In: Linguistik online Ausgabe 7 (3/2000).
  6. Cezary Obracht-Prondzynsky: Kaschuben heute: Kultur – Sprache – Identität. S. 5 (PDF)
  7. Anke Schwarzer: Ärger um die Staatsangehörigkeit: Juden sind eher Israelis. Jungle World vom 25. Mai 2005.
  8. Johann Hager: Deutsche – Deutschstämmige – Deutschrumänen. In: Siebenbürgische Zeitung vom 26. August 2006.
  9. Laelia Kaderas: Warum die Deutschen in Osteuropa so merkwürdig sprechen: Geschichte der Deutschstämmigen in Osteuropa. Europäisches Informationszentrum Niedersachsen.
  10. Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2006.
  11. Goethe-Institut Tbilissi: Deutsche in Georgien
  12. Europarat: Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
  13. Oberschlesisches Landesmuseum: Die Situation der deutschen Minderheit in Polen
  14. Einleitung zum Heft 267 der Informationen zur politischen Bildung
  15. Aussiedlermigration in Deutschland
  16. Deutsche Vertretungen in den USA: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
  17. http://www.regione.taa.it/biblioteca/normativa/bilaterali/d-dk.pdf
  18. Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen: Zahlen und Daten zum Islam in Deutschland und Europa 2005.
  19. Rede des Bundespräsidenten vom 28. Februar 2007 zum Thema „Wieviel Religion braucht die Gesellschaft?“
  20. Dies ist unser Land. In: Der Spiegel vom 20. November 2000.
  21. Henning Storz / Bernhard Wilmes: Die Reform Staatsangehörigkeitsrechts und das neue Einbürgerungsrecht.
  22. Marlies Emmerich: Ein Bekenntnis zur deutschen Nation. Ausländerbeauftragte fordert zur Diskussion auf. Berliner Zeitung vom 23. April 2001.
  23. Georg Paul Hefty: Was ist ein deutscher Muslim? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. September 2006.
  24. z. B. in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Mai 2004

Siehe auch

Begriffe ähnlicher Bedeutung

Unterkategorien

Literatur

  • Karl-Markus Gauß: Die versprengten Deutschen. Unterwegs in Litauen, durch die Zips und am Schwarzen Meer. Zsolnay 2005, ISBN 3-552-05354-9.

Weblinks

Rede von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers anlässlich der Veranstaltung „325 Jahre erste deutsche Auswanderer in die USA“ im Deutschen Historischen Institut in Washington und der German Society in Philadelphia am Mittwoch, den 30. Januar 2008 in der Union League of Philadelphia. http://www.nrw.de/Presseservice/redenDokumente/01_2008/080130USA-MP.php


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